oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
jede(r) Sachbearbeiter der UV / BG Träger kennt die Amtsermittlungspflicht.
Steht z.b. in einem Gutachten eine Erkrankung die respektiv als BK geführt ist,
müsste eine Amtsermittlung durchgeführt werden.
Aber die wenigsten SB/innen machen das von sich aus.
Deshalb lest alle Berichte, Gutachten gründlich und erstatten dann selber eine BK Anzeige.
Nachdem das bei mir der Fall ist, habe ich eine BK Anzeige gestellt und siehe da, der TAD wollte gleich kommen.
Da aber BK 2106/2103 ähnliche Verursacherprinzipien aufweist, habe ich Ihm die
Dosiswerte gleich übermittelt, mal sehen was er jetzt sagt.
jede(r) Sachbearbeiter der UV / BG Träger kennt die Amtsermittlungspflicht.
Steht z.b. in einem Gutachten eine Erkrankung die respektiv als BK geführt ist,
müsste eine Amtsermittlung durchgeführt werden.
Aber die wenigsten SB/innen machen das von sich aus.
Deshalb lest alle Berichte, Gutachten gründlich und erstatten dann selber eine BK Anzeige.
Nachdem das bei mir der Fall ist, habe ich eine BK Anzeige gestellt und siehe da, der TAD wollte gleich kommen.
Da aber BK 2106/2103 ähnliche Verursacherprinzipien aufweist, habe ich Ihm die
Dosiswerte gleich übermittelt, mal sehen was er jetzt sagt.