Ich habe diesen Beitrag möglicherweise im falschen Forummsbereich schonmal gepostet dahr hier noch mal im hoffentlich richtigen falls das nicht ok sein siollte bitte vom Admin in den richtigen schieben , danke.
Hallo zusammen
Entschuldigt die evtl etwas verwirrende Überschrift aber ich wusste nicht wie ich es fomulieren sollte.
Der Sachverhalt mal in Kurzform:
Meine Lebensgefährtin ist über die 78 wochen hinaus arbeitsunfähig Krank geschrieben es handelt sich um den hier beschriebenen Sachverhalt http://www.unfallopfer.de/forum/show...t=25606&page=3
Nach mehren Krankenaus Aufenthalten gibt es nun eine neue Diagnose die nicht in den Neurologischen Bereich fällt (Oberarmkopfnekrose ) die wohl auch nur durch Operation (neues Schultergelenk) zu behandeln ist , Termmin für die Operation ist am 19.12.
Meine Frage lautet jetzt da ja zur zeit die Nahtlosigkeitsregelung läuft( Alg 1 wird gezahlt) und ein Reha Antrag läuft über den noch nicht entschieden wurde, wie ist jetzt die weitere Vorgehenweise wenn jetzt nach der Operation eine Reha ansteht (schon um die Mobilität wieder zu erlangen) ?
Kurz gesagt wen muss ich Informieren ( Agentur für Arbeit , Rentenversicherung) und vor allem wie läuft das nach der Reha ?
Ist jetzt etwas viel möglicherwies auch unstrukturierter Text geworden Ich hoffe mal das das Anliegen trotzdem einigermassen deutlich rüber kam falls nicht einfach noch mal unklare Punkte (davon hab ich selbst auch genug) nachfragen.
Dazu kommt noch das im Zuge der ersten beantragten Reha jetzt ein Gutachter Termin angestanden hätte der aufgrund der anstehenden Operation nicht wahrgenommen werden kann (OP 19.12 Gutachter termmin 21. 12) und von Ellis Seite abgsagt werden musste und möglicherweise auch gar nicht mehr relevant ist da dieser ja Nerologischen Charackter gehabt hätte.Wie wäre da die beste Vorgehensweise um evtle Nachteile zu vermeiden ?
Gruss und Schmerzerträgliche Tage
Silk
Hallo zusammen
Entschuldigt die evtl etwas verwirrende Überschrift aber ich wusste nicht wie ich es fomulieren sollte.
Der Sachverhalt mal in Kurzform:
Meine Lebensgefährtin ist über die 78 wochen hinaus arbeitsunfähig Krank geschrieben es handelt sich um den hier beschriebenen Sachverhalt http://www.unfallopfer.de/forum/show...t=25606&page=3
Nach mehren Krankenaus Aufenthalten gibt es nun eine neue Diagnose die nicht in den Neurologischen Bereich fällt (Oberarmkopfnekrose ) die wohl auch nur durch Operation (neues Schultergelenk) zu behandeln ist , Termmin für die Operation ist am 19.12.
Meine Frage lautet jetzt da ja zur zeit die Nahtlosigkeitsregelung läuft( Alg 1 wird gezahlt) und ein Reha Antrag läuft über den noch nicht entschieden wurde, wie ist jetzt die weitere Vorgehenweise wenn jetzt nach der Operation eine Reha ansteht (schon um die Mobilität wieder zu erlangen) ?
Kurz gesagt wen muss ich Informieren ( Agentur für Arbeit , Rentenversicherung) und vor allem wie läuft das nach der Reha ?
Ist jetzt etwas viel möglicherwies auch unstrukturierter Text geworden Ich hoffe mal das das Anliegen trotzdem einigermassen deutlich rüber kam falls nicht einfach noch mal unklare Punkte (davon hab ich selbst auch genug) nachfragen.
Dazu kommt noch das im Zuge der ersten beantragten Reha jetzt ein Gutachter Termin angestanden hätte der aufgrund der anstehenden Operation nicht wahrgenommen werden kann (OP 19.12 Gutachter termmin 21. 12) und von Ellis Seite abgsagt werden musste und möglicherweise auch gar nicht mehr relevant ist da dieser ja Nerologischen Charackter gehabt hätte.Wie wäre da die beste Vorgehensweise um evtle Nachteile zu vermeiden ?
Gruss und Schmerzerträgliche Tage
Silk