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2te mündliche Verhandlung, Anträge

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
meine erste mündliche Verhandlung war ein Einigungsversuch zu einem Vergleich.
Diese Verhandlungen sind gescheitert.
Die 2te mündliche Verhnadlung ist festgesetzt worden.
Strittig ist der Streitgegenstand.
Ursprünglicher Klageantrag war eine Verschlimmerung zu den Schädigungen einer Gewalttat.
Ausgebrochen in diesem Klageverfahren sind die 15 Jahre Kindesmissbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung.
Die Schilderungen gingen dem Gericht vor dreieinhalb Jahren ein.
Der Beweisbeschluss des Gericht erging aber trotzdem nur zu der einen Tat. Die Gewalttaten aus der Kinder-und Jugendzeit fielen unter den Tisch.
Es wurden Beweisanträge zur Ermittelung der Gesamtschadenslage gestellt.
Meine Fragen:
Reicht es aus dass Beweisanträge zu den Gesundheitsschäden gestellt wurden?
Reicht es aus dass auf die Feststellung der Gesamtschadenslage beantragt wurde?

Beklagte und Richter sind sich einig dass nur eine Verschlimmerung zu der einen Tat vorliegen und dies nur der Streitgegenstand ist.

Muss evt. der Antrag auf Gesamtschadenslage anders formuliert werden?

Anmerkung: Der Beklagten lagen laut einem Befundbericht die Bezifferung der frühkindlichen Gewalttaten schon vor 13 Jahren vor.
Eine Verletzung nach § 16 (3) SGB I ist ganz klar gegeben. Denn die Beklagte hat aus den frühkindlichen Gewalttaten einen Vorschaden gemacht und dies der damaligen Gutachterin auch so in Auftrag gegeben und ohne die Ursächlichkeit zu begutachten. Es liegen hier auch ganz klare Verstöße gegen die Versorgungsmedizin-Verordnung vor.
Der Beklagten war es bekannt das schon früher Gewalt vorlag und dies keinen schadensunabhängigen Vorschaden begründet.
Und trotzdem (obwohl Beweise vorliegen) verfolgt die Beklagte die Strategie weiter und der Richter spielt mit.
Habe viele andere Beweise mit in die Klage eingebracht die die frühkindlichen Gewalttaten bestätigen und auch die weiteren Unrechtmäßigkeiten die im ersten Gutachten sind aufgedeckt.
Sind die früheren Gewalttaten nun in Klageverfahren? Oder muss ich weitere Anträge stellen.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG beiself
 
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