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Anforderungen zur Erwerbsminderungsrente

Hallo Kerstin36.

ich vermute, bei Deiner Ablehnung zur teilweisen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um den erst Antrag. Dieser wird pflichtgemäß bei allen Antragstellern abgelehnt. Gegen diese Ablehnung legst Du einen Widerspruch ein und begründest diesen. Sollte dies schon der Ablehnungsbescheid deines Widerspruchs sein, dann innerhalb von 4 Wochen Klage beim zuständigem SG. einreichen.
Die DRV. hat auch die Pflicht zu prüfen,ob bei Dir die Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommt.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit13,

danke für deine Hilfe!
Ja es war der erste Antrag und noch kein Ablehnungsbescheid von einem Widerruf.

Also hat die DRV garnicht geprüft ob Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommt.

Wie kann ich es dann am besten formulieren im Widerspruch?

LG Kerstin
 
Mustervorlage für einen Widerspruch

Hallo Kerstin36,

hier mal ein Muster.

MfG.
Pit




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich .Name,Vornahme.....Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom...............ein.


Begründung:



MfG.

oder diesen. (Hallo Seenixe habe dieses Musterschreiben nicht im FAQ-Bereich gefunden, sollte es doch dort sein bitte löschen)

Deutsche Rentenversicherung Bund


10704 B e r l i n





Klaus Mustermann, Brenzlauer-Berg,10000 Berlin
VSNR.: .......................


Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) X


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich die Überprüfung des Rentenbescheides vom.................. und
beantrage erneut die Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung; hilfs-
weise: erneute Antragstellung wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderungs-
rente nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.


Gründe:

Die mir mit o. a. Rentenbescheid vom........................ mitgeteilte Ablehnung der be-
gehrten Rente, wurde medizinisch wie folgt begründet: (Angabe der Gründe)

Die med. Begründung entspricht nicht den angegebenen Diagnosen und dem neues-
ten medizinisch wissenschaftlichem Kenntnisstand. Es stellt sich als verfahrensfeh-
lerhaft dar, wenn Krankheitsbilder die aktenkundig sind, nicht bei einer prognosti-
schen Leistungsbeurteilung im Sozialverwaltungsverfahren berücksichtigt werden.
Außerdem erhebt sich der Verdacht aufgrund eines Presseartikel der Berliner-Zei-
tung, dass bei mir aufgrund der o. a. Diagnosen und der bei mir vorgenommenen
Leistungsbeurteilung, dass diese Bewertungen nicht von einem autorisierten Arzt
sondern wie berichtet von einem Juristen vorgenommen worden sind.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Ablehnung meines Rentenantrages vom
........................, aufgrund eines Votums eines Nichtmediziners nämlich eines Juris-
ten erfolgte, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen die DRV-Bund vor. Die Über-
prüfung dieses Sachverhaltes werde ich bei erneuter Ablehnung durch Aktenein-
sicht im Widerspruchsverfahren vornehmen.

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht
unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich
als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht
worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist,
mit Wirkung für die Vergangenheit gem. § 44 SGB X zurückzunehmen.

Ich beantrage daher, den Bescheid vom .................... in Gestalt des Widerspruchbe-
scheides vom ...................... (falls kein Widerspruch eingelegt wurde, dann weglas-
sen) rückwirkend ab Antragstellung erneut zu überprüfen.




Mit freundlichen Grüssen


Unterschrift




 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pit13,

danke wirklich super dein Text.

Der zweite Text ist natürlich am besten,aber kann ich den echt so formulieren oder klingt der wie ne drohung?
Bin wahrscheinlich noch nicht auf den neusten Stand was Behörden angeht!

LG Kerstin
 
Hallo Kerstin36,

warum soll das ein Witz sein? Ich habe mir diese Vorlage mal abgespeichert, kann aber nicht mehr sagen von wo.
Diese Aufgeführten Begründungen waren aber auch schon mal Thema hier im Forum und sind kein Witz eher Realität!

MfG.
Pit
 
Hallo Kerstin36,
Hallo Pit13,


nein, der zweite Teil des von Pit13 zitierten Musterbeispiels ist kein Witz. Nur das Musterbeispiel ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X den man stellen kann, wenn das abgelehnte Verfahren insgesamt neu aufgerollt werden soll, und deshalb stellt es auch keine Widerspruchsbegründung dar.

In deinem konkreten Fall rate ich Dir zunächst nur dem Grunde nach Widerspruch einzulegen, und dann nach § 25 SGB X Akteneinsicht zu beantragen. Nach erfolgter Akteneinsicht meldest Du dich wieder hier und dann sehen wir mal weiter. Wichtig sind nicht die Leistungen zur LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), wichtig ist das zugrunde gelegte Restleistungsvermögen. Nur dieses ist massgeblich zum Erhalt einer teilerwerbsgeminderten bzw. vollen Erwerbsminderungsrente.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,
Hallo Pit13,

o.k. ich dachte wirklich so kann ich es nicht schreiben.
Habe mir alles ausgedruckt um dann später zu verwenden.
Bin jetzt in Widerspruch gegangen und verlange Akteneinsicht.
Dann melde ich mich wieder.

Danke nochmal und sorry!

LG Kerstin36
 
Erwerbsminderungsrente

Hallo,

auch ich habe Erwerbsminterungsrente beantragt und die Ablehnung erhalten. Natürlich werde ich in Widerspruch gehen. Als Verkäuferin kann ich nicht mehr mindestens 6 Std arbeiten, doch andere Tätigkeiten könne ich ausüben. Meine HWS und LWS Beschwerden wurden nicht weiter berücksichtigt.
Eine Frage habe ich noch dazu: Muß ich zu jeder nicht aufgefürten Krankheit im Bescheid eine Begründung schreiben?

LG enileve
 
Hallo Enileve,

der Ablehnungsbescheid ist als normal an zu sehen. In anderen Firmen heißt er Posteingangsstempel. Gegen die Ablehnung musst Du innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch ein legen.
Mann kann den Widerspruch selber schreiben (habe ich auch getan) aber es ist angeraten, sich doch anwaltliche Unterstützung zu suchen.

MfG.
Pit
 
Erwerbsminderungsrente

Hallo Pit,

habe schon mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen, wenn Widerspruch wieder abgewiesen wird , dann geht es über einen Anwalt.
Den ersten Widerspruch muß ich erst mal selber schreiben.

MfG enileve
 
Liebe Seenixe,
Danke für die ausführliche Info.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich Deine Ausführungen auf Renten wg. Erwerbsminderung durch die DRV beziehen?
Wann würde ich so eine Rente bei der DRV denn beantragen / beantragen müssen?
Ich hatte einen Arbeitsunfall und bekomme zur Zeit Verletztengeld.Wie ich jetzt dem Forum entnehme sind BG Rente und DRV Rente wg Erwerbsminderung zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich gehe nicht von einer vollen Erwerbsminderung aus, es könnte aber sein, dass eine MDE von 20 - 40 % langfristig vorliegt. So wie ich es verstehe, würde ich dann von der Bg anteilig MDE Rente bekommen und könnte dann noch maximal 6 Std am Tag arbeiten? Wäre die Höhe meines Verdienstes in diesem Fall irrelvant oder gibt es auch bei der BG Zuverdienstgrenzen so wie bei der DRV? Danke! Agnes
 
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