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Amtsgericht / Landgericht? medizinischer Gutachter?

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
Hallo,
die Zuständigkeit richtet sich allgemein wohl nach der Schadenhöhe, €5000.
Nun hat sich im Zuge der abschließenden Forderungen zu den Sachschäden ergeben, dass zumindest die "beantragte" Schadenshöhe weit höher ist. Klage ist aber schon vor geraumer Zeit beim Amtsgericht eingereicht worden....
Ist wohl nun damit zu rechnen, dass die Klage automatisch ans Landgericht weiter gereicht wird?
Um die Klage Schmerzensgeld vorzubereiten, soll ein medizinischer Gutachter beauftragt werden, um das laienhaft erstellte Schmerztagebuch in eine gerichtlich lesbare Form zu bringen - mit welchen Schlagworten kann nach so jemanden im Münchener Raum gesucht werden, bzw. wie wird so ein Spezialist genannt?
Oder gibt es einen Tipp eines anderen users?
Hintergrund ist ein unverschuldeter Verkehrsunfall mit mittlerweile chronischen Beschwerden. Diese werden durch das sorgfältig und ständig geführte Schmerztagebuch belegt.
Danke & Gruß,
bull-it
 
Hallo & Herzlich Willkommen,

m. E. kommt vor dem Landgericht das Amtsgericht. Der Verlierer kann dann in Berufung gehen.

Soll es ein gerichtliches Gutachten geben, so bestimmt das Gericht den Gutachter. Ist man mit diesem nicht einverstanden, ist die einzige Möglichkeit diesen abzulehnen, ein Befangenheitsantrag. Dieser muß jedoch nachvollziehbar gut begründet sein. Sonst hat man keine Chance.

Gibt die Versicherung das Gutachten in Auftrag, so bestimmt diese den Gutachter. Ablehnung diesen s.o.

Zu einem Gutachten sollte man immer einen Zeugen mitnehmen. Darauf hat der Zubegutachtende ein Recht! Regelmäßig wird versucht, dieses Recht zu torpedieren.


MfG Christiane
 
schau mal im netz unter dem begriff "verweisung", demnach müsste das AG bei gegebenen voraussetzungen an das LG verweisen und die sache dorthin abgeben. ggf würde ich rücksprache halten und fragen, ob es einen antrag von dir bedarf.

dass das AG wegen der höhe des wertes nicht zuständig ist, muss es ja selbst erkennen. wenn sich der höhere betrag im nachhinein ergab, sollte es ebenso reagieren.

was ein GA (alleine) aus deinen aufzeichnungen extrahieren will, das das gericht sachlich und fachlich einordnen kann, ist mir etwas schleierhaft. die aufzeichnungen können nach m.A. dazu dienen, vom GA festgestelltes zu bestätigen oder in frage zu stellen. aber wenn es zb nicht azsführlich beschrieben ist, sehe ich in einer x-beliebigen auslegung durch eine dritte person - ob medizinisch versiert oder nicht - für kaum geeignet. die aufzeichnungen sind im gegenteil eigener beweis, der nur von dir vorgebracht und "gelesen", spricht erläutert werden kann.
ich hatte bspw lange zeit stichpunktartige aufzeichnungen mit abkürzungen und teilweise symbolen, die ich später teilweise selbst nur noch schwer und nach längerem nachdenken zuordnen konnte. was soll da eine 3. person mit anfangen?


gruss

Sekundant
 
Landgericht

Hallo Bull-it,

Du hast ja schon von Sekundant einige Hinweise bekommen.

Bis 5.000,--€ Streitwert ist das Amtsgericht zuständig und ab 5.000,--€ das Landgericht. Dazu muss aber der Streitwert auch klar beziffert sein. Nur daran kann dann das Amtsgericht prüfen, ob es zuständig ist, oder doch eher an das Landgericht verweisen muss.

Was den medizinischen Gutachter angeht, sehe ich das auch so, wie Sekundant. Auch, wenn das Schmerztagebuch laienhaft geschrieben ist, so dient es jedoch als Beweis für den Schmerzverlauf. Und das kann Dein Anwalt besser ins juristische übersetzen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
@sekundant
@Rekobär
@Christiane17
herzlichen Dank für die Anmerkungen

Als Geschädigter habe ich es leider mit einem Wald- und Wiesenanwalt zu tun, der über keinerlei Fachpraxis verfügt, nach seinem Trott abwickelt (Abnicken der Versicherungsvorschläge), z.B. eine Verfügung des Gerichts nicht weiterreicht, dem schriftlichen Urteil ohne Rücksprache mit mir schon letztes Jahr zustimmte (hab ich erst vor zwei Wochen durch Zufall mitbekommen) usw. - sowas steht keinem RA auf der Stirn geschrieben und ich muss halt nun das Beste daraus machen (btw: er erste hat nach 3 Wochen schon das Mandat abgelegt...Grund? unbekannt, muss man als Anwalt nicht begründen).
Das Forum ist dabei eine der wenigen Hilfen.

Der Anwalt wird mittlerweile hundertseitige Schmerztagebuch nicht lesen ("das ist ja viel zu viel zu lesen - wer soll denn die Zeit aufbringen..."), ein Richter hat eventuell auch zu wenig Fachkenntnis. Deswegen meine Idee mit einem mediz. Gutachter als eine Art "Übersetzer".
Der genaue Ablauf des Unfalles wäre aus meiner Sicht als Rekonstruktion hilfreich, um die körperlichen Schäden genau belegen zu können, allerdings lehnte mein Anwalt die Beantragung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens beim Gericht ab - hier wird es evtl. wichtig, ob ich am AG selbst einen Antrag stellen könnte (wird durch Anwaltspflicht beim LG nicht mehr möglich sein).
Hier die Frage: sind das zwei unterschiedliche Gutachter - einmal medizinisch und einmal Unfallanalytiker - oder gibt es auch Sachverständige, die beides zusammenfassen?

Es tritt zwar eine Rechtschutzversicherung ein, aber auch die mauert (wie die Gegnerversicherung) und gibt auf schriftliche Anfragen nur unverständliche Antworten. Klar, die wollen keine unnötigen Ausgaben tätigen. Ein Anwaltswechsel wird hier auch abgelehnt bzw. zusätzliche Kosten natürlich nicht übernommen.
Einen anderen Anwalt, der jetzt mit den Schmerzensgeldforderungen weitermachen würde (nach den Sachschäden) ist garnicht mal so einfach zu finden. Denn jeder Anwalt will möglichst risikolos mit geringstmöglichen Aufwand möglichst viel Geld erwirtschaften.
Alleine die Prüfungen der Unterlagen bei sagen wir mal 3 unterschiedlichen Anwälten zum Vergleichen würde mich allerdings sagen wir mal €500 kosten, die ich wiederum aufgrund des Unfalles nicht habe (Hartz4).

Und Zeit ist neben meiner eigenen fehlenden Fachkenntnis auch ein Problem - die geringfügige Selbständigkeit hängt an einem mittlerweile noch dünneren Faden, weil ich bisher hunderte von Stunden für die Bearbeitungen des Unfalles aufbringen musste. Natürlich geht dafür seit Nov. '15 auch sämtliche Freizeit drauf.

Aber sowas ist euch sicher alles bekannt, trotzdem schreib ich es hier mal.
Weitere Tipps werden gerne angenommen.

Danke & Gruß,
bull-it

ps: die Profis unter euch werden sicher auch meine andereren Einträge finden, die das Bild ergänzen können...
 
Deswegen meine Idee mit einem mediz. Gutachter als eine Art "Übersetzer".

ein gutachter hat sich zunächst einmal an die vom gericht vorgegebene beweissituation - regelmässig die befunde, ärztl diagnosen etc - zu orientieren. was du mit deinen aufzeichnungen vorbringst, wird (wenn nicht bereits gerichtsbekannt und als solches dem SV vorgegeben), allenfalls im rahmen der anamnese einfliessen. aber hier ist das vertrauen darauf wohl hoffnungslos, erst recht bei diesem umfang, dass es überhaupt zur kenntnis genommen wird. aber vorlegen solltest du es bei einer begutachtung allemal; bei nichtberücksichtigung ist es ein argument.

Der genaue Ablauf des Unfalles wäre aus meiner Sicht als Rekonstruktion hilfreich, um die körperlichen Schäden genau belegen zu können, allerdings lehnte mein Anwalt die Beantragung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens beim Gericht ab - hier wird es evtl. wichtig, ob ich am AG selbst einen Antrag stellen könnte (wird durch Anwaltspflicht beim LG nicht mehr möglich sein).

im "selbständigen Beweissicherungsverfahren" ist auch vor dem LG keine anwaltspflicht. aber das wird wenig hilfreich sein, denn wie du selbst bemerkst

Und Zeit ist neben meiner eigenen fehlenden Fachkenntnis auch ein Problem


Alleine die Prüfungen der Unterlagen bei sagen wir mal 3 unterschiedlichen Anwälten zum Vergleichen würde mich allerdings sagen wir mal €500 kosten, die ich wiederum aufgrund des Unfalles nicht habe (Hartz4).

das ist aber sehr optimistisch, rechne mal etwa das dreifache.


gruss

Sekundant
 
Hallo bull-it,

bist du bei einem Schmerzarzt / Schmerzspezialisten?
Eigentlich fällt es eher in dessen Aufgabenbereich, Schmerztagebücher medizinisch "auszuwerten". Wenn du einen hast, was sagt der dazu?

LG
 
Biomechansiches Gutachten

Hallo bull-it,

Du bist, wie auch andere, in einer Schei.... Situation. Das Gutachten, was Du meinst, nennt sich biomechanisches Gutachten. Natürlich gibt es Kollegen, die meinen, beides in einer Person vereinigen zu können. So sehen die Gutachten dann auch aus.

Ich selbst erstelle auch biomechanische Gutachten, allerdings nur den technischen Teil davon. Obwohl ich mittlerweile eine Unmenge von medizinischen Wissen dazu gelernt habe, überlasse ich es doch lieber den Medizinischen Kollegen, den medizinischen Teil des Biomechanischen Gutachtens zu erstellen.

Es gibt dafür eine einfache Erklärung. Ich bin Ingenieur und denke, wie ein Ingenieur. Der Mediziner ist Mediziner und denkt, wie ein Mediziner.

Zwischen der Denkstruktur eines Ingenieurs und eines Mediziners liegen Welten. Das wird dann deutlich, wenn ein Mediziner anfängt, technisch zu werden und anders herum ein Ingenieur anfängt, medizinisch zu werden. Funktioniert nicht wirklich.

Nun bist Du allerdings in der besch... Situation, dass Du Dir kein Privatgutachten leisten kannst, andererseits aber die Gerichte Dir genau die Gutachter vorsetzen, die glauben alles in einer Person machen zu können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
@alle
danke für die Anmerkungen

die Geschäftsstelle des Amtsgerichts bestätigt: ab €5000 wird der Richter den Fall ans Landgericht verweisen- ausser die Aktenlage ergibt eine geringere Forderung als €5.000, also meine Forderugen waren überzogen, unberechtigt oder nicht nachvollziehbar (sag ich jetzt mal so). Frist für alle den Fall betreffenden Eingaben war vorgestern, Entscheidung nächste Woche....
Wenns ans Landgericht geht, bin ich eh verratzt, weil mir dort die Möglichkeit der direkten Eingaben und anderes wg. Anwaltszwang verwehrt ist - und mein Anwalt unwillig oder unfähig ist, meine Interessen durchzusetzen (mit ihm "reden" bringt nichts, bin ja nur einer von dutzenden Mandanten...).

Interessant ist weiterhin folgende Fragestellung: kann ich von mir aus aus dem einem Fall Verkehrsunfall - möglicherweise auf Antrag - vorm Landgericht zwei machen (Sachschäden und Körperschäden) und mich für den zweiten Bereich, der auch über €5.000 liegen wird, von einem anderen Anwalt vertreten lassen?
Das hatte ich zwar schon mal gefragt, aber es ist bisher so konkret nicht beantwortet worden.
Also es geht um Gründe, die gesetzlich dagegen sprechen würden/könnten. Weiss jemand was?
Und wie könnte die Situation aussehen, wenn ich den Streitwertbereich doch auf max. €5.000 festlege: erstmal Klage beim Amtsgericht oder dann auch nur beim Landgericht und das verweist dann aufgrundes geringen Streitwertes ans Amtsgericht?

Um nochmal die Frage zum Unfallanalytiker aufzuwärmen: mit welcher Argumentation kann/sollte der Anwalt bei Gericht so einen Gutachter einfordern - und nicht nur einen sondern sogar zwei unterschiedliche, wie Rekobär im vorigen Beitrag nachvollziehbar erklärt?
Gibt es eine standartisierte Voghehensweise oder ist diese eher individuell, hängt also direkt von dem Erfahrungsschatz des Anwalts ab?

Danke Gruß,
bull-it
 
Hallo Bull-it,

warum suchst Du nicht einen neuen Anwalt? Die Versicherung kann das nicht verwehren, mglw. musst Du die Wechselkosten übernehmen. Was sicher letzten Endes kostengünstiger wird.

Was die Trennung von Sach- und Personenschäden angeht, so ist es wohl üblich, dass diese Schadenssache ohnehin getrennt gehändelt werden. Normalerweise ist der Sachschaden in kurzer Zeit erledigt. Auch extra abgerechnet mit dem Anwalt.

Ist das Thema Sachschaden bei Dir noch nicht erledigt?


LG Christiane
 
hallo bull-it,

Interessant ist weiterhin folgende Fragestellung: kann ich von mir aus aus dem einem Fall Verkehrsunfall - möglicherweise auf Antrag - vorm Landgericht zwei machen (Sachschäden und Körperschäden) und mich für den zweiten Bereich, der auch über €5.000 liegen wird, von einem anderen Anwalt vertreten lassen?

das funktioniert nicht, denn es ist ein zusammenhängender sachverhalt und als solcher auch einzubringen. nun kann aber eine sache nur einmal bei gericht anhängig sein. dies ist auch bestandteil einer ersten prüfung des richters auf zulässigkeit einer klage.

und eine zurückverweisung vom LG ans AG? das bringt doch nach deinen einschränkungen wieder nichts, da du ja gerade hier vor dem LG zunächst schon einen RA brauchst ... oder verstehe ich da was falsch?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ich verstehe nicht, wieso ein Sachschaden bei erwiesener Unschuld (?) vor Gericht landet! Bei mir ist dieser Sachschaden innerhalb von 3 Wochen erledigt gewesen. Inkl. der Kosten für den Anwalt. Dann habe ich problemlos gewechselt.

Die Anwältin sagte mir, das beide Schadensarten getrennt abgerechnet werden. Was m.M. nach plausibel klingt.

Und wenn man den A. nicht mehr wechseln kaa, bekommt der erzählt, was ich will. Unter Verweis seiner Haftung. Aber man immer das Mandat entziehen.

http://www.rechtswerk.info/blog/?p=120



Christiane
 
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