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Altersdiskriminierung

Coriolan

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Juni 2017
Beiträge
2
Am 05. Juni stellte ich noch die Frage, wer in meinem, zugegebenermassen etwas komplizierten Fall versicherungstechnisch zuständig sein könnte. Das weiss vermutlich nur ein Anwalt oder mehrere davon - richtig.
Aber ich selbst habe auch noch was dazugelernt.
Bei Geschädigten von über 65 Jahren wird davon ausgegangen, dass bereits sogenannte 'Altersgebrechen' vorliegen, selbst wenn nie irgendwelche Symptome in Erscheinung traten. Bei mir heisst es nun bei allen Befunden u.a. 'aktivierte Arthrose' und somit entfällt die Versicherungsleistung bzw. wird auf einen absolut lächerlichen Betrag herunter gerechnet, trotz permanenter starker Schmerzen, Gehbehinderung, noch anstehender grösserer OP. Muss man mit diesen Versicherunsgangstervereinen nun auch noch vor Gericht ziehen, was der Genesung sicher nicht besonders förderlich ist. Abgesehen davon, dass einem im höheren Lebensalter nur noch eine monatliche, sogenannte 'Invaliditätsrente' zusteht und kein pauschales Schmerzensgeld mehr für erlittenes Leid.
Mir geht es in diesem Beitrag jetzt aber nicht um's Geld, sondern generell um den Umgang der Versicherungen mit Mitgliedern, die über Jahrzehnte stattliche Beträge in eine Absicherung für den Fall X gezahlt haben und die nun altershalber aussortiert werden. Ich bezeichne dies als Altersdiskriminierung, die bis dato leider nicht grundgesetzwidrig und darum klaglos hinzunehmen ist.
 
Aktivierte Arthrose

Hallo,

eine aktivierte Arthrose ist nichts anderes als eine Arthrose die mit einer begleitenden Entzündung einhergeht, sie sagt nichts über das Lebensalter aus. Ich hatte mal eine Physiotherapeutin, sie sagte aus, daß sogar 14-jährigen eine altersbedingte Arthrose unterstellt wird.

https://gelenk-doktor.de/orthopaedie-lexikon/aktivierte-arthrose.html.

Also sehe ich persönlich keine Altersdiskriminierung sondern eher eine Unfalldiskriminierung zu Gunsten der Versicherungswirtschaft!

gruß

Hollis
 
Hallo Coriolan,

da habe ich etwas für Dich! Du schreibst, es gibt bisher weder Beschwerden, demzufolge auch keine Befunde


.....

BGH 19.10.2016 - IV ZR 521/14 - Kausalzusammenhang in der privaten UV
________________________________________
Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.10.2016 – IV ZR 521/14

VVG § 178 Abs. 2

In der privaten Unfallversicherung genügt es für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung ist - anders als im Sozialversicherungsrecht nicht zu verlangen. Daher schließt das Vorhandensein von Vorschäden für sich genommen die Kausalität nicht aus.

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann, die Richterinnen Dr. Brockmöller und Dr. Bußmann auf die mündliche Verhandlung vom 19. Oktober 2016
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. November 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

.....

LG Christiane
 
Hallo,

Die Diskriminierung junger Menschen ist genauso üblich - denn die leben ja meistens trotz Verletzung noch lange und kosten die Versicherungen noch länger Geld ... Also greift oft die Argumentation: Junge Menshchen sind in der Regel schon vor dem Unfall psychisch krank gewesen und bilden sich nach dem Unfall alle Unfallschäden ein, weil sie ja eben vor dem Unfall schon psychisch krank waren... Beweis: Aussage der Versicherung bzw. ihrer Anwälte (und gegebenfalls deren Gutachter).

Und was ist mit den Personen dazwischen? Die gehören dann entweder zu den Jungen oder den Alten - je nachdem, welche Argumentation besser greift! Dazwischen gibt es herzlich wenig.

Ich habe von 20jährigen gehört, deren durch den Unfall geschädigte Schulter "altersgemäßen Verschleiß" aufweist u.a.

Deshalb: Es liegt sicher eine Diskriminierung vor, aber keine, die man aufs Alter schieben könnte! Es ist, wie Hollis geschrieben hat "eine Unfalldiskriminierung zu Gunsten der Versicherungswirtschaft!"

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo

Ich (Laie) kann mir dennoch nicht vorstellen, dass eine PUV die Leistungen eines ca. 65-Jährigen alleine deshalb ablehnen darf, weil er Verschleiß hat.

Es gibt hier doch Experten für PUV.
Seid ihr alle im Urlaub?

Ich bin wirkl. unerfahren bei PUV, habe nie eine abgeschlossen, aber:
Wenn man als junger Mensch eine PUV abschließt und gesund ist, sind die Beiträge niedrig, oder? Vergleichsweise niedrig zum älteren Menschen.
Möchte man im fortgeschrittenen Alter eine solche Versicherung abschließen, wird der Monatsbeitrag automatisch höher sein, selbst wenn keine Vorerkrankungen ausgeschlossen werden oder den Satz erhöhen.
Soweit stimmt mein Wissen zu PUVen doch, oder?

- falls überhaupt möglich ist, in dem Alter eine PUV abzuschließen, das mal angenommen -

Warum ist dann der Monatsbeitrag für den Älteren höher?
Weil sein Risiko / das Risiko für die PUV größer ist.
Die Kosten für das erhöhte Risiko in zunehmendem Alter bezahlt der Jüngere über die Dauer, wenn vorher kein Schadensfall eintritt.

Nach meiner Logik muss deshalb der Verschleiß "mit drin" sein, dürfte keinen Ausschlussgrund darstellen.
Vor allem: Sonst müsste die PUV ab einem bestimmten Alter kündigen oder eine altersgebundene Laufzeit oder Ausschluss bestimmter Sachlagen haben.
- Vertrag schon genau studiert? -

Also: Wenn sich hier kein Experte findet, dessen Antwort richtig hilft, würde ich einen unabhängigen Fachmann für Versicherungsrecht aufsuchen, das Geld ist m.A.n. gut "investiert".
Aber wie gesagt: ich bin Laie.
Vielleicht hast du den Vertrag auch über solch ein Büro abgeschlossen und kannst dir (dann) sowieso dort helfen lassen.

Fachanwalt - in PUV erfahren - suchen!

LG

P.S.
Genau, @ Christiane ... s. nächsten Beitrag ... Das passt zusammen mit meiner Überlegung.
Danke für den nochmaligen Hinweis!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe doch ein Urteil diesbezüglich eingestellt. Ein möglicher Vorschaden spielt nur eine unterordnete Rolle bei der Privaten.

Siehe Beitrag 3

In der privaten Unfallversicherung genügt es für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung ist - anders als im Sozialversicherungsrecht nicht zu verlangen. Daher schließt das Vorhandensein von Vorschäden für sich genommen die Kausalität nicht aus.

MfG Christiane
 
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