Hallo,
ich habe bei meiner Suche nach interessanten Urteilen für das Forum folgendes interessante Urteil gefunden.
Ein seit 1993 laufendes Sozialgerichtsverfahren hat seinen Abschluß gefunden. Nachdem jahrelang dem Betroffenen, der 1987 verstorben ist, ein viel zu geringer Schadensausgleich gezahlt wurde, hat der Enkel als Prozessvertreter Erfolg. Nein, kein voller Erfolg, weil immer noch nicht alle Fragen geklärt sind und durch das BSG ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 EMRK verneint wird nach 15 Jahren Verfahrensdauer. Der vollständigkeithalber sollte auch das Urteil des SG zur Kenntnis gebracht werden.
Wer sich informiert, der wird staunen, wenn er die Begründungen liest.
Was ist los in diesem Staat?
Gruß von der Seenixe
ich habe bei meiner Suche nach interessanten Urteilen für das Forum folgendes interessante Urteil gefunden.
Ein seit 1993 laufendes Sozialgerichtsverfahren hat seinen Abschluß gefunden. Nachdem jahrelang dem Betroffenen, der 1987 verstorben ist, ein viel zu geringer Schadensausgleich gezahlt wurde, hat der Enkel als Prozessvertreter Erfolg. Nein, kein voller Erfolg, weil immer noch nicht alle Fragen geklärt sind und durch das BSG ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 EMRK verneint wird nach 15 Jahren Verfahrensdauer. Der vollständigkeithalber sollte auch das Urteil des SG zur Kenntnis gebracht werden.
Wer sich informiert, der wird staunen, wenn er die Begründungen liest.
Was ist los in diesem Staat?
Gruß von der Seenixe