Hallo,
nach viel mitlesen möchte ich meine Probleme kurz mitteilen.
Eine Asbestose mit tafelbergartigen Pleuraschwielen, Verkalkungen, Vernarbungen und 2 Rundatelektasen beidseitig wurde von der BG 2014 ohne MdE anerkannt. Schon 2008 wurde dies festgestellt und auf eine TBC in der Kindheit zurück geführt.
Da ich aber mit 15 Jahren, 1966, vom Gesundheitsamt wegen TBC in der Familie ohne
Befund geröngt wurde kann ich auch nichts als Kind gehabt haben.
Meine Werte sind in den letzten Wochen nochmal schlechter geworden.
Das Gutachten wegen der MdE wurde nochmal vom selben Gutachter nach Aktenlage beurteilt.
Er bleibe bei der Aussage Asbestose ja aber keine MdE.
Er schlägt eine Heilmassnahme in Bad Reichenhall mit entsprechenden Gutachten vor um dann nochmal zu entscheiden.
Nachdem was ich bis heute mit „Gutachtern“ erlebt habe, bekomme ich Zweifel ob das in einem BG geführten Haus neutral gehandhabt wird.
Ich bin im Widerspruchverfahren wegen der MdE.
Mein Hausarzt und mein Lungenfacharzt gehen von einer 40 bis 60 Prozentigen MdE aus.
Soll ich die Heilmaßnahme wahr nehmen, eine Besserung wird bei dem Befund nicht stattfinden.
Oder kann ich durch meinen Rechtsbestand (DGB) direkt Klage einreichen?
Ich habe erst am 20.04 einen Termin und hätte gerne vorher ein wenig Aufklärung.
Erstmal schon Danke für eure Hilfe!
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32684#ixzz3X6d55a5p
nach viel mitlesen möchte ich meine Probleme kurz mitteilen.
Eine Asbestose mit tafelbergartigen Pleuraschwielen, Verkalkungen, Vernarbungen und 2 Rundatelektasen beidseitig wurde von der BG 2014 ohne MdE anerkannt. Schon 2008 wurde dies festgestellt und auf eine TBC in der Kindheit zurück geführt.
Da ich aber mit 15 Jahren, 1966, vom Gesundheitsamt wegen TBC in der Familie ohne
Befund geröngt wurde kann ich auch nichts als Kind gehabt haben.
Meine Werte sind in den letzten Wochen nochmal schlechter geworden.
Das Gutachten wegen der MdE wurde nochmal vom selben Gutachter nach Aktenlage beurteilt.
Er bleibe bei der Aussage Asbestose ja aber keine MdE.
Er schlägt eine Heilmassnahme in Bad Reichenhall mit entsprechenden Gutachten vor um dann nochmal zu entscheiden.
Nachdem was ich bis heute mit „Gutachtern“ erlebt habe, bekomme ich Zweifel ob das in einem BG geführten Haus neutral gehandhabt wird.
Ich bin im Widerspruchverfahren wegen der MdE.
Mein Hausarzt und mein Lungenfacharzt gehen von einer 40 bis 60 Prozentigen MdE aus.
Soll ich die Heilmaßnahme wahr nehmen, eine Besserung wird bei dem Befund nicht stattfinden.
Oder kann ich durch meinen Rechtsbestand (DGB) direkt Klage einreichen?
Ich habe erst am 20.04 einen Termin und hätte gerne vorher ein wenig Aufklärung.
Erstmal schon Danke für eure Hilfe!
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32684#ixzz3X6d55a5p