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Abfindung, ist das sinnvoll

Kaaren

Mitglied
Registriert seit
8 März 2013
Beiträge
79
Ort
NRW
Hallo,
ich würde gerne ein eigenes Thema eröffnen, aber das funktioniert leider nicht.
Ich hatte 2013 einen schweren unverschuldeten Unfall mit komplizierter Fraktur eines Wirbelkörpers, die operativ stabilisiert wurde. In der Folge habe ich eine PTBS.

Ich habe eine Anwaltskanzlei, die in einem Schreiben eine Teilschmerzensgeldforderung von mindestens 30.000 forderte. Unabhängig von einer weiteren Schmerzensgeldzahlung sei ein materiellem und immateriellem Vorbehalt mit den Wirkungen eines Feststellungsurteils zu fordern.

Nun gab es eine außergerichtliche Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Die Schmerzensgeldgabe werde nun auf 20.000 als Abfindung reduziert, evtl auch etwas mehr. Da man noch in Verhandlungen steht, ist die 3 jährige Verjährung noch nicht abgeschlossen. Aber zu dem o.g. Vorbehalt sei die Versicherung nicht bereit.

Was nun?
Vielen Dank für eure Antworten.
VG Karen
 
Hallo Kaaren,

was sagt denn dein Anwalt zu dem Vorschlag der Versicherung? Und was möchtest du selber?

Ich habe mich auf eine Abfindung eingelassen, weil ich ein jahrelanges Gerichtsverfahren psychisch nicht durchgestanden hätte und keine Rechtschutzversicherung hatte. Für mich ist das auch jetzt nach drei Jahren immer noch die richtige Entscheidung. Mit einer Rechtschutzversicherung hätte ich eventuell anders entschieden. Ich habe auch eine PTBS, die Wurzeln dafür liegen allerdings weit zurück in der Vergangenheit. Der Unfall und das Verhalten der Versicherung haben mich retraumatisiert. Bei mir lag die Abfindung bei 50.000,-- €, neben der PTBS habe ich eine Dauerschädigung an der rechten Hand (mir ist ein Auto über vier Finger gefahren).

VG Drahtesel
 
Abfindung

Hallo Kaaren,

ob eine Abfindung nützlich oder eher schädlich ist, kommt auf die Umstände an.

Eine Abfindung dient ja dazu auf beiden Seiten einen Vorgang abschließen zu können, bei dem nachher keine Nachforderungen mehr gestellt werden können. Ausnahme ist, wenn der Vergleich sittenwidrig war. Aber auch da ist der Nachweis nicht ganz so einfach.

Drahtesel zum Beispiel hat seinen abgeschlossenen Vergleich als nützlich empfunden und auch seine Gründe für den Abschluss genannt.

Andere wiederum gehen lieber den langen und mühsamen Weg des Klagens vor Gericht und setzen sich damit unweigerlich Strapazen aus. Aber auch das ist o.k.

Deshalb mein Vorschlag; Ab welcher Vergleichssumme würdest Du einem Vergleich zustimmen? Wäre das dann für Dich auch psychisch in Ordnung. Findest Du nach dem Vergleich den Abschluss mit dem Unfallgeschehen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Kareen,

wie Rekobär schon sagte, es ist eine individuelle Entscheidung.

Eines muss dir klar sein, oft tauchen in den Phasen vor dem Abschluss eines Vergleiches die Argumente auf: wenn der erst geschlossen sei, dann sei endlich ein Aktendeckel zu und man könnte doch so endlich, vor allem psychisch damit abschließen und die Heilungsphase würde bestimmt dadurch beschleunigt werden. Doch die Wunden bleiben, da gibt es keinen Knopf zum Abschalten. Mit keiner Summe der Welt, kannst du Deine Gesundheit kaufen. Du kannst nur Tag für Tag daran arbeiten, dass es dir besser geht.

Ist es ein gerechter Vorschlag, kannst du wirklich damit leben, nicht nur heute und morgen sondern auch in Jahrzehnten, dann unterschreibe.

Oft ist ein Vergleichsvorschlag aber ein wohl kalkulierter Brosamen der Gegenseite, um berechtigte Ansprüche zu minimieren, die eigentlich wesentlich höher ausfallen.

Bei mir hat sich die Gegenseite gewunden und kleingeredet, bis der Richter im Haftpflichtfall knallhart sagte: soviel und nicht weniger. Entweder beide Parteien nehmen binnen einer Frist von 4 Wochen den Vergleich an, oder wir sehen uns in einem Jahr wieder.

Und zwar würde er sonst ein gerichtliches Gutachten bestellen: Gutachter suchen 3 Monate, freier Termin wiederum nicht vor 3 Monaten. Gutachten erstellen und Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen wieder drei Monate und Ansetzen eines erneuten Gerichtstermins also erst nach vollen 12 Monaten möglich.

Das käme also vermutlich auf Dich zu - nur zur Info

LG Teddy
 
Hallo "HWS-Schaden", ich werde den Link probieren. Allerdings hatte ich seit gestern nach meinen Beiträgen ziemliche Mühe mich überhaupt anzumelden, jetzt hat es geklappt.

Hallo "Drahtesel"
der Anwalt gab mit die Ansicht der Versicherung weiter mit der Empfehlung, sie anzunehmen.
Allerdings ist meine Geschichte noch nicht ganz ausgestanden, eine weitere OP ist mittelfristig angedacht, weshalb ich mich scheue einen Vergleich anzunehmen. Deinen Retraumatisierungs-Hinweis finde ich wichtig.

Hallo Rekobär,
einen Folgeschaden nachzuweisen, würde auch nicht leicht sein, denke ich. Deshalb gibt dieser Vorbehalt auch keine wirkliche Sicherheit für die Zukunft.

50.000 Euro klingt gut. Sicherheit ist mir wichtig.

Ich habe das genaue weitere Procedere nicht verstanden. Ich will die Eventualitäten, wie sie sich mir darstellen, hinterfragen:
Theoretisch: a) Die Versicherung bietet einen Betrag, ich lehne ab, da der Vorbehalt fehlt. b) Dann muss ich also klagen, nimmt man dafür den gleichen Anwalt? Brauche ich überhaupt einen zugelassenen Anwalt? Oder könnte z.B. ein Student mich vertreten? c) Dann werden Gutachten gemacht/vom Richter angeordnet, mindesten eines und ich muss in Vorlage für die/das Gutachten treten und ebenfalls für meinen Anwalt. c)Wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt, welche Kosten kommen dann auf mich zu. Halbe halbe? Jeder zahlt seinen Anwalt. Was ist im Falle einer Klage mit den Kosten der außergerichtlichen Vorverhandlungen? d)Wenn ich auf einem Urteil bestehe, kann es dann passieren, dass ich meinen Anwalt, die Gerichtskosten und den Anwalt der Versicherung zahle und gar nichts bekomme? Mit welchen Kosten müsste ich rechnen, wenn ich 30.000 einfordere mit dem mir wichtigen Vorbehalt. e) wie wahrscheinlich ist es, dass der Richter mir in Bezug auf den Vorbehalt Recht gibt. f)Anwälte bekommen nach einer Tabelle etwa 10 Prozent des Streitwertes, richtig? g) wie hoch sind die Gerichtskosten in Bezug auf den Streitwert. Diese Fragen sollte ich nun meinem Anwalt schreiben ;)

Wenn es Vorverhandlungen gab und ich nur ergänzend den Vorbehalt gerichtlich erstreiten möchte, sind
alle Vorverhandlungen hinfällig, so habe ich es verstanden.
Danke für das Lesen!
Karen
 
Hallo Teddy,
der Vergleich taugt in meinen Augen nichts. Folgeschäden sind noch nicht absehbar. Es ist gut auf das, was auf einen zukommt, hingewiesen zu werden. Dann kann man besser entscheiden.
Gute Nacht, es ist spät
VG Karen
 
Gerichtsprozess

Hallo Kaaren,

mal der Reihe nach:

1. Brauche ich einen Anwalt? Ja. Denn Dein Streitwert liegt über 5.000,00 €. Ab dem Wert (die Summe, die Du von der gegnerischen Versicherung haben willst) ist das Landgericht zuständig und dort besteht eine sogenannte Rechtsanwaltsvertretungspflicht.

2. Anderer Anwalt, als der im Außergerichtlichen? Musst Du selber entscheiden. Du kannst auch denselben Anwalt für den gerichtlichen Teil nehmen.

3. Kosten beim Vergleich? Kommt auf die Höhe des Vergleichs an. Hier gilt die Brago (Anwaltsgebührenordnung)

4. Gerichtskosten? Das kannst Du googlen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Frühaufsteher,
danke für die Antworten. Sie helfen mir weiter, insbesondere 2 davon. Ich schaue sie mir heute Abend alle Punkte noch eingehend an.

Eine Frage geht mir durch den Kopf:
Hat es jemals eine außergerichtliche Einigung mit einem Zukunftsvorbehalt gegeben?

VG Karen
 
Hallo Karen,

zunächst bin ich überrascht, dass Dir Dein Anwalt zu einem vorbehaltlosen Vergleich rät, obwohl er weiß, dass bei Dir eine weitere Op ansteht. Für mich ein absolutes "No go". Was ist, wenn die Op schiefgeht? Du hast eine Wirbelfraktur erlitten, hier kann es bei einer Op zu erheblichen Komplikationen kommen. Und dann? Bei einer endgültigen Abfindung bist Du auch endgültig raus !!
Wenn ich Du wäre: Ich würde in diesem Zustand auf keinen Fall einer endgültigen Abfindung ohne Vorbehalt zustimmen. Die Versicherung hat auch keinen Anspruch auf eine endgültige Abfindung. Selbstverständlich gibt es aussergerichtliche Abfindungen mit entsprechenen Vorbehalten. Deine könnten so evtl. lauten: "Ausgenommen von diesem Vergleich sind künftige materielle und immaterielle unfallbedingte Folgeschäden. Insoweit verzichtet die Versicherung auf die Einrede der Verjährung. Oder stellt Dich so, als hättest Du ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erstritten. Dann wärest Du in jedem Fall auf der sicheren Seite
Wie könnte die Versicherung reagieren, wenn Du auf einer weiteren Forderung und dem Vorbehalt bestehst? Sie wird Dich klaglos stellen, d.h. , dass sie die Beträge zahlt, die sie für "angemessen" hält. Und zahlt selbstverständlich auch die bis dahin angefallenen Gebühren.Und zwar nach dem "RVG" , dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sorry Rekobär, aber die BRAGO gibst seit 2004 nicht mehr !! Dann wärst Du an der Reihe: Du klagst den höheren Betrag, als auch den gewünschten Vorbehalt, ein. Hier ist das Risiko 50:50. Offensichtlich hast Du ja keine Rechtsschutzversucherung. Am besten wäre natürlich, wenn man sich noch einmal an einen Tisch setzt und neu verhandelt. Grundlage sollte dann die weitere Op sein, deren Ergebnis zuerst einmal abgewartet werden sollte. Diese weitere Op dürfte im übrigen auch noch schmerzensgelderhöhend sein !! Die Sorge der Verjährung besteht nicht, da sie gehemmt ist, wegen der Verhandlungen, aber auch wegen des Pflichtversicherungsgesetzes. Hier schützen Dich 10 Jahre, bis zum endgültigen Bescheid der Versicherung. In jedem Fall besteht Anwaltspflicht bei einer Klage vor dem LG.Hat die Versicherung denn mal einen Vorschuss gezahlt? Was ist mit dem Haushaltsführungsschaden? Ist der geltend gemacht worden? Nebenkosten? Vermehrte Bedürfnisse? Fahrtkosten zum Arzt etc.

Ich halte Dir die Daumen, dass das alles in Deinem Sinne ausgeht.

Grüße aus Köln

Dieter
 
Hallo Dieter,
vielen Dank für deine Antworten und Fragen.

„Wenn ich Du wäre: Ich würde in diesem Zustand auf keinen Fall einer endgültigen Abfindung ohne Vorbehalt zustimmen.“ Nein das will ich auch nicht.
„Die Versicherung hat auch keinen Anspruch auf eine endgültige Abfindung.“ Was bedeutet das?

Mein Anwalt machte mir deutlich, dass man Anfang des Jahres zu einer Entscheidung kommen möchte. Im Rahmen einer Abfindung sei nach Ansicht der Versicherung kein Raum für einen immateriellen Vorbehalt.

Die Rechtsanwaltsgebühren waren fast alle abgerechnet, so mein Kenntnisstand. Ich habe schon größere Teilbeträge als Vorschuss erhalten.

„Dann wärst Du an der Reihe: Du klagst den höheren Betrag, als auch den gewünschten Vorbehalt, ein. Hier ist das Risiko 50:50.“ Das Procedere des Klageverfahrens und die eventuellen Ergebnisse würde ich gerne noch genauer wissen. Worst Case, ich würde verlieren, ist es dann so, dass ich dann auch die Anwälte der gegnerischen Versicherung und die als Schmerzensgeldvorschuss überwiesenen Beträge zurückzahlen muss und die bisherigen Abrechnungen? Ich denke aber, dass ich bei den nun gebotenen 20.000 Euro gar nicht verlieren kann. Eigentlich klage ich dann doch nur den Zukunftsvorbehalt ein, wieso sollte der Richter den nicht gewähren, bei so einem schweren Unfall.

„Am besten wäre natürlich, wenn man sich noch einmal an einen Tisch setzt und neu verhandelt.“ Grundlage sollte dann die weitere Op sein, deren Ergebnis zuerst einmal abgewartet werden sollte. Diese weitere Op dürfte im übrigen auch noch schmerzensgelderhöhend sein !!“ Der Anwalt ist beim Gespräch davon ausgegangen, dass die OP schon Anfang 2017 sein wird. Durch eine neue Erkrankung (ich habe aktuell eine Sudeck-Erkrankung an der Hand) gibt es ärztliche Vorbehalte, derzeit zu operieren. So ist es für meine Gesundheit besser noch zu warten.

„Die Sorge der Verjährung besteht nicht, da sie gehemmt ist, wegen der Verhandlungen, aber auch wegen des Pflichtversicherungsgesetzes. Hier schützen Dich 10 Jahre, bis zum endgültigen Bescheid der Versicherung.“ Was ist das Pflichtversicherungsgesetz?

„Was ist mit dem Haushaltsführungsschaden?
Ist der geltend gemacht worden?“ Da ich wieder arbeite, habe ich angeblich nun keinen mehr. Man will wesentlich geringer abfinden, als wir eingefordert haben.

„Nebenkosten? Vermehrte Bedürfnisse? Fahrtkosten zum Arzt etc.“ nein da ist noch nichts beziffert.

VG Karen
 
Hallo Kaaren,

ich an deiner Stelle, würde nie einer Entgültigen Abfindung zustimmen.

Hatte auch ein Verkehrsunfall im Jahr 1984 und die Folgen sind immer noch ersichtlich, deswegen mein Rat, nur Schmerzensgeld Sachen Abfinden nie die innmaterielen Sachen, Wie z.B. Verdienstausfall, folge Behandlungskosten.

Die Versicherung, sagt immer, dass ist unser letztes Angebot usw, lass dich davon nicht irretieren.

Wünsche dir viel Glück bei der Sache.
 
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