Hallo Barbarella,
ich habe keine Erfahrung mit der BG Klinik in Frankfurt, kann mich aber dem Vorschlag, dass Du Dir eine Praxis für Schmerztherapie suchst, nur anschließen. Auch wenn der Schmerzarzt kein D-Arzt ist, kann er sich eine Genehmigung Deiner BG für Deine Behandlung einholen. Netti hat schon ganz richtig berichtet, dass es wichtig ist, dass Du eine multimodale Behandlung erhältst.
Auch die Tipps von HWS-Schaden befürworte ich, führe ein Schmerztagebuch, fotografiere die Veränderungen und notiere die Medikamente, die Du eingenommen hast bzw. einnimmst. Lasse Dir alle Befunde, Arztberichte, usw. in Kopie aushändigen. Und achte darauf, dass keine der Therapien über die Schmerzgrenze geht, wenn doch, sage laut und deutlich: Stopp!
Ein Gutachten bezüglich einer möglichen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) musst Du nicht veranlassen, für die Feststellung einer MdE ist Deine BG von Amts wegen zuständig. Zur Feststellung einer möglichen Schwerbehinderung musst Du einen Antrag beim für Dich zuständigen Versorgungsamt stellen, auch hier musst Du kein eigenes Gutachten beauftragen.
Tipps hierzu findest Du u.a. auf den Seiten des CRPS-Info-Forum unter
www.crps-info.de.
Alles Gute und bleibe Zuversichtlich
Mady
PS an Skora:
Ich schließe mich Derosa an, Du magst es gut gemeint haben, aber Du erschlägst mit Deinen Informationen. Es ist absolut mühsam, eine solche Flut von Informationen durchzulesen, eine eigene Recherche der Betroffenen zu einzelnen Fragestellungen vielleicht der bessere Weg. Besser wäre es gewesen, wenn Du Deinen Beitrag auf die Hinweise zu den Informationsseiten der Info- und Selbsthilfeseiten beschränkt hättest.
Abschließend noch einige Anmerkungen zu den von Dir eingestellten Informationen, diese sollten vielleicht mal von den Verantwortlichen Deiner Quellen geprüft und angepasst werden.
1) Zitat: „Schätzungen in Deutschland gehen von mindestens 10.000 bis 40.000 Fällen aus.“
Woher stammen die Zahlen?
Ist damit die gesamte Zahl der Betroffenen gemeint oder die Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr?
Seit ca. 15 Jahren wird in Studien und Artikeln immer die Zahl „10.000 Neuerkrankungen in Deutschland pro Jahr“ angegeben, eine schon vor 15 Jahren ungeprüfte Angabe, die seitdem „einer vom anderen“ abschreibt. Es gibt bis heute leider keine verlässlichen Zahlen über jährliche Neuerkrankungen, da bisher keine bundesweite Datenerhebung durchgeführt wurde. Ebenso gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, wie viele Krankheitsverläufe chronisch und langjährig verlaufen bzw. bei wie vielen Betroffenen die Krankheit „ausheilt“.
2) Zitat: „Es werden grundsätzlich drei Stadien unterschieden.“
In der Vergangenheit wurde versucht, die Krankheit in Stadien einzuteilen, es gibt auch einige Ärzte, die von vier Stadien ausgehen. Seit einigen Jahren setzt sich aber immer mehr die Erkenntnis durch, dass eine Stadieneinteilung keinen Sinn macht, denn die Verläufe und Symptome sind einfach zu vielfältig und unterschiedlich, lassen sich daher schlecht in ein solches Schema einsortieren. Von einer Stadieneinteilung wird daher abgesehen.
3) Zitat: „Mit rückenmarksnaher Stimulation (SCS – Spinal Cord Stimulation) durch Elektroimpulse kann man Schmerzen lindern.“
Diese Angabe ist sicher richtig. Wenn man eine solch invasive Therapie anführt, sollte man aber auch über die möglichen negativen Folgen informieren.
Ein renomierter CRPS-Arzt beurteilt diese Therapieform wie folgt:
Schmerzhaft und teuer, 25-50% der Patienten entwickeln Komplikationen, weitere Operationen sind erforderlich; In einer großen Studie reduziert SCS die Schmerzen und verbessert die Lebensqualität, aber über einen Zeitraum von 2 Jahren verbessert sich die Funktion nicht; Ab 3 Jahre nach der Implantation gab es keinen Unterschied zwischen denen, die es implantiert hatten, und denen, die nicht.
4) Zitat: „Wie schon im Vorfeld beschrieben gibt es neben den klassischen Merkmalen der Morbus Sudeck Erkrankung auch einige apparative diagnostischen Möglichkeiten, die Erkrankung zu erkennen.“
Diese Angabe ist falsch. Einzig die Budapester Diagnosekriterien stehen als Diagnosekriterien zur Verfügung. Apparative diagnostische Möglichkeiten zur Diagnostik von CRPS stehen nicht zur Verfügung, sie dienen lediglich dem Ausschluss anderer Erkrankungen. Siehe hierzu die gültigen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von CRPS: „Die Diagnosestellung CRPS erfolgt nach klinischen Kriterien, sofern andere Erkrankungen ausgeschlossen wurden. Knochenszintigrafie und Temperaturmessung bestätigen die Diagnose, sind aber nicht geeignet, ein CRPS auszuschließen.
5) Zitat: „Messung der Nervenleitgeschwindigkeit Zum Nachweis einer Nervenläsion beim CRPS Typ 2.“
Diese Angabe ist richtig, man sollte aber unbedingt darauf hinweisen, dass die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit mit dem (schmerzhaften) Einführen einer Nadel in die Muskulatur der betroffenen Extremität ein großes Risiko der weiteren Verschlimmerung der Erkrankung mit sich bringen kann!