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Akteneinsicht Versorgungsamt

hella

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2014
Beiträge
423
Hallo,
bei uns brennt echt die Luft.
Mein Sohn (18) ist schwerbehindert. Jetzt soll ihm das Merkzeichen H aberkannt bekommen. Wir (ich bin seine gerichtlich bestellte Betreuerin) haben Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt, um diesen zu begründen.
Nun kam Post, dass wir innerhalb eines Monats die Begründung nachliefern müssen. Akteneinsicht können wir am zwei Tagen/ Woche für 2h am Vormittag nehmen. Kopien kosten 50 Cent/Seite !!!!! für die ersten 10 Seiten und 0,15 Cent für jede weitere Seite.
Ich bin echt sauer. Wie sollen wir das denn so schnell schaffen? Mein Sohn ist vormittags in der Schule. Aber er möchte diese Akte mit ansehen. Ich werde ihm vieles erklären müssen und mit ihm besprechen. Dafür braucht er viel Zeit. Er hat ja den Ausweis nicht zum Spaß.
Darf das Amt dafür eine Frist setzen, wenn wir dich gar nicht freien Zugang zur Akte haben, sondern nur so zeitlich eingeschränkten. Sind Kopien echt so teuer?
Liebe Grüße
 
Hallo hella

ich würde meinen eigenen Kopierer mitnehmen, und immer freundlich bleiben.

MFG Marima
 
Ich habe einen, der ist aber riesig. Und selbst wenn ich einen hätte, die Zeit ist viel zu knapp.
 
Fotografier es doch mit deinem Handy, Seite für Seite... dann könntest du es von da als pdf machen, allerdings jede Seite einzeln - und dann eventuell im Copy-Shop drucken?
 
Weiß jemand, ob dieses Befristen überhaupt okay ist? Ich muss das doch überhaupt erst einmal lesen und mit dem, den es betrifft, der ja echt eingeschränkt ist, bearbeiten. Und ich bin ja leider auch eingeschränkt in meiner Konzentration und das nicht zu knapp.
 
Hallo Hella,

warum möchtest du ihm die Sachen dort erklären?
Kannst du deinen Sohn vieleicht erklären, das es für euch alle einfacher ist,
wenn du "nur" die Kopien machst und dann alles weiter mit Ihm zu hause in Ruhe besprichst?

Ich weis ja nicht wieviele Blätter interessant sind bei mir waren es damals nur ein paar.
weil alles andere waren Arztbriefe die ich selbst eingereicht hatte.
Es waren daher nur die Seiten Sachbearbeiter und internen Ärzte usw. Interesannt.

viele Grüße Michi
 
hallo hella,

die Behörden können meiner Meinung nach
für die ersten 50 Kopien je 0,50 je Kopie verlangen. Danach (also ab der 51 Kopie zahlst du 0,15 je Kopie)

Von daher kann es möglich sein, dass du es vom Versorgungsamt evtl. falsch verstanden hast?

Ansonsten bei wenig Zeit,
ist es meiner Meinung nach ratsam die ganze Akte fotokopieren zu lassen
und an dich zu übersenden.

Lg. Rolandi
 
Hallo Hella,
Ich denke auch, dass es für dich das beste - wenn auch etwas teurer - ist, eine Kopie der Akte einzufordern. Genau mit der Begründung - Schule, Sohn braucht länger, den Zusammenhang zu verstehen etc.
Zusätzlich hast du dann etwas Aufschub, da erst mit Übersendung der Akte die 4 Wochen Frist läuft für die Begründung des Widerspruchs. Und du bist nicht gezwungen, zu Unzeiten in dieses Amt zu gondeln!
Die genannten Gebühren sind leider so korrekt. Ich habe damals auch zahlen müssen. Hatte aber gesagt, dass mein Antrag nicht mit kopiert werden muss und so kamen nur 7 Seiten hier an - mehr gab es in der Akte nicht :(

Ich wünsche Dir viel Kraft!
LG Ellen
 
Hallo Hella,

vorab: ich kann zZt leider keine ausführlichere antwort geben, aber du solltest folgendes antworten und versuchen (versuchen deshalb, weil es um die neuregelung des datenschutzes geht - DSGVO - und tw noch interpretiert wird, so von der Art.-29-Datenschutzgruppe), auch und vor allem, was das recht hierzu betrifft:



Art. 20 DSGVO regelt das recht auf datenübertragbarkeit. demnach besteht das recht, die daten in einem "strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren format zu erhalten".
es gibt zwar ausnahmen, aber wie gesagt ist die auslegung noch nicht spruchreif, oft nicht ins deutsche übersetzt, aber ob sich eine behörde da schon vorab fetlegen und aus dem fenster lehnen will ...?

auch sonst - die frist überhaupt zu setzen ist schon ein starkes stück und grenzt an faktischer auskunftsverweigerung (obwohl: streiche "grenzt an" und ersetze mit "ist").
also auch wenn es auf kopien hinuslaufen sollte: vorher würde ich die fristsetzung deutlich in der weise reklamieren und eine angemessene und lebensnahe (die schon aus einem vemutlich nicht bekannten aktenumfang kaum festzulegen ist) fordern.
so kommt man jedenfalls der zustehendes auskunfts- und akteneinsichtspflicht nicht angemessen nach.


gruss

Sekundant
 
Als VDK-Mitglied kann dieser dann qua Vertretungsvollmacht die gesamte Akte anfordern, und wenn die Akte dann dem VDK vorliegt zum Verein hingehen und da hat man viel Zeit in einem Nebenzimmer und zu einem mit dem Verein ausgemachten Termin in aller Ruhe die Akten anzusehen und dort fotokopieren zu lassen. Preis ist mir nicht mehr geläufig, was für das Kopieren verlangt wurde und ob etwas verlangt wurde. Die Akten wurden im Original vom VA an den VDK geschickt und werden von diesem dann dem Versorgungsamt nach Akteneinsichtnahme zurückgeschickt.
War aber schon vor ein paar Jahren - ob ein geändertes DSGVO seinerzeit schon existierte, weiß ich nicht. So funktionierte es ohne Streß.
Gruß Bobb

Michi hat da Recht. Es ist nicht alles interessant, weill man ja selber schon Arztbriefe usw. hat. Meistens sind nur ein paar Seiten interessant, die man kopieren sollte.
Gruß Bobb ,
 
Zu Euren Fragen:
Der junge Mann wurde nun einmal direkt angeschrieben vom VA und außerdem möchte er berechtigterweise, dass die Dinge nicht über ihn hinweg passieren. Er ist zur Zeit ohnehin in einer Phase, in der er sich damit auseinandersetzt, was es heißt, diese Art der Behinderung zu haben inklusive der damit verbundenen Wut und Hilflosigkeit. Also darf er an allem teilhaben, was er für wichtig findet und wenn das bedeutet, dass ein Widerspruch erst in 10 Wochen fertig ist, muss das doch möglich sein. Es geht doch schließlich um ihn.

Wir haben noch ein weiteres Problem, warum der VdK ausscheidet. ICH kann einfach nicht zuverlässig auf Termin irgendwohin und dann dort konzentriert arbeiten. Dafür sind meine Einschränkungen zu groß. Ich habe es bei mir immer über den Anwalt gelöst. Der hat sich das schicken lassen und mir alles auf einem Stick zukommen lassen. Mein Sohn hat keinen Anwalt. Aber mir ist klar geworden, dass wir es zu Hause brauchen.

Ich werde also anfragen, wie viele Seiten diese Akte hat und um Zusendung bitten. Und dann geht es noch um die Frist. Vom Gefühl her denke ich auch wie Sekundant. Und ich bilde mir sogar ein, schon mal gelesen zu haben, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Man muss den Widerspruch innerhalb einer Frist einlegen, das stimmt. Aber für die Begründung gibt es diese Fristen nicht, bilde ich mir ein.

Euch einen schönen Montag
 
Hallo,

wegen der Frist: Es gibt zumindest keine gesetzliche Frist zur Begründung eines Widerspruchs, aber natürlich darf man sich nicht endlos Zeit lassen. Wenn eine Verzögerung klar begründet werden kann (z.Bsp. Neue ärztliche Belege; schwieriges Aktenstudium; Urlaub des zwischengeschalteten Anwalt (muß nicht der des jungen Mannes sein ;-)) kann dies schon zu Verzögerungen führen. Dafür gibt es vielfältige Gründe und die Behörde kann dann die Begründung anmahnen und eventuell auch einen Termin setzen und selbst dagegen kann man dann Widerspruch einlegen.

Gruß von der Seenixe
 
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