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Asbestose und MdE

Hallo,
Ein Jahr ist jetzt vorbei und ich habe es bis zum Gutachten für das Sozialgericht geschafft.
Der Gerichtsgutachter hat mir für die Asbestose 40% MdE zugestanden.
Da ich aber bis 1998 geraucht und Übergewicht habe hat er dem Gericht
20% vorgeschlagen.
Mein RA ist der Meinung, wie auch meine Ärzte, dass 30% laut Falkensteiner Tabelle mindestens richtig wären.
Die BG wurde vom Gericht aufgefordert bis zum 07.12.2015 eine Stellungnahme oder einen Vergleich zum Gutachten bzw. den geforderten 30% MdE vorzulegen.
Nächste Woche sind es dann 4 Wochen über der Zeit.
Bei allem was ich hier lese scheint das ja normal bei denen zu sein.
So, ich harre der Dinge die jetzt kommen und werde nach Klärung hier wieder ein Update schreiben.
Noch schöne Weihnachten
Karl
 
Hallo,
so, nun sind wieder 2 Jahre vergangen.
Ich war im Mai 2016 in Reha und die BG hat auch 20% MdE rückwirkend anerkannt.
Da mein RA aber 40% aber mindestens 30% anstrebt steht nun endlich der Termin beim
Sozialgericht fest.
Die Richterin hat mein persönliches Erscheinen angeordnet. Jetzt bin ich im Zweifel,
ist das gut oder schlecht für mich. Meistens wird bei persönlichem doch nahegelegt die
Sache nieder zu legen. Alles andere hätte mein RA auch selbst erledigen können.
Oder hat es sonst einen Grund, dass sie mich sehen will. Ich habe das keine Erfahrung.
Mein letztes CT im Januar besagt nur einen minimalen Fortschritt, Gott sei Dank.
Aber jedes Jahr ein minimaler Fortschritt ist auf Dauer auch eine Verschlechterung.
Bin ziemlich unsicher und meine Psyche macht auch Probleme. Ein Psychiater hat
hat mir auch ein Attest wegen der Asbestose ausgestellt. Meine Eltern sind Beide an
Lungenkrebs gestorben.
Dieses blöde Gefühl wenn auch vielleicht nicht angebracht macht einem ganz schön zu schaffen.
Werde mich dann nach dem Termin wieder melden.
Gruß
Karl
 
hallo Karl,

persönliches Erscheinen muss wirklich kein Nachteil sein. Es kann sogar von Vorteil sein, denn du kannst z.B. den Aussagen deines Anwalts ganz natürlich mit Kopfnicken bestätigen, oder auch mal auf eine Frage des Richters direkt an dich persönlich antworten. Du hast auch vielleicht die Chance deine Einschränkungen zu demonstrieren und wie bei mir konnte ich das einseitige Drehen meines Kopfes zeigen und die Blockade auf der andern Seite.

Eines ist wichtig, bleibe ruhig, spreche langsam laut und deutlich, lass deinen Anwalt auf dem Schlachtfeld "Gerichtsverhandlung" das Gefecht ausfechten und zeige du durch deine Anwesenheit Präsenz. Es ist für einen auch recht interessant und hilft einem damit besser umzugehen, wenn du mit eigenen Augen und Ohren wahrnimmst, was über einen selber gesprochen wird.

Besonders bei den absurdesten Behauptungen der Gegenseite ist es wichtig Gesicht zu zeigen und Position zu beziehen und in Ruhe Antworten zu liefern.

Persönliche Anwesenheit finde ich wichtig und richtig, schließlich geht es um DICH!

LG Teddy
 
Hallo,
den Gerichtstermin habe ja nun hinter mir. Er verlief wie ich es mir schon vorgestellt hatte.
Das Gericht und mein RA haben mir nach Beratung vorgeschlagen die Klage zurück zu nehmen.
Die gewöhnungsbedüftige Richterin sagte gleich, sie könne den Beisitzern kein positives
Urteil vorschlagen. Der BG-Beauftragte machte den Vorschlag einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Diesen habe ich gestern mit drei neuen Befunden meiner Ärzte, die alle eine Verschlechterung bestätigen, über meinen RA gestellt und jetzt geht das elende Spiel wieder von vorne los.

Gruß
Karl
 
Hallo,
nach nun acht Monaten hatte ich dann jetzt den Gutachtertermin.
Die Lufu war für mich ziemlich daneben. Beim ersten mal alles in Ordnung
und sie wurden dem Arzt von der Hilfe zur Kontrolle vorgelegt.
Werte waren den Arzt nicht aussagekräftig genug. Also wurde alles noch einmal
gemacht und so lange bis es dann gepasst haben soll. War alles ein wenig komisch
da ich ja nun schon viele Lufu`s hinter mich gebracht habe.
Der Gutachter meinte, ich wäre nachdem ich nun alles richtig gemacht habe in der Gesamtschau 4% besser als beim letzten Gutachten.
Bin jetzt mal gespannt wie das weiter gehen soll.
Irgend wie habe ich keine Lust mehr mir das alles anzutun aber wer aufgibt hat schon verloren.

Gruß
Karl
 
Hallo Karl,

schreibe Deine Erlebnisse bei den Test als Aktennotiz nieder und schicke diese per Post der GVS bzw Deiner BG.

Es ist nicht zulässig, solange zu testen, bis die Ergebnisse passen.
 
Hallo,
nun sind schon wieder über zwei Jahre vorbei.
Es sollte unter anderem 2019 in der Reha in Bad Reichenhall das vorgeschlagene
psychologische Gutachten erstellt werden.
Mir wurde von meiner dortigen Ärztin gesagt: Das wird hier auf keine Fall erstellt. (Mein Vater war in der selben Firma wie
ich beschäftigt und meine Mutter hat viele Jahre die Arbeitskleidung gewaschen.
Beide sind schon 1978 und 1980 an Lungenkrebs gestorben. Einige Arbeitskollegen sind auch
daran gestorben oder erkrankt.)
Jetzt habe ich mich endlich wieder dazu durchgerungen einen einen Verschlechterungsantrag zu stellen, auch mit einem psychologischen Arztbericht in dem das das alles dargestellt wird.
Meine Lufuwerte und jährlichen Lungen-Cd`s sind auch leicht schlechter geworden.
Der Radiologe hat die starken Veränderungen von 1978 bis heute noch mal betont.
Mein Lungenarzt wollte nach Pfingsten selbst einen Antrag stellen aber schafft es anscheint
trotz Nachfrage wegen viel Arbeit nicht.
Ich möchte noch diese Woche abwarten und selbst einen Antrag stellen.
Muß ich was besonderes beachten oder einfach meine Berichte BG schicken?
Bei Ablehnung werde ich dann einen Rechtsbeistand einschalten.

Gruß
Karl
 
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