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Ablauf EMR nach Aussteuerung der Krankenkasse

FunThomas

Mitglied
Registriert seit
10 Jan. 2018
Beiträge
34
Hallo,

ich wollte mal fragen wie das ganze so abläuft und ob ihr mir noch Tips geben könnt was man beachten sollte.
Demnächst läuft mein Krankengeld aus und ich bin schon beim Arbeitsamt gemeldet (für die Nahtlosigkeit) und auch bei der Rentenversicherung wegen EMR. Letztes Jahr hatte ich eine Reha von der RV bekommen allerdings mit Fehlindikation (welche die RV nicht wirklich gestört hat, es gibt keinen Grund mir eine andere Reha zu genehmigen) und wurde deswegen nach einer Woche abgebrochen.

Muss ich jetzt mit Gutachten seitens des Arbeitsamt und der RV rechnen oder wird das auf Aktenlage entschieden nur mit den ganzen Krankenakten? Wie wahrscheinlich ist es dass ich demnächst nochmal auf Reha komme ?

LG,
Thomas
 
Hallo Thomas,

so ähnlich hatte ich das auch. Also zu Deinem Text...
Du solltest damit rechnen, durch das Arbeitsamtbegutachtet zu werden. Reiche bitte Deine akt. Arztberichte da ein, und Verweis auf RV hast Du sicherlich schon getan.
Vlt überschneidet es sich auch, und Du erhältst Bescheid der RV.

Bei mir lief der Antrag auf EMR noch, Krankengeld war fast ausgeschöpft, und somit auch zur AfA. Hier, oh Wunder allerdings! stützte man sich auf die aktuellen Arztberichte, und erstellte kein Gutachten extra. (Entgegen der eigentlichen Mitteilung GA von AfA)

Ich erhielt dann ein Schreiben, dass demnach keine 3 Std gearbeitet werden kann, und ich nicht für die Vermittlung bereit stand, aber Arbeitslosengeld erhalte.
Ich bin mir nicht mehr sicher, wie lange.
Ein oder zwei, drei Mal. bis die MdE dann durch war.

Wenn der Antrag durch ist, erhalten AfA und Krankenversicherung (in dem Fall) ihr Geld anteilig zurück. D.h. EMR ab dato.... lt. Antragstellung bzw. Mitteilung/Rechnung RV seit wann.

Man möge mich verbessern, entweder lt. Rechnung des Datum der RV oder,
lt. Antragstellung. Bin mir nicht mehr sicher.

Du bist abgesichert, krankenversichert v.a.!
AFA oder RV, wenn durch. Keine Sorge! Du hast Info gegeben, Anträge gestellt und jetzt läuft die Bürokratie....
Was die Reha anbelangt, kann ich Dir keine Info geben.

Viel Erfolg!

LG
 
Mir fällt gerade ein, sorry... Umkehrschluss.

Wenn die RV Deinen Antrag auf MdE ablehnen würde, AfA (Nahtlosigkeit).
Du bist doch in Behandlung, und vlt kannst Du in dem Fall dann, widersprechen und,
das weitere Procedere erfragen.
Schritt für Schritt!

LG
 
Hallo Tina,

also heißt das, wenn ich die EMR durch habe gilt die dann ab dem Tag der Antragstellung und ich muss das zuviel gezahlte Krankengeld und das Geld der Nahtlosigkeit der AfA dann zurückerstatten, also für den Zeitraum zwischen Antragstellung und der Genehmigung?
LG Thomas
 
Hallo Thomas,

ob es seit dem Tag der Antragstellung gilt oder Bearbeitungszeit RV bin ich mir nicht mehr sicher. Antragstellung könnte aber gut sein.

Du musst nichts zurückzahlen. Die RV macht das.
Die rechnet Deine Rente (x € mtl) ab "Datum Monat" und daraus, die Summe aus dem Zeitraum bis dahin. Davon wird das Krankengeld und das von der AfA für den Zeitraum abgezogen, und übermittelt.
Damit hast Du nichts zu tun.

LG
 
Hi Tina,

aber dann könnte es sein wenn ich mehr Krankengeld als Rente bekomme das dort eine größere Summe dann auch gefordert wird ?

LG
 
Guten Morgen Thomas,

Deine Vermutung ist unbegründet.
"Rente" wird doch daran bemessen, wieviel/was Du wie lang eingezahlt hast.
Lebenslauf/Gehalt. (nebst Politik)
Krankengeld nach IST aktuell.
Sicher ist das höher, immer.
In dem Fall isses mal nicht so, dass wir das (unsere) wieder abgeben sollen ;)

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tina,

Danke für die Infos. Jetzt bin ich erstmal etwas schlauer und warte mal ab was die Behörden noch an Überraschungen haben ;-)

LG,
Thomas
 
Hallo Thomas

Hast ja von Tina schon einige Antworten erhalten.

Was ich noch ergänzen kann das unter Umständen eine Mitgliedschaft in einen Spzialversicherungsverband im Fall der Fälle helfen kann zB. VDK kostet im Jahr um die 60,- . Ich bin bisher damit sehr zufrieden, bin auch in EMR rente. Andere wiederum sind nicht so zufrieden.

Hast Du schon einen Schwerbeschädigtenausweiß , respektive diesen Beantragt ? Wäre/ist ja quasi ein Amtliches Dokument schon einmal.

LG
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus,

hat der VDK dich unterstützt bei Problemen die EMR durchzubekommen oder wofür hast Du den bisher eingesetzt ?
Aktuell habe ich einen GdB 20 anerkannt bekommen aber bin auch noch in Widerspruch weil das in keinster Weise meiner Situation entspricht.

LG Thomas
 
Hallo,

wollte nochmal kurz fragen wie lange hat denn bei Euch die Bearbeitung der EMR gedauert ?

LG Thomas
 
Hi,

Antrag war Juli/auch dann das Datum der Berechnung, und Aussteuerung im November. Sollte eigentlich passen, hat es aber nicht. Deshalb die AfA. GA MdK inkl, und der Bescheid kam im neuen Jahr.
Bürokratie kann man leider nicht messen. Mach Dir nicht zuviele Sorgen. Du hast doch was getan, und warst nicht untätig... mehr kannst Du hier nicht tun.

LG
 
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