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Atlas-Fehlposition, Schulmedizin beugt Menschenrecht

Hallo Rehaschreck,

ja, es gibt verschiedene Begründungen, um erkannte Schäden abzulehnen.
Deshalb kommt es darauf an, welche Begründungen in diesem speziellen Fall gegeben werden.
(Aus der Ferne ohne Einsicht der ganzen Papiere ... wir sind Laien ... Es muss sowieso ein RA her. @roba: Hast du einen guten?)

Du (@rehaschreck) schreibst, das Problem dürfte nicht im Erkennen der Befunde liegen:
Auch das ist individuell sehr verschieden. Bei einigen, die hier im Forum Rat suchen, spielt auch mangelnde frühzeitige Diagnostik eine große Rolle, aber das ist ein anderes Thema.
Dass nicht die Ergebnisse aller Untersuchungsmethoden anerkannt werden, ist wieder ein anderes Thema und zu dem war die Frage:
@ all:
Hat jemand mehr Infos hat zur Anerkennung des Upright-MRTs durch BGen bzw. Infos, wenn dieses nicht anerkannt wurde?

Für roba ist wichtig zu gucken, wie es bei ihm/ihr aussieht.
Dazu muss man die Befunde angucken und die Begründungen, warum diese nicht anerkannt werden oder mit welcher Begründung sie nicht als unfallkausal anerkannt werden.
Vielleicht lässt sich so ein Ansatz finden, wie / wo man "einhaken" kann. Ist ja nur eine vage "Hoffnung".

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

ich weiß nur, dass die Upright-MRTs eine Kassenzulassung haben. Kann man eigentlich vom Hersteller erfragen/anfordern. Müsste auch jede Upright-MRT-Praxis vorliegen haben ... Aber ob das als Beleg reicht, dass sie anerkannt sind? Mehr geht doch eigentlich nicht, oder?

Auf der Webseite gibt es Fallstudien:

http://www.mrtmuenchen.de/fuer-zuweiser/studien-zur-upright-mrt/

http://upright-mrt.de/zuweiser/zuweiser05.html

Vielleicht hilft das bei der Argumentation weiter?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo,

die frage lässt sich wohl nicht mit einem klaren Ja/Nein beantworten

@ all:
Hat jemand mehr Infos hat zur Anerkennung des Upright-MRTs durch BGen bzw. Infos, wenn dieses nicht anerkannt wurde?

ich hab die frage gestern schon gesehen und versucht im rahmen meiner möglichkeiten entsprechendes herauszusuchen. bei den 2-3 versuchen fand ich es nicht, habe aber vor kurzem mind. eine (publikations-/literaturstelle) zur hand, in der dies in bestimmten fällen als grundsätzliches mittel genannt wurde.

es kommt dabei aber vor allem auf die vom arzt erkannten (oder sollte man sagen: erkennen wollend?) anzeichen an. aber wenn ein solchermassen erhobener befund bereits vorliegt, kann er auch nicht mehr ignoriert werden.

wenn ich die stelle finde, liefere ich wie üblich nach.


gruss

Sekundant
 
nachgeliefert zu fMRT:

Diagnostik

Röntgendiagnostik des verdächtigen Wirbelsäulenabschnitts in zwei Ebenen, Funktionsaufnahmen zur Erfassung ligamentärer Verletzungen. Wiederum beispielhaft kommt es bei einem abnormen Bewegungsausmaß der Halswirbelsäule zu einer diskoligamentären Zerreißung in diesem Wirbelsäulenabschnitt.
Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie, Springer-Verlag unter http://lexikon-orthopaedie.com/pdx.pl?dv=0&id=02220

fMRT wird auch in AWMF online - Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
AWMF-Leitlinien-Register Nr. 030/095 zu "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" angesprochen.
hier geht es zwar darum, dass diese

Nicht empfohlen werden:

funktionell bildgebende Verfahren (SPECT, PET, fMRT, brain mapping; Bicik et al. 1998, Radanov et al. 1999, Schnider et al. 2000)
abgerufen 4. August 2007, AWMF online - Leitlinie Neurologie: Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule

aber es besagt a) dass es anerkannte methode ist und b) wissen wir um die umstände der LL-entstehung und dass gerade gerne diese untersuchungs- und befunderhebungsmethoden, die aussagen bringen, gern abgelehnt werden.

dass fMRT anerkannt ist belegt auch der einsatz an kliniken wie hier http://www.neuroradiologie.ukw.de/forschung/fmrt.html der uni-klinik würzburg.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

@Sekundant:
f-MRT ist nicht Upright-MRT.

Mit der Kostenübernahme der KK gibts beim f-MRT i.d.R. keine Probleme.
Beim f-MRT der Kopfgelenke und HWS wird der Kopf zwar auch in verschiedenen Positionen aufgenommen, im Unterschied zum Upright wird die Untersuchung aber im Liegen ausgeführt.
(Beim Upright im Sitzen lastet das Kopfgewicht auf den Gelenken, was bei Bewegungen einen deutlichen Unterschied macht/machen kann.)

Dennoch: Dass das Upright-MRT anerkannte Methode ist, sollte sich 2016 relativ einfach belegen lassen. Das sah 2002 noch schlechter aus. Bei eigener Recherche also auch aufs Jahr achten.

Ich warte mal Antworten und Neuigkeiten ab von #roba.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

mit den Begriffen muss man wirklich etwas aufpassen:
Als fMRT wird auch ein MRT bezeichnet, bei dem in normaler Position die Hirnaktivität während verschiedener Aufgaben (z.B. beim Rechnen oder Betrachten verschiedener Bilder) beurteilt wird. Wenn es um unterschiedliche Körperpositionen geht, ist der Begrif positionelles MRT eindeutiger (entsprechend auf englisch für Recherchen bei www.pubmed.com: positional mri, oder eben Upright positional mri).

Hinsichtlich der Anerkennung des Upright-MRT würde ich vorschlagen, direkt in der Praxis nachzufragen und die Problematik zu schildern. Die Praxis kann bestimmt nähere Auskunft geben, welche Zertifizierung das Gerät und die Praxis hat.

Viele Grüße,
odyssina
 
oh, sry


da hab ich mich vertan. thx

das eigentliche problem sehe ich aber auch nicht in der methode, sondern in der feststellung

Der 1. konnte oder wollte nichts sehen, der 2. hat keine Meinung dazu, da Dr. Förg keine BG-Zulassung hat und das Gericht daher die Zulassung verweigert.

wenn das gericht keine triftigen gründe hat (und worin sollten die dann liegen?), ist das schon gravierend und eine verweigerung rechtl. gehörs.


gruss

Sekundant
 
nachgeliefert zu fMRT:


Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie, Springer-Verlag unter http://lexikon-orthopaedie.com/pdx.pl?dv=0&id=02220

fMRT wird auch in AWMF online - Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
AWMF-Leitlinien-Register Nr. 030/095 zu "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" angesprochen.
hier geht es zwar darum, dass diese


abgerufen 4. August 2007, AWMF online - Leitlinie Neurologie: Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule

aber es besagt a) dass es anerkannte methode ist und b) wissen wir um die umstände der LL-entstehung und dass gerade gerne diese untersuchungs- und befunderhebungsmethoden, die aussagen bringen, gern abgelehnt werden.

dass fMRT anerkannt ist belegt auch der einsatz an kliniken wie hier http://www.neuroradiologie.ukw.de/forschung/fmrt.html der uni-klinik würzburg.


gruss

Sekundant

Komplett, aber in einer neueren Version finden sich dieselben Empfehlungen bezüglich der Diagnoseverfahren hier

http://www.dgn.org/leitlinien/2418-ll-72-2012-beschleunigungstrauma-der-halswirbelsaeule

VG Drahtesel
 
Hallo zusammen,

für Betroffene ist es leider nach wie vor ein Dilemma, was den Nachweis von Kopfgelenksverletzungen angeht. Zum einen werden zeitnah nach dem Unfall bzw. der Verletzung keine oder keine umfassenden Untersuchungen gemacht oder eventuell sogar solche, die dafür gar nicht geeignet sind. Damit haben es Patienten schwer, später überhaupt den Verletzungsnachweis zu führen. Zum anderen finden bestimmte Nachweisverfahren, wie das Upright-MRT oder andere funktionelle Untersuchungen, noch immer keine Anerkennung bei den Ärzten, Gutachtern, Versicherungen und Gerichten.

Recherchiert man im Netz bzw. medizinischen Fachbüchern, so findet man nur wenige Artikel und Studien zu funktionellen Untersuchungen, auch zum Upright-MRT - vorrangig aus dem Ausland. Allerdings ist die Zahl der darin untersuchten Probanden oft sehr gering, sodass daraus eine Allgemeingültigkeit der Untersuchungsergebnisse nicht abgeleitet werden kann und das wiederum wird dann von den entscheidenden Stellen bemängelt.
Etwas besser sieht es mit Publikationen zur Funktion und Wichtigkeit des Kopfgelenk-Komplexes aus, was jedoch meist wenig weiter hilft. Ebenso sieht es mit Fachartikeln aus, die darauf hinweisen, dass ein hoher Prozentsatz an Verletzungen im kraniozervikalen Bereich übersehen werden.
Hinzu kommt, dass es kein "festes Untersuchungsprozedere" gibt, was an apparativer Diagnostik bei Verdacht auf ein Kopfgelenkstrauma zur Anwendung kommen soll. Das hat zur Folge, dass wichtige Untersuchungen nicht oder erst zu spät veranlasst werden und ein Verletzungsnachweis damit erschwert oder gar unmöglich ist. Als Patient kann man nicht wissen, was in einem solchen Fall wichtig und richtig wäre und muss darauf hoffen, dass der behandelnde Arzt mit der schwierigen Problematik vertraut ist und die richtigen Entscheidungen trifft. Viele Betroffene haben an dieser Stelle jedoch andere Erfahrungen gemacht. Die Leid tragenden sind letztlich immer sie selbst und ihre Angehörigen...

Kurz noch etwas zur Anerkennung der Upright-MRT´s in Deutschland und möglicher Nachweise hierüber.
1. Für das Betreiben der Geräte im kassenärztlichen Bereich ist eine entsprechende Zulassung erforderlich. Ich denke, dass alle in Deutschland befindlichen Praxen einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt und eine Bestätigung erhalten haben. Diese kann man sich bei den Praxen abfordern.

2. Des Weiteren gibt es von Seiten des Herstellers (FONAR CORPORATION) eine Bescheinigung, dass die Geräte die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung der Magnet-Resonanz-Tomographie erfüllen. Diese sind kann man sich sicher ebenfalls in Kopie aushändigen lassen.

3. Vielleicht für BG-Patienten interessant zu wissen:
Es liegt der Praxis eventuell sogar eine schriftliche Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Upright-MRT-Untersuchungen zu Lasten der DGUV vor. Damit erkennt diese, zumindest in meinen Augen, die Untersuchungsmethode an. Inwieweit diese Genehmigung nur im Bereich des Landesverbandes der GUV gültig ist, die die Genehmigung erteilt hat, weiß ich allerdings nicht zu sagen.
Eine Nachfrage bei der Praxis zum Vorliegen einer solchen schriftlichen Genehmigung kann aber nicht schaden, denke ich. ;)


Viele Grüße,
sachsblau
 
Hallo sachsblau,

das hast du sehr gut zusammengefasst! Vielen Dank!

Rudinchen
 
Hallo dachsblau,

auch von mir ein Dankeschön!
Du hast so Recht, wenn du schreibst, dass manche Untersuchungen nach einem Unfall einfach nicht gemacht werden!
Ist ja aber auch klar warum!
Als ich meinen D-Arzt auf das Upright-MRT hingewiesen habe, sagte der mir, das bringt nichts, da sehen wir auch nicht mehr!
Damit war die Sache vom Tisch!
Wenn man das dann privat macht, wird es erst gar nicht anerkannt, laut meinem Anwalt!
 
Hallo! 10 Jahre später und das Thema ist immer noch aktuell! Was ist aus euch geworden?LG
 
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