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Antrag auf Liegefahrrad bei Oberschenkelamputation

ikedennis74

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Okt. 2014
Beiträge
6
Hallo,
ich bin zwar neu hier, habe aber schon eine Frage.
Ich bin Oberschenkelamputiert und habe einen relativ kurzen Stumpf ca. 20-30cm, welcher zu einem Drittel mit einer Mesch-Craft überzogen ist.

Ich persönlich falle unter die Rubrik Kriegsopfer, da ich einen Unfall während meines Wehrdienstes (SaZ 13) erlitten habe und die Amputation Folge dessen ist.

Ich habe bereits versucht auf einem normalen Fahrrad zu fahren, was technisch aufgrund meiner prothetischen Versorgung auch möglich ist, jedoch habe ich aufgrund der anderen Unfallverletzungen (doppelte Symphysensprengung und doppelter Dornfortsatzbruch schon nach wenigen Minuten starke Rückenschmerzen die im unteren Bereich der Lendenwirbel ihren Ursprung finden.
Ferner habe ich aufgrund der Umstände auf der linken Rückenseite einen Muskelschwulst gebildet, aufgrund der Prothese und der damit einhergehenden Haltung.
Dabei muss ich noch erwähnen, dass ich im Stumpf bis hin zum Gluteaus Maximus eine Nervenschädigung habe und daher eine Stabilisierung durch Muskelkracht kaum möglich ist.

Aus diesen Gründen habe ich einen Antrag auf ein Liegefahrrad gestellt.
Begründung hierfür war die Teilhabe am Gemeinschaftsleben und die Förderung der Gesunderhaltung / sowie der Muskelaufbau und die Bewegungserhaltung im Stumpf.

Meinen Antrag stellte ich im Juli 2014
Laut §14 SGB IX habe ich eine max. bearbeitungszeit von 7 Wochen abzuwarten, diese sind nun bei weitem überschritten.

Was kann ich tun?

Ferner habe ich heute mit dem vermeindlichen Sachbearbeiter gesprochen, dieser bot mir an eine Pedalunterstützung zu finanzieren, dieses hilft jedoch nicht bei meiner Problematik!
Ich erklärte ihm erneut warum es ein Liegefahrrad sein muss und es stellte sich heraus, dass der Antrag nun doch nicht bei der OrtHV bearbeitet werden muss, sondern die Hauptfürsorgestelle anscheinend dafür zuständig sei.
Kann ich schon jetzt einen Kostenvoranschlag einreichen?

Es wäre schön, wenn sich viele an diesem Thread beteiligen würden

Danke im Voraus
Ike
 
Hallo Ike,
meinst du wirklich ein Liegerad oder ein Handbike? So oder so würde ich mich mal mit den Anbietern solcher Räder in Verbindung setzten - schade die Rehacare war gerade letzte Woche in Düsseldorf - und mich da umfassend beraten lassen. Die können dir schon genau sagen was wie und wo beantragt werden muss.
Viel Erfolg

Micha
 
Hallo Ike,
meinst du wirklich ein Liegerad oder ein Handbike? So oder so würde ich mich mal mit den Anbietern solcher Räder in Verbindung setzten - schade die Rehacare war gerade letzte Woche in Düsseldorf - und mich da umfassend beraten lassen. Die können dir schon genau sagen was wie und wo beantragt werden muss.
Viel Erfolg

Micha

Hi Micha,
da ich meinen Stumpf aktivieren möchte, benötige ich ein reines Liege-Trike- Bike.
Ich war am Donnerstag auf der RehaCare und habe mich dort auch mit einem Aussteller "HPVelo.." unterhalten, jedoch ist das Antragsverfahren nicht geläufig ;)
Umfassende INformationen gab es bei Finanzierungen von Umbauten am Pkw oder in der Wohnung, sowie zu Hilfsmittel nach der Hilfsmittelverordnung. Die Problematik beim Liegerad liegt darin, das es kein anerkanntes Hilfmittel gem. Verordnung ist.

Aber danke, dass Du dich so schnell gemeldet hast :)

Greetz
Ike
 
Hallo Ikedennis,

entschuldige wenn ich blöd nachfragen muss: an wen hast Du den Antrag gestellt?

Ich selber bin aufgrund meiner Behinderung begeisterte Liegetrikefahrerin - mit Elektrounterstützung (HP Velotechnik/Scorpion mit BionX).
Super Training für die Beine!
Da ich eine gegnerische Versicherung "an der Hand habe", hat diese sich zu einem kleinen Teil an den Kosten beteiligt.

Viele Grüße
Emma
 
Ich habe den ANtrag an den Landschaftsverband Rheinland LVR.de geschickt.
Da ich wie gesagt die Besonderheit des Wehrdienstbeschädigten innehabe.
Mir wurde zumindest schon soweit eine INformation zugespielt, dass ich weiß, dass ich einen Eigenanteil zu tragen habe.
Dieser Eigenanteil sollte im Rahmen eines regulären Kaufpreises für ein normales Fahrrad liegen.

Wenn Du ein Unfallopfer bist, sollte die gegnerische Versicherung nicht nur einen kleinen Teil des Bikes tragen, da ausgehend von der Kausalität, du ja nie ein solches Fahrrad benötigt hättest, wenn der UNfall nicht gewesen wäre. Demzufolge solltest Du auch nicht für die Mehrbelastung durch solch ein Fahrrad aufkommen müssen.

Ich denke in solchen Fällen ist es immer der Argumentationsansatz den man verwendet, dieser entscheidet, ob man einen zuschuss bekommt oder nicht :)

Ich versuche natürlich immer auf meinen vorherigen Gesunddheitszustand abzuzielen und argumentiere dann so, dass jegliches beantragte Hilfsmittel im besonderen Maße zur Förderung meines Gesundheitszustandes beiträgt.

In meiner Anfrage ging es darum, ob ich nun schon tätig werden kann, weil die Bearbeitungsfrist schon lange abgelaufen ist, oder eben nicht ;=)

Meines Erachtens müsste es die Hauptfürsogestelle beim LVR für NRW sein ;=), die den Antrag zu bescheiden haben, aber irrsinnigerweise hat man den Antrag zur OrthV geschickt, da dort laut BVG auch ein Zuschuss für ein Fahrrad gewährt werden kann ;=), dieser beträgt aber lediglich 153€ und kommt daher für mich nicht in Frage, grins

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
 
Zitat von emma1;257247 Da ich eine gegnerische Versicherung "an der Hand habe":
Nur nochmal zur Verdeutlichung, ich würde darauf pochen, dass die gegnerische Versicherung das Bike abzüglich eines Eigenanteils zu zahlen hat.

Argumente wären
Gesunderhaltung
Verletzungsgefahr dur Stürtze beim normalen Bike, daher Erhöhung der Folgeleistungen durch Folgeschädigung ;=)
Förderung der Fitness
Förderung der Bein-Rest-Muskulatur
Verminderter Verschleiß von Kleidung

versuche es mal,
Zuerst wird man sicherlich versuchen Dich abzuspeisen, aber dann kannst du entgegnen, dass Du so gerne mit dem normalen Fahrrad am Leben teilhaben würdest, jedoch dies eine Unmöglichkeit aufgrund der Unfallfolgen für dich darstellt :)

Ich denke das sollte ein Versuch wert sein, zumal die Versicherung direkt einen kleinen Teil gezahlt hat, also wissen die, dass sie nicht um eine Zahlung kommen. Daher wird versucht den Geschädigten mit einer wohlwollenden aber geringen Zahlung abzuspeisen

Gruß
Ike
 
.. Die Problematik beim Liegerad liegt darin, das es kein anerkanntes Hilfmittel gem. Verordnung ist....

Kaum zu glauben das es keinen Anbieter gibt der so ein Rad mit entsprechender Nummer hat. Bei den Handbikes ist das kein Problem. Hast du mal z.B mit Hasebikes gesprochen. Die haben ein unglaubliches Spektrum.
Ein Tip könnte vielleicht auch unsere Hilfsmittelbörse und ein großes Auktionshaus sein. Wenn du dort ein gebrauchtes Liegerad bekommen kannst, dann kannst du es für deutlich unter 1000€ auch leicht umbauen.
Vielleicht unter dem Strich günstiger als einen Eigenanteil zu leisten. Infos zum Elektroumbau gebe ich dir gern.
Viel Erfolg


Micha
 
Hallo Micha,
sofern ich ein Liegebike bekomme, wende ich mich vertrauensvoll an Dich.
Ich denke ich werde natürlich keinen E-Antrieb mit kaufen, da dieser bei HPVelo z.B. 2500 € kosten würde.

Aber zuerst werde ich mal abwarten, was der LVR so von sich gibt ;)

Greetz
Ike
 
Hallo Ikedennis,

Wenn Du ein Unfallopfer bist, sollte die gegnerische Versicherung nicht nur einen kleinen Teil des Bikes tragen, da ausgehend von der Kausalität, du ja nie ein solches Fahrrad benötigt hättest, wenn der UNfall nicht gewesen wäre. Demzufolge solltest Du auch nicht für die Mehrbelastung durch solch ein Fahrrad aufkommen müssen.

Vielen Dank noch für diesen wichtigen Hinweis und Deine Argumentationen!

Die Versicherung hat mich da ziemlich gelinkt und hat es sich "schöngerechnet".
Liegeradpreis
abzüglich
Preis "normales" Rad (in meinem Falle ein Rennrad)
abzüglich
bezahlter Schadenersatz für beim Unfall komplett zerstörtes Rennrad
=
Zuschuss der Versicherung

Es hat mich damals schon irritiert, dass der Schadenersatz für mein kaputtes Rad auch mit abgezogen wurde, aber mein ehemaliger Anwalt... naja was soll ich sagen.

Mein neuer Anwalt bestätigte mir vor kurzem quasi Deine Berechnung.
Eigentlich ist es ja alles ganz einfach:).

Ich muss da noch etliche Baustellen aus Zeiten meines ehemaligen Anwalts aufarbeiten. Es wird nicht langweilig;).

Ich wüsche Dir, dass das Radl schnell genehmigt wird!

Viele Grüße
Emma
 
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