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Ärztliche Begutachtung nach 3 Jahren 50% GdB

paulo

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 März 2009
Beiträge
159
HAllo an alle,

nach meinem gewonnenem Prozess habe ich 2012 50% GdB erhalten.

Vor einigen Monaten würde mein behandelnder Arzt vom LAgeSo angeschrieben mit der bitte einen Fragebogen zu meinen aktuellen körperlichen Beschwerden auszufüllen.

Dieser wurde auch ausgefüllt und nun die Überraschung......

Ein Termin zur ärztlichen Begutachtung :eek:

1. Ist das nach 3 Jahren ein normales Prozedere?
2. Sollte ich meinen Anwalt darüber informieren?

An meiner körperlichen Beschwerden hat sich nach 3 JAhren bestimmt nichts geändert.


DAnke.

Gruß
Paulo
 
Hallo Paulo,

ich bin (auch) nur Laie, frage mich aber, ob unter deinem Bescheid des Versorgungsamtes etwas von Nachuntersuchungen steht und ob die SchwB befristet oder unbefristet war.

Ich hoffe, es meldet sich noch jemand mit mehr Ahnung.

Alles Gute!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

das hatte ich natürlich vergessen zu schreiben.

Die Befristung ist auf 2 Jahre gewesen d.h. 2012 GdB 50% erhalten bis 2014 und daraufhin wurde mir Anhand der Akten die SchwB bis 12/15 verlängert.

Mein behandelnder Arzt wurde angeschrieben und jetzt die erneute Begutachtung trotz keiner Besserung.

Gruß
paulo
 
Normal ist das nicht, dann würden die Versorgungsämter in Arbeit ersticken. Also schon mehr als jetzt.
Allerdings kann es sein, dass sie bei dir jetzt besonders auf den Zahn fühlen. Prinzipiell muss man jede Änderung angezeigt werden. Möglicherweise hat deine Ärztin ungewollt Vermutung für eine Verbesserung geliefert und dann darf (muss aber nicht) geprüft werden.
Es tut mir sehr leid für Dich. Weil es so viel Nerven kostet.
Viel Kraft
 
Hallo Hella,

so weit ich weiß, hat mein behandelnder Arzt das selbe wie beim ersten mal geschrieben d.h. ohne Verbesserung.

Dann weiß ich ja welches Ergebnis das Gutachten haben wird :mad:

Gerecht beurteilt wird es bestimmt nicht.

Gruß
paulo
 
Hallo an alle,

nun ist der Bescheid vom Versorgungsamt bei mir angekommen.

Wie erwartet hat der Gutachter meinen GdB 50% auf 40% gesenkt. Der Herr hat mit mir fast kein Wort gewechselt.

Jetzt müsste ich doch eigentlich Widerspruch einlegen, oder?

Was genau (außer meinen Funktionsstörungen) sollte ich schreiben?
Wie ist das weitere Prozedere?
Werden meine Unterlagen und die Gutachten nach meinem Widerspruch erneut geprüft?

Vielen Dank

Gruß
Paulo
 
Hallo Paulo,

jetzt kommt es darauf an welche Schwerbehinderungen Du hast. Nur Unfallfolgen oder noch andere "Baustellen"?

Widerspruch kannst du natürlich einlegen, würde ich auch machen.

mfg Sturm
 
HAllo Sturm,

es sind nicht nur Unfallfolgen. Andere Baustellen sind auch dabei.

Gruß
Paulo
 
Hallo Paulo,

auch ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet! Aber was ich so alles gelesen habe, wirst du nicht um eine Untersuchung herum kommen!
Sollte doch aber auch keine Problem sein!
 
Dann werden es mehrere Begutachtungen.
Ich würde es erst einmal mit Widerspruch und ärztlichen Belegen versuchen.
 
Hallo Paulo,

wenn du Widerspruch einlegen willst, hast du dazu einen Monat seit Zugang des Bescheids Zeit.

Der Widerspruch muss keine besondere Form haben. Du kannst ihn sogar beim Versorgungsamt selbst zur Niederschrift einlegen, also mündlich vortragen, und der/die Sachbearbeiter/in muss deine Ausführungen aufschreiben.

U. U. ist Beratung durch erfahrene Personen ratsam. Als Mitglied beim VdK (Jahresbeitrag 60 €) kannst du kostenlos Beratung in Anspruch nehmen.

Der VdK führt ggf. auch dein Widerspruchsverfahren für dich (kostet meines Wissens 100 € extra) und die etwa erforderliche Klage (kostet auch noch einmal 100 €).

Ob ein neues Verfahren (Verschlimmerungsantrag) erforderlich ist, wenn du weitere Einschränkungen hast, die noch nicht im bisherigen Verfahren enthalten sind, oder ob die in einem Widerspruchsverfahren gleich mit abgehandelt werden, könntest du dann ebenfalls klären.

Einen Überblick über mögliche Grade der Behinderung kannst du dir durch die Versorgunsgmedizinverordnung verschaffen:
www.gesetze-im-internet.de/versmedv
Die einzelnen Grade werden nicht addiert. Es wird vielmehr eine Gesamtbewertung vorgenommen, wie sich die Einzelbehinderungen insgesamt auswirken.

Alles Gute.
Lindgren
 
Hallo,

werde jetzt erstmal Widerspruch einlegen und die Begründung in vier Wochen nachreichen.

Ich hatte einen Termin bei meinem Anwalt, welcher mir sagen wollte ob es sich überhaupt lohnt dem zu widersprechen.
Dafür wollte er 250€ haben ( Erstberatung). Habe ich natürlich nicht eingesehen und den Termin abgesagt.

Den Widerspruch mit Akteneinsicht hätte der Anwalt sich mit ca.800€ bezahlen lassen.

Liebe Grüße
paulo
 
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