• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Ablehnung Taxischeine, Widerspruch

  • Ersteller des Themas ex Mitglied 35059
  • Erstellungsdatum
Hallo **********,

ich wünsche dir für heute einen erfolgreichen Tag.

Sicher ist es sehr sinnvoll ein neues Thema zu eröffnen wenn Du jetzt Fragen zu Deiner Erkrankung hast.
In diesem Zuge was ist "Tattern"?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo **********,

den Text deiner KK werden die Ärzte vermutlich kennen.
Es handelt sich nicht um Sonderregelungen deiner KK, das steht dort auch:
Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt.
D.h., alle gesetzlichen KK müssen sich an diese Krankentransport-Richtlinien halten.
Krankentransport-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (s. dort §§ 7 und 8 zu Krankenfahrten)

Siehe Beitrag #7 zum Vorgehen, sammle die diversen Bescheinigungen und reiche sie mit dem Widerspruch ein. Wenn das zeitlich wg. der WS-Frsit nicht klappt, dann kannst du mit dem WS auch ankündigen, dass Bescheinigungen noch nachgereicht werden, vermute ich.

@ Kasandra
"Tattern" ist die unkontrollierbare, unkontrollierte (Auf- und Ab-) Bewegung durch Be- oder Überlastung, eine Art starkes Zittern; man sagt auch "Nähmaschine" dazu.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ellen,

danke für die Aufklärung.

Wollte mal weiter lessen, fand aber auch den Ausdruck nicht im Internet habe gegoogelt.

Ich kenne nur den Tremor, welches dies ausdrückt was Du beschreibst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
hallo HWS - Schaden,

lieben Dank!
Ich sage "Tattern" dazu, oder auch "der große Stepper". Im Bericht steht "Bewegungssensationen", wobei ich restex, also ein Mittel gegen restless legs oder Parkinson nehmen soll.

Liebe Grüße
**********
 
Hallo Tina

Betreuer/in (keine gesetzliche) bereits kennst.
Worauf ich jetzt anspiele, ist, eine Art Begleitung (Sozialarbeiterin) für, Fahrten, und Rückhalt/Hilfe, für die Besuche zu Ärzten pp.

Da meinst Du wahrscheinlich, dass ich den Beratungstermin beim Pflegestützpunkt wegen Beratung zur Antragstellung für aktuelle Thematiken erwähnt habe.

Liebe Grüße
**********
 
Hallo **********,

dann hatte das damit zu tun. Das ist etwas anderes. Das war mir nicht klar.
Dachte, wg. der Unterstützung, Begleitung, und auch der Fahrten bei Dir.
Mir hilft sie sehr. Schon mit den Gesprächen.. von der Begleitung brauchen wir dann nicht sprechen.

Die Problematiken sind ja individuell unterschiedlich, und der Einsatz demnach auch.

Zur Erklärung:
Abschluss "Hilfevertrag" (ambul. Hilfe)
SGB XII Paragraph 67-69 (BeWo)
156 Std./Jahr (max)

Es gibt hier zwei Arten der Verträge.
Leistungstraeger/Kosten.
(hier der 67ff)
Das wird/würde Dir/Euch erklärt werden, wenn.

Hoffe sehr, Du erhältst die notwendigen Therapien, Arztbesuche und Dir wird geholfen!

LG
 
Hallo
zum ursprünglichen Thema!


Ich habe eine Verordnung über Fahrtkostenerstattung im Dezember 2017 eingereicht.


Die Krankenkasse rief an, es müssten andere Angaben folgen. So müsse es abgelehnt werden. Das war direkt Anfang des Jahres. Ich konnte keinen Arzt erreichen, der mir die angefragten Angaben bescheinigte.

05.01.2018:
Ablehnung ging ein.

08.01.2018:
Widerspruch eingereicht. Mit Bescheinigung des Facharztes über langfristige aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und langfristige Behandlungsbedürftigkeit.

22.02.2018:
Anruf der Krankenkasse. Es fehlten ausreichende Angaben. Auch der neue Taxischein sei nicht aussagekräftig genug.

23.02.2018:
Den von der Krankenkasse zugemailten Fragebogen erhalten.

26.02.2018:
Beim Hausarzt um Bearbeitung des Fragebogens gebeten. Dieser lehnte ab. Die Fragen seien in der Verordnung über Fahrtkostenerstattung beantwortet.

22.02.2018(?):
Fragebogen wurde von der Krankenkasse an den Facharzt gesandt.

27.02.2018:
Anruf der Krankenkasse. Der Facharzt habe den Fragebogen ausgefüllt. Die erste Seite wäre nicht lesbar. Man komme telefonisch nicht durch.
"Ach, das habe ich ständig!" Daran kann ich nichts ändern.
Tipp: Anliegen per Fax mitteilen.
(Die Möglichkeit habe ich leider nicht.)

28.02.2018:
Eigene Sicht und Bedarf an Fahrten aufgelistet per Fax an die Krankenkasse.
Gehen ist schmerzbedingt immer noch nur mit Gehhilfen möglich. Ich habe immer wieder keine Chance zu den Therapeuten und /oder Ärzten zu kommen.
Bei BTM-Medikation ist es zudem erforderlich, direkt erst ein neues Rezept beim Arzt einzuholen, wenn das laufende Rezept sich dem Ende entgegen neigt.

02.03.2018:
Anruf der Krankenkasse. Sie hätten nun alle Unterlagen an den MDK gesandt.

07.03.2018:
Anruf der Krankenkasse. Sie hätten noch etwas nicht vollständig zum MDK gesandt. Nun sei es auf dem Weg.

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte tatsächlich, sie könne und werde veranlassen, dass es "schnell" zu einer Entscheidung beim MDK komme!

Immerhin bin ich seit Juli 2017 absolut auf Gehhilfen angewiesen und insgesamt sieben Wochen in zwei verschiedenen Krankenhäusern in stationärer Behandlung gewesen.

Die Krankenkasse scheint so lange für ihre bürokratischen Hürden zu benötigen, bis die besonders wichtige Zeit der frühzeitig durchzuführenden Behandlungen zumindest im ambulanten Rahmen absolut vorbei ist.

Ich habe permanent den Stress nicht zu wissen, wie ich zur Therapie komme, wie wieder zurück. Dann habe ich längere Wartezeiten zu überbrücken. Selbst lange unterwegs zu sein ist immer noch eine Überforderung für mein Bein.

Zeitgleich ruft immer wieder eine Kollegin der Krankenkasse an, bzgl der aktuellen Entwicklungen. Sie ist für das Krankengeld zuständig.
Sie bittet darum, sie zu informieren, sobald es in Richtung Reha-Antrag gehe. Sie könne die Rentenversicherung unterstützen, damit es bald in eine Reha gehe.
Dass ich die schnelle Bearbeitung durch meine Krankenkasse anzweifel, oh, nein, sie könne für sich sprechen, dass sie schnell sei. Ja, bei ihr geht es um Einsparungen der Ausgaben.

Nur momentan hindert mich meine Krankenkasse an der Umsetzung der erforderlichen Behandlungen.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Liebe Grüße
**********




Zwischenzeitlich forderte die Krankenkasse mich auf, dass ich meine Berichte über die stationären Behandlungen der Krankenkasse zusenden sollte. Das tat ich nicht. Das kann der MDK haben, aber nicht die Krankenkasse.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
20.03.2018: Ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt, wie der aktuelle Stand ist.
Die Kollegin habe montags frei, aber hätte sich den Vorgang auf morgen gelegt. Ich würde morgen einen Anruf erhalten.

21.03.2018: Mitarbeiterin der Krankenkasse teilt mit, der MDK habe bei meinem Hausarzt um Zusendung des Berichtes der letzten stationären Behandlung angefragt.
So sei noch keine Entscheidung möglich.

Nun: Mein Hausarzt ist im Urlaub. Er ist drei Wochen nicht da.

Man hätte mich ja direkt fragen können. Die Berichte habe ich selber auch.
Fax-Nr vom MDK erhalten.

Dann habe ich noch kurz an den MDK geschrieben, dass ich vor kurzem in der Schmerzambulanz vorstellig war und dort die aktuellsten Befunde vorliegen.

In der Schmerzambulanz hatte ich berichtet wie schwierig die Wege für mich sind. Physiotherapie gibt es bei uns nicht per Hausbesuch und die Bushaltestelle ist für mich nicht erreichbar, zudem fahren nur morgens, mittags und abends Busse.
Meine Termine sind immer wieder variabel.

Ich halte es nicht lange aus das Bein nicht hochlagern zu können.

¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!

Widerspruch gegen Ablehnung der Taxikosten läuft seit Anfang des Jahres!

¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!¡!

Ich werde berichten, wie es weiter geht!

Dass ich immer noch keine Entscheidung bekommen habe, ist echt schon der Hit.
Da soll doch eigentlich die Krankenkasse ein Interesse haben, dass die Behandlung stattfinden kann.

Viele Grüße
**********
 
hallo **********,

meine Meinung:
es kann sein, dass die Mitarbeiter deiner krankenkasse womöglich andere Interssen verfolgen

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi

leider klappt da technisch was nicht.
Ich wollte Dich per PN fragen, was meinst Du was die kv für Interessen hat.

Schreib mir doch bitte!

Liebe Grüße
**********
 
Hallo

ERFOLG:

Taxifahrten wurden jetzt bewilligt!

Antrag von Mitte Dezember 2 0 1 7
wurde jetzt rückwirkend bewilligt bis Mitte August '18.

Habe mich leider nicht getraut die ganze Zeit Taxis zu nehmen, ohne eine Bewilligung. Habe viele Freunde und Bekannte eingespannt, um mich fahren zu lassen.

Antrag: Mitte Dezember 2017
Ablehnung: 03.01.2018
Bewilligung: 29.03.2018

Rückwirkend ab Antragstellung.

Und: Nur die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt bedarf einer Zuzahlung, da die
Behandlungen der Vermeidung von
Krankenhausbehandlung dienen!

Dieser Stress, die Fahrten zu managen, war meiner Gesundung überhaupt nicht dienlich.


Liebe Grüße
**********
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo **********,

Meine Meinung:

du hast Erfolg nach einem schriftlichen Kampf - und die Gegenseite hat auch Erfolg, indem Sie meiner Meinung nach:
Geld eingespart hat.

Sowas sollte es nicht geben - was passiert der Gegenseite - ich rate Mal: Nichts, d. h. für mich:
die Gegenseite kann nur gewinnen.

Wird demzufolge was geändert - wenn man m. Meinung nach nur gewinnen/einsparen kann und keine Strafe fürchten muss?

Lg. Rolandi
 
Top