Hallo,
kann man einen Überprüfungsantrag gegen den Bescheid des Integrationsamts stellen, wo dieser die Zustimmung zur Kündigung vor ca. 2 Jahren erteilt hat?
Ist der Überprüfungsantrag in Bezug auf die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung rechtlich zulässig?
Innerhalb welcher Zeit ist der Überprüfungsantrag spätestens nach Zugang des Widerspruchsbescheides zu stellen?
Oder ist dies unbefristet möglich?
kann man einen Überprüfungsantrag gegen den Bescheid des Integrationsamts stellen, wo dieser die Zustimmung zur Kündigung vor ca. 2 Jahren erteilt hat?
Ist der Überprüfungsantrag in Bezug auf die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung rechtlich zulässig?
Innerhalb welcher Zeit ist der Überprüfungsantrag spätestens nach Zugang des Widerspruchsbescheides zu stellen?
Oder ist dies unbefristet möglich?