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Ablehnung Taxischeine, Widerspruch

  • Ersteller des Themas ex Mitglied 35059
  • Erstellungsdatum
E

ex Mitglied 35059

Guest
Hallo Leute,

Ich bin mit CRPS rechter Fuß seit fast sechs Monaten krank.
Die Krankenkasse lehnt es ab die Bewilligung für Verordnung Taxischein zu den erforderlichen Therapien und Arztterminen auszustellen.
Die Verordnung ist vom 20.12.2017 bis zum 31.01.2018.

Anruf der Krankenkasse am 03.01.2018:
Die Krankenkasse lehnt Taxifahrten ab. Ich müsste Pflegegrad 3 oder ein aG im Schwerbehindertenausweis haben. Nach Diskussion mit dem Mitarbeiter der Krankenkasse sagte er vorgestern (!), ich müsse eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt einreichen, dass mein Zustand dem aG im Schwerbehindertenausweis entspricht. Dieses sagte er meinem Mann, teilte seine Fax-Nr. und Namen mit. Das hörte sich ja okay an, aber heute kam direkt die Ablehnung!
Gestern und heute konnte ich bei keinem behandelnden Arzt etwas erreichen. Montag habe ich einen Termin bei meinem Orthopäden. Das müsse ich dann mit dem Doktor besprechen.

Bei meiner Krankenkasse habe ich gestern und heute etliche Male angerufen und nach Warteschleife von 15 Minuten jeweils wieder erneut probiert, um mitzuteilen, dass ich mich am Montag erneut melden werde. Ich kam überhaupt nicht durch!
Heute (05.01.2018) kam per Post der Ablehnungsbescheid!
Ich muss nun in den Widerspruch gehen.

Und das, obwohl mein Mann und ich diesem Mitarbeiter geschildert haben, wie die Erkrankung heißt, dass ich einen Rollstuhl und höhenverstellbaren Rollator von der Krankenkasse erhalten, bzw. bewilligt bekommen habe und ich schmerzbedingt nur mit Krücken laufe. Mein Mann hob hervor, dass es dringend erforderlich ist bei CRPS die Therapien konsequent und regelmäßig wahrzunehmen, da die Gefahr der Chronifizierung sehr groß ist!

Am 09.12.2017 wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen. Jetzt erst kann ich endlich nicht nur alle zehn Tage einen Termin Physiotherapie und manuelle Lymphdrainage bekommen. Jetzt habe ich 2x/ Woche Termine. Aber ich komme nicht hin! ! !

Nach fast sechs Monaten ist es völlig ausgereizt, dass Freunde mich zu den Therapien fahren. Es ist für mich immer 20, bzw. 25 km ein Weg. Die nächsten Freunde wohnen 20 km entfernt. Da kommen schnell 80 bis 100 km für eine Behandlung zusammen! Bis zum Bus schaffe ich es nicht. Weder hier im Dorf, noch dann ab Bushaltestelle bis zur Physio- Praxis.

Der Rollstuhl (leihweise) taugt nur zum Geschoben-Werden und wird nächste Woche ausgetauscht. Er fährt konsequent in eine Richtung.

Im Krankenhaus hieß es: “Es wird noch Monate dauern. Für eine Reha ist es viel zu früh!“ Der hiesige Orthopäde sagte, nach 3- 6 Monaten können wir evtl. darüber sprechen eine Reha zu beantragen.
Bitte, hat jemand Tipps für mich?
Liebe Grüße
**********
 
Hallo **********,

die aussage zu den anforderungen Pflegegrad 3 und höher oder aG im SBA ist richtig.

www.kbv.de/html/1150_26080.php
Verordnung von Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad

22.12.2016 - Zum 1. Januar wird das Pflegesystem bundesweit von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Das hat auch Auswirkungen auf die Verordnung von Krankenfahrten für pflegebedürftige Patienten.

Bislang können Vertragsärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Pflegebescheid mit Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen. Ab 1. Januar muss der Pflegebescheid den Pflegegrad 3, 4 oder 5 ausweisen. Zudem muss eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vorliegen. Diese kann somatische oder kognitive Ursachen haben.

Einschränkung der Mobilität
Bei Pflegegrad 4 und 5 wird die dauerhafte Einschränkung der Mobilität als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad 3 ist sie nicht immer gegeben und muss vom Arzt individuell beurteilt werden. Hat der Arzt festgestellt, dass ein Patient mit Pflegegrad 3 dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist, bescheinigt er dies. Dazu kreuzt er „Dauerhafte Mobilitätseinschränkung“ auf Formular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“ an.

Sonderregelung bei Pflegegrad 3
Bei Patienten, die bisher Pflegestufe 2 haben und ab Januar in Pflegegrad 3 eingestuft sind, braucht der Arzt die Einschränkung nicht gesondert feststellen. Hier gilt „Bestandsschutz“. Auch hier wird die dauerhafte Mobilitätseinschränkung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf Verordnungsformular 4 bescheinigt.

...

In wie weit du es mit einer Bescheinigung des Arztes als Einzefallentschidung bekommst weis ich nicht.

weitere Infos im PDF von Dez. 2017
www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Krankentransporte.pdf

Vieleicht findest du dort noch Informationen für deine Argumentation.

Das eine Ablehnung trotz des Telefonates kam könnte daran liegen,
das wenn die KK nicht binnen 14 Tagen ablehnt (nach Antragstellung) - es genehmigt wurde (fiktive genehmigung)

Nun hast du einen Monat zeit um widerspruch ein zureichen und diesen zu begründen - bzw. Das Attest nach zu reichen.
Das habe ich bei Hilfsmitten auch schon mit meiner KK durch.

Grüße Michi

Edit: Ergänzung
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo **********,

das tut mir leid! Zum Procedere kann ich Dir leider nichts raten, aber:
Da die Therapien notwendig sind, versuche Hausbesuche für die Physio. und Lymphdrainage zu bekommen.

Alles Gute!

LG
Tina
 
Hallo **********,

lege auf jd. Fall Widerspruch ein.
Die zwingende medizinische Notwendigkeit der Krankenfahrt muss herausgestellt werden,
zusätzlich sollte der Orthopäde bescheinigen, dass dein derzeitiger Gesundheitszustand seit xx und für mindestens weitere 6 Monate dem "aG" entspricht.

Ich würde außerdem bei der SHG CRPS, zu der du Kontakt hast, nach Tipps fragen
und ggf. - je nach Erfahrungen anderer - beim Versorgungsamt parallel einen Antrag auf Anerkennung der Merkzeichen aG, B, H stellen, letzterer hilft dir aber erst langfristig weiter.

Viel Erfolg!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

lieben Dank für Eure wirklich schnellen Antworten.

@michi[/USER]: wann schläfst Du ;-) ?

@Tina: Hausbesuche bekomme ich nicht, da die Praxen absolut überlastet sind.

@ HWS-Schaden: Ja, ich werde ganz konkret in den Widerspruch gehen.

Ärgerlich ist:
Ich habe vorab bei meiner Krankenkasse angerufen und gefragt, was sie brauchen.
Es sei eine Einzelfallregelung möglich. Das sei anhand der langfristigen Krankschreibungen, die Verordnung von Rollstuhl und Rollator, der höhenverstellbar sein muss, weil ich noch kaum Gewicht auf den Fuß bringen kann, alles eindeutig schon vorliegend. Da hätte ich mit einer klareren Aussage jetzt nicht so viel Zeit verloren. Das fühlt sich einfach nach Absicht an. Ich mag ja falsch liegen, aber ... Es ist für mich so wichtig und nun im Prinzip unnötig noch komplizierter. Es ist eine so lange Zeit!

Mein Orthopäde schrieb den Taxischein nicht auf, verwies auf den Hausarzt, dort dauerte es ewig überhaupt einen Termin zu bekommen.

Mich ärgert einfach, dass wir es dem Mitarbeiter der Krankenkasse schilderten und er nicht sagte, Hey, dann muss heute was kommen, sonst muss ich es wegen Fristen ablehnen“
 
Nachtrag zu eben

Meine Krankenkasse hat es sogar auf ihrer Website, welche Einzelfallregelungen es geben kann.
Ich schreibe jetzt mal nicht, bei welcher Krankenkasse ich bin.
Hier auszugsweise:
>>Die (Krankenkasse xxx) übernimmt die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen. Ihr Arzt entscheidet, ob bei Ihnen eine solche Ausnahme vorliegt und verordnet dann die Fahrt.
Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Diese Voraussetzungen sind daher für alle Krankenkassen verbindlich. Die Krankenkasse xxx übernimmt entsprechend die Kosten für Fahrten

* (...),
* (...) sowie
* zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmefällen - vor allem, wenn Sie
* sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen und die Beförderung zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben unerlässlich ist,
* (...)
* in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung Ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen oder wenn Sie bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind,
* einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" haben oder
* zwar keinen solchen Ausweis haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.
Liegt bei Ihnen ein Ausnahmefall vor, ist es am einfachsten, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellt.<<

Leider kann ich Hörer den Fett-Druck, den ich in meinem Entwurf habe, nicht mit rüber kopieren. Schade!

Also werde ich probieren eine sehr klar formulierte Verordnung, möglichst mit einer Prognose für die nächsten Monate, zu bekommen (mindestens noch 6 Monate!?). Ich weiß nicht, ob einer meiner Ärzte so etwas ausstellt, aber in die Richtung werde ich argumentieren.

Hoffentlich verweist der Orthopäde nicht wieder auf den Hausarzt. Aber dann möchte ich von ihm eine schriftliche Bestätigung meines Zustandes, der dem aG im Schwerbehindertenausweis entspricht. Mit Zeitangabe, mindestens für ... Monate!

Habt Ihr zu Beginn der Erkrankung auch so zögerliche Prognosen erhalten? Ich denke, die Ärzte wollen mir Mut machen, oder?

Vielen Dank und liebe Grüße
**********
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo **********,

versuche, alles mit kühlem Kopf zu machen und nicht spontan zu handeln.

Der Widerspruch sollte sehr gut vorbereitet sein:

Frage bei der SHG (und hier von CRPS-Betroffenen ohne "aG" und. ohne Pflegegrad 3) - vor allem bei denen, die auch weitere Entfernungen zu Ärzten/Therapien haben und niemanden, der sie fahren kann - nach Tipps.

Lass dir bescheinigen, dass die Therapien / Arztbesuche erforderlich sind, um deinen Zustand nicht zu verschlechtern.

Lass dir bescheinigen, dass weder Ärzte noch Therapeuten einen Hausbesuch durchführen können.

Lass dir bescheinigen, dass dein aktueller Zustand dem Merkzeichen "aG" entspricht,
dazu brauchst du die Infos, unter welcher Voraussetzung das "aG" erteilt wird und daran muss der Arztbericht sich orientieren. Er muss ausführen (du kannst das vorbereiten), worin deine Einschränkungen bestehen und diese müssen passend für "aG" sein.
(Das ist dann etwas, was du danach für den Antrag beim Versorgungsamt auch nutzen kannst.)

Lass dir bescheinigen, dass du z.B. wegen der Medikation - wie auch immer - eingeschränkt bist, falls es dazu passen sollte. Lass dir z.B. Schwindel bescheinigen.
Lass dir bescheinigen, dass die Benutzung des vorhandenen öffentl. Nahverkehrs (Bus) nicht möglich ist, dass die Gefahr einer weiteren Verletzung besteht, falls es so ist.

Die Prognose für die Zukunft sollte nicht dein Fokus sein.
Lies die Regelungen: von Prognosen und 6 Monaten steht dort nichts. Orientiere deinen WS an den Regelungen.
Du musst nachweisen, dass du einen der "besonderen Ausnahmefälle" darstellst und daher ein Recht auf einen Transportschein hast.

Wer dir den Transportschein / Taxischein dann letztlich ausstellt, Orthopäde oder Hausarzt, ist völlig egal. Wesentlich ist, dass du vorher die Kostenzusage der KK für Fahrten zu ambulanten Behandlungen/Arztbesuchen hast, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

LG

P.S.
Ich weiß nicht, ob es das komplizierter oder einfacher macht, aber wenn du den Bus nutzen kannst, dann wäre vllt. auch ausreichend, eine Genehmigung für ein Taxi von zu Hause bis zum Bus plus von Ausstieghaltestelle bis Therapie/Arztadresse zu erhalten ... für die KK wäre es die kostengünstigere Variante, für dich stressiger und fürs Taxiunternehmen vor Ort unbeliebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe **********,

Dein Vorhaben und die eigentliche Ausnahmeregelung Deiner KK hört sich doch ganz gut an.
Deinen Ärger verstehe ich.
Montag ist doch Arzttermin bei Dir, vlt erstellt Dir der Arzt dann das "fehlende" Dok.
Viel Erfolg!

Hast Du vlt noch eine Alternative die Du heranziehen könntest? Physio.praxis, zu der Du - für den langen Atem - wechseln könntest (entsprechendes Rzpt.)?
Für einen ggf. Übergang, wenn Deine Praxis z.Zt. ausgelastet ist?

Ich meine, gelesen zu haben, dass Du die Art von sozialer Hilfe bzw. eine/n Betreuer/in (keine gesetzliche) bereits kennst.
Worauf ich jetzt anspiele, ist, eine Art Begleitung (Sozialarbeiterin) für, Fahrten, und Rückhalt/Hilfe, für die Besuche zu Ärzten pp.
Caritas, Diakonie o.a.

Ich habe seit einigen Jahren eine Betreuerin, die mich zu Ämtern, Behörden, auch Ärzten begleitet, unterstützt und die auch dahin fährt.

Vlt kannst Du hier auch Hilfen finden.

LG
Tina
 
Hallo **********,

hast Du bereits vom VA einen GdB und wenn ja, mit welchen Merkzeichen?

Beantragst Du nun erstmalig eine Schwerbehinderung sehe ich im Grunde leider recht schwarz für Dich, einen GdB von 50 zzgl. ein aG zu erhalten.

Liess Dir mal die Voraussetzungen für ein aG durch. Ganz abgesehen von der Bearbeitungsdauer!! Diese kannst Du nur verkürzen wenn Du berufstätig bist, was ich jetzt nicht von Dir weiß.

Aktuell würde ich Dir empfehlen über Deine Ärzte zu gehen. Und lass Dich nicht beim HA abwimmeln die haben immer Termine frei und auch wenn Du länger im Wartezimmer sitzt als Notfall.

Hole Dir vom Orthopäden und HA alles was Du bekommen kannst.

Viel Erfolg

Kasandra
 
Hallo Leute,
klasse, dass Ihr so schnell antwortet.
Habe nicht so recht die Konzentration, aber mach mir zu morgen Gedanken.

@Kassandra ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis mit 50%, unbefristet. Den habe ich aber wegen anderer Beeinträchtigungen, schon vor dem CRPS.

Nun könnte ich ein Merkzeichen beantragen. Obwohl ich hoffe, dass dies Problem bis zur Antragsbearbeitung schon längst nicht mehr besteht.

Hoffentlich!

Ich habe nach dem Krankenhaus erst 2x Manuelle Lymphdrainage und 1x Physiotherapie gehabt und das in 4 (vier!) Wochen.

Nun könnte ich ab morgen 2x/Woche (1x MLD und 2x Physiotherapie, sicher bis Ende Januar, dann wohl wieder nicht genug Kapazität bei der Praxis) und bekomme die Fahrten überhaupt nicht mehr geregelt. Ich muss morgen zu Physio und vierzig Kilometer entfernt zum Orthopäden.


Das klappt wahrscheinlich beides. Wichtig ist der Arzt wegen der Krankschreibung.

Ja, ich bin berufstätig. Aber viel im Außendienst. Mein Chef sagte, er "kann mich nur voll einsatzfähig gebrauchen!"

Ich schreibe später noch mehr. Möchte einen kleinen Spaziergang mit meiner Nachbarin und ihrem Hundewelpen machen!

Liebe Grüße
**********
 
Liebe **********,
noch ein Vorschlag für die Dokumente, die du vom Hausarzt oder Orthopäden brauchst: Ich habe bei einer ähnlichen Sache für meinen Hausarzt vorformuliert, was in der Bescheinigung stehen könnte und das mitgenommen. Mein Hausarzt konnte das dann der Arzthelferin geben, ein paar Ergänzungen machen und alles war in wenigen Tagen zur Abholung bereit. Ärzte wimmeln ja auch deswegen gerne ab und schicken einen zum nächsten Arzt, weil sie erstens nicht wissen, was sie genau schreiben sollen und zweitens keine Zeit dafür haben.

Vielleicht kannst du etwas vorbereiten, das den Grundsätzen entspricht, die du auf der Seite deiner Krankenkasse gefunden hast?

Liebe Grüße
daphne
 
Hallo Leute,

Vielen Dank!
Ich nehme es ausgedruckt mit, was ich hier von der Krankenkasse rein gestellt habe.

Habe auch diverse Fragen zur Krankheit an sich. Müsste wohl in einen thread mit allgemeinen Fragen.
Kann ich die Überschrift zu einem Thema im Nachhinein ändern? Dann könnte ich statt: verdacht auf CRPS ja etwas allgemeineres zu den jetzigen Fragen als Überschrift nehmen. Aber, das ist wohl zu viel durcheinander.

Lese erst, ob ich so etwas hier dazu finde.
Es geht um Kälte und Tattern.


Liebe Grüße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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