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Auch hier was neues

Baerchen

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2008
Beiträge
16
Hallo,

vorab mal sorry dass ich solange nichts habe von mir hören lassen, aber es gab auch so nichts neues.

Nun ist bei mir nach dem schweren LKW Unfall doch einiges passiert.

Zuerst wurde der Unfallgegner an einem Gerichtstermin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, ging aber in Revision.

Ein halbes Jahr später hat er diese aber widerrufen...wahrscheinlich weil die Gutachten und Beweislage zu stark waren.

Aber wie geht das nun weiter ?
Er ist nun seit August 2009 rechtskräftig verurteilt und muss 5000 Euro Strafe zahlen (an das gericht oder ne Einrichtung, keine Ahnung.

Anrufe bei meinem Anwalt (zahlt die Firma, sprich ich muss nicht in Vorleistung gehen) bringen leider sehr wenig. Es kommen immer Sprüche wie: Ich rechne noch alles aus, das dauert. Der Unfall war am 12.2.2008 und 1 Woche später wurde der Anwalt von der Firma hinzugezogen (ich konnte nicht da ich da noch im Koma lag).

Irgendwie frage ich mich ob das wirklich alles normal ist dass es solange dauert. Ich hatte einen persönlichen Termin bei Ihm um den "Ich" gebeten hatte damit er mich wenigstens mal sieht. Aber auch dieses Gespräch führte zu nichts. Er fragte nur ob ich eine "Einmalzahlung haben wolle" worauf ich nein sagte. Mir wurde durch viele Bekannte davon abgeraten weil die Gegenversicherung (Kravag) dann aus allem raus sei.

Meine Frage ist nun natürlich.. wenn keine Einmalzahlung, was strebt mein RA dann an ?

Und dann habe ich Heute mein zweites Neurologisches Gutachten (Chirugisches folgt auch in kürze).
Ich habe ja diese Fusshebeschwäche und kann nach 2 Jahren die Zehen etwas (ohne Kraft) bewegen, den kompletten Fuss etwas anheben, aber mit noch weniger Kraft. Ein laufen ohne Peroneus Schiene ist aber nicht möglich. Aber irgendwie habe ich Bedenken dass der Neurologe gleich von Wunderheilung spricht...aber mal abwarten.

mfg
Baerchen
 
Hallo Baerchen,

sprich mit Deinem AG. und fordere einen neuen RA. Du hast aber auch das Recht, Dir einen eigenen RA. zu suchen und zu beauftragen. Da der Unfallverursacher rechtskräftig verurteilt wurde, muss die Haftpflichtversicherung eh die Kosten für Deinen RA. übernehmen und somit ist das Prozessrisiko recht niedrig einzuschätzen.
Ich hoffe, dass Du Deine Forderungen nicht an Deinen AG. abgetreten hast.

MfG.
Pit
 
Hallo
ich habe den Beitrag mal in diese Rubrik verschoben da es ja letztlich nicht um strafrechtliche Aspekte geht.

.....
Meine Frage ist nun natürlich.. wenn keine Einmalzahlung, was strebt mein RA dann an ?
.......

Ich vermute das dein Anwalt eine Rentenzahlung anstrebt. Genaueres sollte er dir erklären können.
Ich würde grundsätzlich mal mit dem Anwalt ein Gespräch zum Thema zügige Regulierung führen und mich über die von ihm durchgeführten und geplanten Schritte unterhalten.
Gruß

Micha
 
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