Hallo Busch,
Hallo zusammen,
der Richter hat sich auf die Gehstrecke in 30 Minuten bezogen, so wie Du es mir schon ganz am Anfang meiner Berichterstattung aufgezeigt hast.
Wenn mir das schriftliche Urteil vorliegt, werde ich hier darüber berichten. Ich denke, dass es mir bis Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche vorliegt.
Auf die unterschiedlich beurteilten Funktionseinschränkungen der einzelnen drei Gutachter und des Arztes vom Versorgungsamt (dieser nach Aktenlage) möchte ich auch noch eingehen und, was an Diagnosen einfach mal so weggelassen wurde.
Im Grunde genommen wurde die Empfehlung des ersten Gutachters 100%ig vom Richter übernommen, GdB 80 mit Tendenz zu 90 und dem Merkzeichen "G". Letztendlich GdB 80 und dem Merkzeichen "G".
Der erste Vorschlag des Richters, ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz ( SGG) zu beantragen wurde von mir angenommen,
weil ich u.a. eine Rechtsschutzversicherung habe und vor allen Dingen auch darum, weil ich die unterschiedlichen Beurteilungen der Gutachter, das Ignorieren von MRT-Aufnahmen, das Ignorieren von Funktionseinbußen etc. nicht einfach so hinnehmen konnte.
Zu dem "wissenschaftlichen Gutachten" vom dritten Begutachter hatte ich übrigens auch einen 14-seitigen Widerspruch eingelegt, worauhin, zwei Tage vor der Verhandlung, Samstag, 13.02.2016, eine ergänzende Stellungnahme zu meiner "Stellungnahme" bei mir einging. Diese war datiert vom 01.02. (Eingangsstempel Gericht 11.02., bei mir Eingang 13.02.) also zwei Tage vor der Verhandlung erst erhalten.
Natürlich wurde gebetsmühlenmäßig darauf hingewiesen, dass meine Erklärungen bzgl. der Funktionseinschränkungen falsch seien.
Ich hatte im Grunde genommen keine Möglichkeit mehr, vor der Verhandlung schriftlich darauf zu reagieren, weil Wochenende war und die Verhandlung am darauffolgenden Montag, vormittags, angesetzt war. Ich habe mich dann am Sonntag hingesetzt und auf die "ergänzende Stellungnahme" auf 5 Seiten auch "ergänzend" Stellung" genommen mit allem, was es zu beanstanden gab, Auswirkungen der Diagnosen erklärt etc. und dem Richter vor der Verhandlung im Gerichtssaal übergeben.
Nach meiner Zusage zu dem Gutachten nach § 109 SGG, kam der zweite Vorschlag des Richters, eine öffentliche Verhandlung bzgl. des Merkzeichens "G" anzusetzen, womit ich mich ja dann letztendlich auch einverstanden erklärt habe, weil ich nichts zu verbergen oder zu verlieren habe.
Übrigens war die gesamte Kommunikation in dem Gerichtssaal erfreulich entspannt.
Wenn ich bedenke, wie lange der Kampf ums Merkzeichen "G" angedauert hat, bis zur Bezirksregierung in Münster, welche vor Jahren natürlich auch abgelehnt hatte, konnte ich es erst gar nicht glauben, wie locker es im Verhandlungssaal abging.
Ich müßte vor den Anwesenden vom Versorgungsamt, den beiden Ehrenrichtern sowie dem Richter eine "Gehprobe" an meinen Krücken vorführen.
Einstimmig wurde von den Anwesenden das Merkzeichen "G" befürwortet" bis auf die Dame vom Versorgungsamt, die sich erst noch zierte, weil sie Dinge "anders" sah, aber dann doch auch dem Vorschlag des Richters samt den Ehrenrichtern, zustimmte.
Ich bin wirklich erfreut, dass nach fast 4 Jahren Kampf mir der GdB 80 mit dem Merkzeichen "G" zugesprochen wurde.
Näheres werde ich in den nächsten Tagen hier berichten.
Einen schönen Abend
wünscht Euch
Eva