oerni
Erfahrenes Mitglied
http://ratgeber-arzthaftung.de/de/r...-arzthaftung/rechtsprechung-arzthaftung-2015/
http://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsprechung/urteile-arzthaftung/
(Sollte nicht als Werbung verstanden werden, nur Info)
Auch im Sozialgericht gilt die ZPO deshalb sind die Urteile übertragbar
auf das SG
Hier insbesondere das Urteil :
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2015 – 10 W 57/14, 10 W 57/14 (Abl) – * Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er in seinem Gutachten Formulierungen verwendet, die ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit rechtfertigen können. Die unbedingt erforderliche Unparteilichkeit des Sachverständigen gebietet
es, dass sich der Sachverständige während der Gutachtenerstattung absolut neutral verhalten muss und dass er die Beweisfragen unvoreingenommen und objektiv beantwortet. Bereits der durch seine Formulierungen verursachte Anschein der Parteilichkeit macht das Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich tatsächlich ohne Mängel ist. Der Sachverständige verliert dann seinen Vergütungsanspruch
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Auch im Sozialgericht gilt die ZPO deshalb sind die Urteile übertragbar
auf das SG
Hier insbesondere das Urteil :
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2015 – 10 W 57/14, 10 W 57/14 (Abl) – * Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er in seinem Gutachten Formulierungen verwendet, die ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit rechtfertigen können. Die unbedingt erforderliche Unparteilichkeit des Sachverständigen gebietet
es, dass sich der Sachverständige während der Gutachtenerstattung absolut neutral verhalten muss und dass er die Beweisfragen unvoreingenommen und objektiv beantwortet. Bereits der durch seine Formulierungen verursachte Anschein der Parteilichkeit macht das Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich tatsächlich ohne Mängel ist. Der Sachverständige verliert dann seinen Vergütungsanspruch