• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anwaltswechsel und Rechtschutzversicherung

MoPe

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Feb. 2011
Beiträge
146
Mit meinem Anwalt, den ich direkt nach dem Unfall eingebunden hatte, bin ich privat befreundet.
Für die außergerichtliche Verhandlung und für die erste Instanz liegt die Deckungszusage der RSV vor.
Die außergerichtlichen Gespräche sind erfolglos abgeschlossen; die angebotenen Zahlen sind nicht akzeptabel.

In Absprache mit dem befreundeten Anwalt ist jetzt der Klageweg zu bestreiten, wobei der derzeitige Anwalt kein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und mir selbst einen Anwaltswechsel empfiehlt.
Die vergleichsweise geringen Gebühren für die außergerichtlichen Verhandlungen will er mit der RSV abrechnen, was grundsätzlich okay ist.

Nur zu meiner Absicherung:
Ist nach einer abgeschlossenen Instanz (hier: außergerichtliche Verhandlung) ein Anwaltswechsel möglich ohne den Rechtschutz für die WEITERN Verfahrensweg zu riskieren ?
Ist also sichergestellt, dass die RSV für die kommenden gerichtlichen Instanzen eintreten muss ?

Aus den bisherigen Beiträgen zum Thema "Anwaltswechsel" in diesem Forum war für mich bisher nicht klar verständlich, ob man komplett den Deckungsschutz verlieren kann, wenn man den Anwalt wechselt oder ob es nur zu teilweisen Kostenrisiko durch Gebührenüberschneidung kommen kann, wenn also z.B. der neue Anwalt zunächst nochmals eine außergerichtliche Einigung versucht.

Für die bisherige außergerichtliche Verhandlung wäre eine Gebührenüberschneidung, die dann von mir zu tragen wären, noch ein überschaubares Kostenrisiko, der Verlust der kompletten Deckung für die anstehenden Verfahren ein Fiasko.

Danke für Erläuterung.
 
Deckungsschutz

Hallo MoPe,

Das, was in den Beiträgen gemeint war, ist der Anwaltswechsel während eines Verfahrens. Da ist es so, dass die Anwaltsgebühren nur für einen Anwalt gebilligt werden.

Da Du aber Deinen Freund für den vorgerichtlichen Abschnitt genutzt hast, kannst Du beruhigt den Anwalt wechseln, weil das Klageverfahren wiederum einen neuen Abschnitt darstellt. Das gilt übrigens auch, wenn die erste Instanz in die Hosen geht und Du in Berufung gehen musst.

Ich habe das gerade mit einem Mandanten durch, den ich durch zwei Instanzen begleite.

Seine Anwältin in der ersten Instanz hat ihre Kosten bei der RSV abgerechnet, der neue Anwalt hat die Deckungszusage für die zweite Instanz eingeholt und auch bekommen.


Herzliche Grüße vom RekoBär
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rekobär,

danke für Deine schnelle und hilfreiche Antwort.

Jetzt brauche ich nur noch einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem 6er oder 7er Postleitzahlengebiet, der den Kampf aufnimmt.

Wenn jemand einen guten Tipp hat, gerne als PN an mich.

Gruß

Mope
 
Top