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Antrag auf Verletztengeld

Pemaho

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Feb. 2018
Beiträge
17
Ort
Franken
Hallo, ich hab diese Forum gerade entdeckt und brauche dringend Hilfe:
Ich hatte Anfang Dezember einen Unfall, weil die Firma der
Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen ist. Seitdem bin ich
vom Unfallarzt krank geschrieben. Die Firma hat mir gekündigt und
nur die 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährt.
Mir wurde mitgeteilt, dass die BG (welche?) selbst auf mich zukommt
und mir etwas zum Ausfüllen übersendet, das der Arzt ausfüllt und die
Krankenkasse dann zahlt.
Auf mich ist noch niemand zugekommen. Aber ich brauche dringend
das Geld. Bekomme ich überhaupt welches, wenn ich unter 450 €uro
verdient habe?
 
Hallo Pemaho,

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dir die zuständige BG zu nennen. bei einem vernünftigen AG ist a "Schwarzem Brett" ein Aushang mit der zuständigen BG und Tel.Nr. Weigert sich dein AG, kann du ihn auf die Pflicht hinweisen. Du kannst auch deinen D-Arzt (Unfallarzt) fragen, mit welcher BG sie abrechnen. In beiden Fällen nimmst du direkt Kontakt mit der BG auf und schildert deine Sache. Nach der Zeit vom Unfall solltest du längst einen Fragenbogen von der BG erhalten haben. Die wollen nämlich auf wissen ob wer anders haftet oder haftbar gemacht werden kann.
Meine Vermutung ist: dein AG hat den Unfall nicht gemeldet, dein Arzt rechnet mit der Krankenkasse ab und du bist angesch.... Auch über deine Krankenversicherung solltest du die BG herausfinden. Die zahlen auch nicht gerne wenn wer anders dafür haftet.
So ist es nicht!! Darum direkten Kontakt mit der BG suchen.
Es ist zweitrangig ob der AG geräumt hat oder nicht: du bist auf dem Weg zur Arbeit und in der Arbeit über deinen AG bei der BG versichert.

Du schreibst du hat 6 Wochen Lohnfortzahlung dann ist es aus. Da läuft es nicht richtig:
hat dir dein AG fristlos gekündigt? Wegen deinem Unfall oder ohne Grund?
Geht nicht!! Wenn dann hast du eine gesetzliche Kündigungsfrist mit Angabe eines stichhalten Grundes, jedenfalls nicht wegen Krankheit/Unfall.
Ich würde dir raten, anwaltschaftliche Hilfe z.B. VDK oder bei geringem Einkommen beim Landratsamt Prozesskostenhilfe beantragen.
Auch wenn es nur ein Mini-Job ist, gerade deswegen meint mancher AG ein leichtes Spiel zu haben.

VG

Anmerkung:
hast du noch eine Kopie der Krankmeldung oder Rezept? Auch da steht oben die BG im schlechterem Fall die Krankenkasse drauf.
 
Hallo Pemaho,

auf jeden Fall muss Dein AG eine Unfallanzeige bei der BG stellen!

Hierzu ist er verpflichtet.

Also, sofort Deinen (Ex) Arbeitgeber anschreiben und die Unfallanzeige an die zuständige BG verlangen.

Anderer Weg ist noch, über Deine Branche läßt sich auch die BG heraus finden.

Hast Du noch den D-Arztbericht von der Aufnahme? Hier steht dann auch drinnen an wen der Bericht gegangen ist.

Ebenfalls sofort Kontakt mit Deiner KK aufnehmen und denen erklären das es ein Arbeitsunfall ist und Du alles haben möchtest, was bei Ihnen abgerechnet wurde zum Unfall.

Prüfe weiterhin ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Handelt es sich bei Deinem 450 Euro Job um einen Zweitjob, dann wird die Bemessung auf beide Jobs bezogen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo **************, hallo Kasandra,
ganz lieben Dank für die Ausführungen. Der Arbeitgeber hat mir trotz Einschreiben
vom 10. Januar immer noch keine Kopie der Unfallanzeige gesandt. Er kommuniziert
nicht mit mir. Geht alles über Anwalt, da ich gegen die Kündigung geklagt habe, weil
diese ohne Angabe eines Grundes war. Auf den Papieren des D-Arztes steht nichts drauf.

Ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert. Die wenden sich für mich
an die BG. Im Lauf der Woche kann ich dann dort rückfragen und eventuell Haushalts-
hilfe und Verletztengeld beantragen. Die Chancen stehen aber schlecht, da ich als
familienversicherte 450€-Kraft keinen Anspruch darauf habe und die BG selbst entscheidet,
ob sie übernimmt oder nicht.

LG
 
Hallo Pemaho,

wenn es nachgewiesen ist, dass es ein Arbeitsunfall war, dann muss die BG den auch anerkennen und auch bei Mini-Job Verletztengeld zahlen.

VG
 
@**************, danke für die Info. Der Sachbearbeiter der BG sagte, das
sei eine Kannbestimmung, keine Mussbestimmung. Die BG würde erst
noch darüber entscheiden, ob sie mir trotz 450 €-Job Verletztengeld zahlt.

Ich halte dich auf dem Laufenden.

Jetzt suche ich im Forum erst mal noch nach einem Anwalt, da ich nicht
weiß, ob ich das widerrufliche Vergleichsurteil aus dem Kündigungsschutzprozess
SO annehmen kann, ohne dass mir Nachteile wegen des Arbeitsunfalls entstehen.
Habe noch nichts entdeckt. Irgendwie such ich scheinbar nach den falschen Oberbegriffen.......

LG
 
Hallo Pemaho

lass dich nicht von der BG unterbuttern! Keine Telefonate mehr mit denen.
Alles schriftlich.
Die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Das hat nichts mit deinem Verdienst zu tun. Selbst Schülerpraktikanten die nichts verdienen sind versichert, die bekommen natürlich auch kein Verletztengeld. Das Verletztengeld wird nach dem Jahresverdienst berechnet.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Pemaho, willkommen im Forum.

Ich kopiere deine Frage aus dem anderen Thema mal hier rein, damit die Gesamtsituation klarer wird.

Du schreibst:
"Ich habe keinen Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld.

Im Dezember 2017 hatte ich einen Arbeitsunfall und wurde danach gekündigt.
Vorm Arbeitsgericht hat man mir eine Abfindung in einem Vergleich angeboten, wo
ich gleichzeitig unterschreiben soll, dass damit auch sämtliche Ansprüche gegen die Firma
wegen des Arbeitsunfalls abgegolten sind. (Mein Chef war seiner Streu- und Räumpflicht nicht
nachgekommen und ich bin bis auf Weiteres arbeitsunfähig erkrankt.) Ist es so, dass das Vergleichsurteil
mir trotzdem die Möglichkeit lässt, dass ich zivilprozesslich gegen den Hausbesitzer (auch der Chef, aber
eben nicht die Firma) auf Schmerzensgeld klagen kann? Und wo finde ich die Paragraphen dazu?
(Ich kann eventuell nie mehr arbeiten mit diesem Handgelenk.)


Danke für Antworten und LG"

Leider habe ich nicht genug Wissen, aber ich hoffe, dass jemand mitliest, der mehr davon versteht als ich und dir antwortet.

Gut, dass du nachfragst!

LG
 
Hallo Pemaho,

wie ich schon früher geschrieben habe, wäre ein Ort für eine unabhängige Beratung und der VDK.
Wenn du über kein weiteres Einkommen oder Vermögen hast, bist du berechtigt Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist keine Kann-Hilfe. Sie steht dir kostenlos zu. Beantragung bei deinem Landratsamt (oder Gemeinde?).
Dein Verletztengeld wird um die 80% deines Verdienstes für deine Krankschreibung längstens 78 Wochen betragen.

VG
Martin
 
Hallo Pemaho,

zunächst einmal ist die Auskunft, dass die Zahlung von Verletztengeld bei einem Mini-Job eine Kannbestimmung sei völliger Blödsinn und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Verletztengeld wird auch bei einem Mini-Job nach Ablauf der 6 Wochen Frist der Entgeltfortzahlung, die auch in solchen Fällen vom Arbeitgeber zu erbringen ist , gezahlt.

Die Berechnung ist sehr einfach: 450,00 Euro x 80 % = 360,00 € Verletztengeld monatlich.
(PS: Bei Arbeitnehmern wird das Verletztengeld nicht nach dem Jahresarbeitsverdienst sondern aus dem letzten Lohnabrechnungszeitraum berechnet)

Rechtsgrundlagen dafür sind die §§ 45 - 47 SGB VII.

Das einzig Richtige ist, dass in solchen Fällen die Krankenkassen nicht wie sonst das Verletztengeld selbst berechnen und auszahlen und später der BG in Rechnung stellen, sondern dass in derartigen Fällen die BG der KK den Zahlungsauftrag erteilen muss.

Also sofort schriftlich bei der BG das Verletztengeld für die Zeit nach der 6. Woche beantragen.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo @Pemaho,
ich habe in deinem parallel-thema (jetzt verschoben als eigenes thema unter Frage zum Zivilprozess bzw. Abfindung) schon geantwortet bzw fragen zur klärung angebracht.

wenn ich richtig verstehe, scheint der unfall noch gar nicht der BG gemeldet zu sein. über die verpflichtung des AG müsste dieser aber bescheid wissen. evtl wurde der vorfall aber vom behandelnden arzt gemeldet, dann solltest du aber bescheid wissen.

wenn der kontakt zum AG abgebrochen ist, empfiehlt es sich, die unfallmeldung schnellstens selbst nachzuholen. wenn dir die zuständige BG nicht bekannt ist, hilft vll eine nachfrage bei der IHK oder welcher veband sonst für den betrieb zuständig ist (ggf weiss @Fender hier mehr?).

mit dem suchbegriff "Unfallanzeige bei der BG" findest du im netz weitere hinweise und auch meldeformulare, zb

http://www.dguv.de/medien/formtexte/unternehmer/u_1000/u1000.pdf
BGHM: Unfallmeldung
Formulare - Unfallanzeige (Unfallmeldung mit Erläuterung) - am PC ausfüllbar - BGW-online

auch als online-formular.

wie an anderer stelle beschrieben musst du für deine unterschiedlichen ansprüche (behandlung, verletztengeld, weitere arbeitsfähigkeit einerseits, schmerzensgeldansprüche andererseits) die in rechtlicher hinsicht verschiedenen ansprech- und forderungsgegner auseinanderhalten, auch wenn sie hier in der person zusammentreffen. es ist rechtlich jedoch ein wesentlicher unterschied, da du einmal den AG als solchen in arbeitsrechtlicher hinsicht, andererseits als privatperson (und verantwortlichen für die streu- und räumpflicht) auseinanderhalten musst.
das gilt aber nur dann, wenn der unfall auf dem privat- oder auf öffentlichem grund vor dem privaten grundstück passierte. anders könnte es aussehen, wenn die nicht geräumte fläche zum betriebsgelände gehört.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Anerkennung vom Arbeitsunfall kommt keine Lohnfortzahlung zustande
Bei der Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft (BG), welche für die zum Unternehmen gehörige Branche zuständig ist, zu benachrichtigen. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Zwar übernimmt dieser zunächst die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall, allerdings nur für die ersten sechs Wochen. Danach zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft Verletztengeld, aber unter der Bedingung, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.

So erfolgt bei einem Wegeunfall die Lohnfortzahlung wie bei einem regulären Arbeitsunfall. Wichtig ist nur, dass verantwortliche Personen wie Arbeitgeber nicht ihre Meldepflicht vernachlässigen. Im Zweifelsfall können sich Betroffene aber auch selbst an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse wenden, um den Unfall oder die Berufskrankheit zu melden.
Dir sollte zumindest Krankengeld zustehen , bis zur Entgültigen Klärung unabhängig von der Kündigung , der Unfallarzt teilt eigentlich auch der KK bzw. BG mit ob seine Befunde Rückschlüsse auf einen Unfall schließen lassen.
Sicher wird er er ja auch gefragt haben wie es zu der Verletzung kam.

Gruß Tommi
 
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