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1/20 in Ordnung für instabiles Knie?

Angler007

Nutzer
Registriert seit
14 Dez. 2007
Beiträge
9
Hallo Leute,

ich habe dieses Forum lange gesucht, weil ich auch Fragen im Bezug auf meine Knieverletzung habe - aber der Reihe nach.
Ich habe mir voriges Jahr am 26.11.06 bei einem offiziellen Punktspiel (Fußball - was sonst) mein linkes Knie verletzt. Ich bin hochgesprungen (Torwart) und haben einen Ball über die Latte gelenkt. Danach kam ich auf dem linken Fuß auf, dann knirsche mein Knie und ich knickte zur Seite weg. Im ersten Moment dachte ich, ich habe mir mein Knie gebrochen ...

Im Krankenhaus dann die Diagnose:

Distorsionstrauma li. Knie (natürlich nicht gebrochen)

  • mediale Seitenbandruptur (inneres Seitenband gerissen),
  • partielle Kreuzbandruptur (ist subtotal gerissen),
  • eine Impressionsfraktur lat. Femurkondyle
  • mehrere Ödeme und Hämatome
Mein Knie schwoll richtig dick an, sodass ich nicht mal mehr in die Orthese passte. Ich wurde übrigens konservativ behandelt, also nicht operiert.
Ich bekam Lymphdrainagen, Massagen, Clexane (zum selber spritzen) ...
Na ca. 2-3 Monaten begann die Physio ...
Die Behandlung wurde durch den Arzt im Oktober 2007 abgeschlossen.
Ich habe ein private Unfallversicherung, die ich pikanterweise im 15.11.2006 abgeschlossen habe (siehe Schadenstag). Den Unfall habe ich fristgemäß gemeldet und nun kam im Nov.07 die von der Versicherung angeordnete Gutachtenuntersuchung.
Im großen und ganzen ist dieses Gutachten ok, aber 2,3 Punkte sind nicht korrekt. Der Gutachter, ein Oberarzt der seit 1991 pensioniert ist, stellte fest, dass das Knie immernoch dicker und die Oberschenkelmuskulatur deutlich schwächer ist. Ansonsten stellte er aber weder einen "Schubladeneffekt" noch eine andere Instabilität fest. Mein behandelnder Arzt - ein anerkannter Kniespezialist - hatte mir aber schon gesagt, dass ich immer eine Instabilität in meinem Knie zurückbehalten werde und er hat mir geraten, nie wieder Fussball zu spielen. Ich merke diese Instabilität übrigens jeden Tag. Also in diesem Punkt stimmt das Gutachten nicht. Ich denke aber, dass das ein sehr entscheidender Punkt ist, der in der Berechnung fehlt. Weiterhin spüre ich das Knie immernoch - ich habe immer ein "Druck- und Spannungsgefühl" darin. Ich humpele immernoch leicht und habe durch die "Fehlbelastung" im linken Bein immer Wadenschmerzen. Das stellte er auch nicht fest. Ich merke das Humpeln zwar schon nicht mehr, nur wenn mich andere darauf ansprechen, muss da doch was dran sein. Die Wadenschmerzen habe ich auf jeden Fall noch.
Es sind noch weitere Punkte in dem Gutachten nicht in Ordnung, aber die sind nicht so gravierend.
Letztendlich kommt das Gutachten zum Urteil, dass ich "momentan" einen Schaden von 2/20 habe. Im "günstigsten" Fall werden es 1/20 und im "ungünstigsten" Fall 3/20. Bezug ist hier das Bein, das bei Komplettausfall 70% Invaliditätsgrad ausmacht. Umgerechnet auf die Prozente hier kommen da 3,5% Inv.grad bei 1/20, 7% bei 2/20 und 10,5% bei 3/20 heraus.
Die Versicherung hat mir nun 1/20 vom Bein anerkannt und 3,5% der Inv.summe gezahlt. Ich denke aber, dass ich nach dem Gutachten 7% bekommen müsste, da der momentane Schaden mit 2/20 beziffert wird.
Nun meine Fragen:
1. Denkt ihr ich kann einerseits 7% verlangen oder sind 3,5% in Ordnung? Und wenn ja, warum?
2. Sollte ich das Gutachten anfechten bzw. nochmals durchführen lassen? Und wenn ja, wie denkt ihr würde sich mein Inv.grad erhöhen?

Wenn ihr noch etwas wissen wollt, dann fragt einfach.
Ich bin übrigens 32 und bin selbständiger Versicherungsmakler und weiß daher nur zu gut, dass die Unfallversicherungen zu 90% versuchen zu tricksen.
Es ist eine Tatsache, dass die privaten Unfallversicherungen die am meisten verkaufte Versicherung in Deutschland ist und das genau diese am schlechtesten leisten ... Nun mache ich diese Erfahrung gerade selbst.
 
Hallo Angler,

Du schreibst, Du hast eine "Impressionsfraktur"? ...also doch ein Bruch! Nähmlich der Gelenkaußenfläche Deines Oberschenkels!

Verstehe gerade nicht, dass da nichts operativ gemacht wurde... und bei diesen Bandverletzungen?

VG Santafee
 
Hallo Angler,

Herzlich Willkommen hier im Forum.
Bei dem jetzigen Gutachten scheint es sich um die Feststellung des verbleibenden Invaliditätsschaden zu handeln, aber noch nicht um die abschließende Begutachtung. Also mal die AUB mitgeteilt und nachgeschaut, bis wann längstens das Ausmaß des Schadens festgestellt werden kann. (Sind es drei Jahre nach Unfall?) wenn dem so wäre, dann stelle bei der PUV den Antrag auf Begutachtung vor Abschluß dieser Frist. Jetzt teilst Du der Versicherung mit, dass Du mit dem Gutachten und der Bewertung nicht einverstanden bist und dann abwarten, Forum lesen und Fragen stellen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
mein Kniedoc meinte, da das vordere Kreuzband nicht durchgerissen ist, wächst es wieder zusammen und ein gerissenes Seitenband wird nicht operiert ... Letztlich ist es ja immer am besten, wenn es der Körper von allein ohne OP vernünftig schafft.
Wäre das VKB gerissen, hätten sie mich operiert ...
Also mir wurde zur Impressionsfraktur gesagt, das "Knochen auf Knochen" geschlagen ist, dabei hat sich der eine Knochen in den anderen gedrückt, wie wenn du mit einem Finger in ein Stück Butter drückst, dann bleibt auch so ein Abdruck ... Im Alter habe ich dann ein erhöhtes Athroserisiko ... leider.
Beim Gutachten wurden mehrere Röntgenbilder gemacht, wobei die Knochenoberflächen glatt und unauffällig waren - ich weiß nur nicht, ob man die Impressionsfraktur auf dem Röntgenbild sieht oder ob dazu ein MRT notwendig ist.

Hallo Seenixe,

ja die Frist beträgt 3 Jahre und eine Nachuntersuchung ist "dringend empfohlen"
momentan lasse ich alles durch einen Anwalt und einen Arzt prüfen ;-)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Angler,

also ich kenne schon Leute, bei denen das Innenband genäht wurde, denn zusammenwachsen tut es mit Sicherheit nicht von allein. Richtig ist, dass das Knie ringsum mit Bändern und Muskelansätzen sowie der Kapsel ganz gut gestützt ist und einzelne Risse im Idealfall ganz gut kompensieren kann. Das erfordert aber ein lebenslanges Training, mit Kräftigung der Muskulatur um eine annähernd gute Stabilität (weiter) zu erhalten!

Dann scheint es auch keine starke Impressionsfraktur zu sein, denn sonst würde ja die Gelenkfläche verschoben worden sein... Aber mit Sicherheit wirst Du ein erhöhtes Arthroserisiko haben, denn an dieser (und der Gegenüberliegenden) Fläche hat der Knorpel sicher Schaden genommen. Leider sieht man diesen nicht wirklich im Rö.-Bild, Schäden kann man nur an Osteophyten oder einer Veringerung des Gelenkspaltes erkennen!

Durch die Instabilität wird die vorzeitige Arthrose auch "unterhalten", so dass ich den Begutachtungstermin auch weiter hinausschieben würde! Und die 3,5% scheinen mir auch etwas wenig...

Vielleicht kann durch ein MRT der tatsächliche Schaden festgestellt werden...

VG Santafee
 
Hallo Angler,
dann kannst Du Dich ersteinaml zurücklehnen. Bevor die drei Jahre ablaufen wird ein neues Gutachten erstellt. Da ist eventuell ein eigenes Gutachten anzustreben, weil die Versicherungen immer gerne entsprechende Versicherungsfreundliche Gutachter beauftragt.

Gruß von der Seenixe
 
ich kann dir aus eigener Erfahrung schon sagen, dass das Innenband alleine zusammenheilt bzw. in der Regel passiert das. Dafür wird es über ein paar Wochen in eine Stellung verpackt, wo das Bein nicht ganz durchgestreckt wird. Dabei bleibt jede Belastung vom Innenband weg und es wächst wieder zusammen. Das Kreuzbänder wieder zusammenwachsen, meine ich schon mal gehört zu haben, ist aber wohl eher nicht der Normalfall. Bei angerissenen Kreuzbändern wird meiner Kenntnis nach dem Untersuchungsbefund verfahren. Wenn es Instabilitäten gibt, wird es wie ein gerissenes Kreuzband behandelt, wenn es stabil ist wie bei einem gesunden. Du kannst auch googlen, da findet man eine Menge hierzu.
Mein erster Befund nach der Verletzung las sich fast zu 100 % genau so wie deiner. Die Imrpessionsfraktur hat sich bei der OP letztendlich nicht bestätigt. Das Kreuzband wurde als intakt beurteilt (was letztendlich falsch war) und das Innnenband wird bei einer Arthroskopie gar nicht eingesehen.
 
Mein erster Befund nach der Verletzung las sich fast zu 100 % genau so wie deiner. Die Imrpessionsfraktur hat sich bei der OP letztendlich nicht bestätigt. Das Kreuzband wurde als intakt beurteilt (was letztendlich falsch war) und das Innnenband wird bei einer Arthroskopie gar nicht eingesehen.[/quote]


--> Bei mir wurde erst gar keine Arthroskopie gemacht - im Gutachten unterstellt man diese Entscheidung mir, also dass ich mich dagegen entschieden hätte. Fakt ist, mich hat gar keiner gefragt! Aber egal, ist sowieso nicht mehr zu ändern. Lustig ist auch, dass mir 3 Ärzte im Krankenhaus, die mich eigentlich betreuen sollten, 3 unterschiedliche Diagnosen nannten. Erst war es das hintere Kreuzband, dann das vordere und zum Schluß das, was ich Euch oben schon geschrieben habe. Achso und wenn ich nicht gefragt hätte, dann hätte mir gar keiner gesagt, was ich habe. Ich wollte meine MRT Aufnahmen sehen, die wurden mir mit der Aussage, "Da erkennen sie sowieso nichts" vorenthalten. Am besten waren meine Röntgenbilder aus der Notaufnahme, die wurden wir einen Tag später aufs Krankenzimmer gebracht. Als dann meine "persönliche" Physiotherapeutin vorbei kam und auf die Rbilder sah, fand sie eine Hüfte mit Stahlplatten und Nägeln drin - eigentlich hatte ich nur einen Bänderriss...
Übrigens wäre ich ohne meine Therapeutin mit dieser Verletzung vollkommen am A... gewesen, denn sie sagte was ich tun sollte und muß, dass hat nicht ein einziger verantwortlicher Arzt gemacht! Traurig aber wahr. Wenn ich so als Versicherungsmakler arbeiten würde, dann würde ich meine Lizenz in null komma nichts verlieren. Tja ist halt nicht überall so

Achso, eins noch.
Im Gutachten wird der momentane Schaden ja mit 7% also 2/20 vom Knie geziffert. Mein Anwalt findet auch, das mir die momentane Summe zusteht ... also 3,5% mehr als bisher gezahlt.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo, wenn bei Ihnen "nur" das Knie verletzt ist, dann muss der Invaliditätsgrad auf Basis des in der Gliedertaxe angegebenen Wertes für Knie bestimmt werden. Verfehlt ist es in diesem Fall, die Invalidität nach dem Beinwert zu bestimmen. Gutachter neigen dazu, weil sie ein Bein als funktionale Einheit betrachten und Versicherungen akzeptieren das nur zu gern, weil auf Basis des Beinwertes meist immer ein geringerer Invaliditätsgrad und damit auch eine geringere Invaliditätsleistung herauskommt.

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2003 entschieden, dass immer derjenige Gliedmaßenabschnitt zugrundezulegen ist, in dem sich die Verletzungen lokalisieren (in Ihrem Fall Knie). Dies ergibt sich aus der Logik der Gliedertaxe, die nun einmal nach Gliedmaßenabschnitten differenziert.

Mein Vater hat eine unfallbedingte Fußverletzung. Gutachter und Versicherung wollten die Invalidität auf Basis des Beinwertes bestimmen. Es folgte ein langer Briefwechsel, bei dem sich die Versicherung mit absolut nicht nachvollziehbaren Argumenten herauswinden wollte. Da ich Anwältin bin, klagte ich und bekam recht - unter Verweis auf das o.g. BGH-Urteil.

Daher bitte unbedingt Schreiben an die Versicherung verfassen und sie unter Verweis auf Systematik der Gliedertaxe und BGH-Rechtsprechung auffordern, die Invalidität richtigerweise auf Basis des Kniewertes zu bestimmen.

Viel Erfolg!
 
Hallo LySch,

also bei mir wurde der Inv.grad wie folgt bestimmt.
Das Bein hat einen "Wert" von 70% bei Vollinv. laut Gliedertaxe.
Das Gutachten geht von einer Funktionsbeeinträchtigung von momentan 2/20 aus. Diese werden auf das Bein angerechnet, sodass ein Inv.grad bei der Versicherung von 7% (2/20*70%) herauskommt. Ist das so nun richtig oder nicht? Oder müssten nach Ihrer Meinung die 2/20 auf die 100% der Versicherung gerechnet werden? Also dann 10% (2/20*100%) Inv.grad?
 
Hallo Angler007,


Ich bin übrigens 32 und bin selbständiger Versicherungsmakler und weiß daher nur zu gut, dass die Unfallversicherungen zu 90% versuchen zu tricksen.
Es ist eine Tatsache, dass die privaten Unfallversicherungen die am meisten verkaufte Versicherung in Deutschland ist und das genau diese am schlechtesten leisten ... Nun mache ich diese Erfahrung gerade selbst.

Und ? Hast du dich mittlerweile nach einem seriösem Beruf umgesehen ?
Wohl wissend, dass „Unfallversicherungen zu 90% versuchen zu tricksen“ hast du unbefangenen Menschen solche Versicherungen aufgeschwätzt und weißt selber nicht, wie Invaliditätsgrade berechnet werden !


Wenn das Bein zu 2/20 in seiner Funktion beeinträchtigt ist und die vollständige Funktionsunfähigkeit des Beines mit 70 % in der Gliedertaxe vereinbart ist, dann sind 2/20 von 70 % zu rechnen, also 7 % Invalidität. Die Berechnung des Versicherers ist soweit richtig. Bleibt die Frage, ob der Gutachter mit 2/20 richtig liegt.

Gruß
Luise
 
Hallo Angler007,

in den AUB ist festgelegt, wie dein Schaden berechnet wird. Nach folgender Tabelle (AUB88) wäre von 2/20 von 60% auszugehen, d.h. es stehen dir danach nur 6% zu :

Mit Hilfe der Gliedertaxe werden fast 85% aller Invaliditätsfälle beurteilt, da die bemessenen Grade der Invalidität als feste Invaliditätsgrade gelten.

Gliedertaxe

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
  • eines Armes im Schultergelenk 70 %
  • eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • einer Hand im Handgelenk 55 %
  • eines Daumens 20 %
  • eines Zeigefingers 10 %
  • eines anderen Fingers 5 %
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • eines Fußes im Fußgelenk 40 %
  • einer großen Zehe 5 %
  • einer anderen Zehe 2 %
  • eines Auges 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 %
  • des Geruchs 10 %
  • des Geschmacks 5 %
(§ 7 I Abs. 2a AUB 88/§ 7 I Abs. 2a AUB 94)

Wird eine teilweise Funktionsunfähigkeit festgestellt, wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes der Gliedertaxe angenommen.

Bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall müssen die einzelnen Invaliditätsgrade aus der Gliedertaxe zusammen gerechnet werden.
Ein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % kann jedoch nicht angenommen werden.

Bei mir wurden seinerzeit 4/10 von 70% = 28% reguliert.

In anderen AUBs können durchaus auch andere Werte festgeschrieben sein!
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Gruß kahesi
 
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