Am 05. Juni stellte ich noch die Frage, wer in meinem, zugegebenermassen etwas komplizierten Fall versicherungstechnisch zuständig sein könnte. Das weiss vermutlich nur ein Anwalt oder mehrere davon - richtig.
Aber ich selbst habe auch noch was dazugelernt.
Bei Geschädigten von über 65 Jahren wird davon ausgegangen, dass bereits sogenannte 'Altersgebrechen' vorliegen, selbst wenn nie irgendwelche Symptome in Erscheinung traten. Bei mir heisst es nun bei allen Befunden u.a. 'aktivierte Arthrose' und somit entfällt die Versicherungsleistung bzw. wird auf einen absolut lächerlichen Betrag herunter gerechnet, trotz permanenter starker Schmerzen, Gehbehinderung, noch anstehender grösserer OP. Muss man mit diesen Versicherunsgangstervereinen nun auch noch vor Gericht ziehen, was der Genesung sicher nicht besonders förderlich ist. Abgesehen davon, dass einem im höheren Lebensalter nur noch eine monatliche, sogenannte 'Invaliditätsrente' zusteht und kein pauschales Schmerzensgeld mehr für erlittenes Leid.
Mir geht es in diesem Beitrag jetzt aber nicht um's Geld, sondern generell um den Umgang der Versicherungen mit Mitgliedern, die über Jahrzehnte stattliche Beträge in eine Absicherung für den Fall X gezahlt haben und die nun altershalber aussortiert werden. Ich bezeichne dies als Altersdiskriminierung, die bis dato leider nicht grundgesetzwidrig und darum klaglos hinzunehmen ist.
Aber ich selbst habe auch noch was dazugelernt.
Bei Geschädigten von über 65 Jahren wird davon ausgegangen, dass bereits sogenannte 'Altersgebrechen' vorliegen, selbst wenn nie irgendwelche Symptome in Erscheinung traten. Bei mir heisst es nun bei allen Befunden u.a. 'aktivierte Arthrose' und somit entfällt die Versicherungsleistung bzw. wird auf einen absolut lächerlichen Betrag herunter gerechnet, trotz permanenter starker Schmerzen, Gehbehinderung, noch anstehender grösserer OP. Muss man mit diesen Versicherunsgangstervereinen nun auch noch vor Gericht ziehen, was der Genesung sicher nicht besonders förderlich ist. Abgesehen davon, dass einem im höheren Lebensalter nur noch eine monatliche, sogenannte 'Invaliditätsrente' zusteht und kein pauschales Schmerzensgeld mehr für erlittenes Leid.
Mir geht es in diesem Beitrag jetzt aber nicht um's Geld, sondern generell um den Umgang der Versicherungen mit Mitgliedern, die über Jahrzehnte stattliche Beträge in eine Absicherung für den Fall X gezahlt haben und die nun altershalber aussortiert werden. Ich bezeichne dies als Altersdiskriminierung, die bis dato leider nicht grundgesetzwidrig und darum klaglos hinzunehmen ist.