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Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich

lady1601

Nutzer
Registriert seit
15 Okt. 2007
Beiträge
5
Ort
Nähe Köln
Hallo erstmal,
ich bin neu hier!Bin durch Zufall auf diese Seite aufmerksam geworden.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder einen Rat geben!
Hatte im Juli einen Verkehrsunfall!
Dadurch ist nun nach mehreren Untersuchungen bei verschiedenen Ärzten und nach einem CT festgestellt worden, das ich einen Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich habe.Durch diesen Unfall bin ich schon seit Juli krankgeschrieben, weil ich immer wieder unter Kopfschmerzen, Kribbeln im Arm und nicht Belastbarkeit gehändigkapt bin!
Da ich alleinerziehend bin meinte meine Anwältin ich habe einen Anspruch auf Haushaltshilfe, dieses Haben wir dann auch bei der gegnerischen Versicherung eingereicht, erstmal nur bis zum 11.09., aber leider tut sich dort garnichts, trotz dreimaligen Anschreiben und Terminsetzung.Von Schmerzensgeld ganz zu schweigen.
Nun bin ich, da ich durch die lange Krankheit, mittlerweile ins Krankengeld gerutscht bin, zu einem Sozialfall geworden. Desweiteren werden ich sowie es aussieht meine Arbeitsstelle verlieren, weil der Vertrag nur befristet ist bis 1.12.07.
Nun hätte ich gerne mal gewusst, wer hat auch schon diese Erfahrungen machen dürfen, das Versicherung nicht bezahlt und was habt ihr unternommen!
Muss dazu sagen es handelt sich um eine sehr bekannte Versicherung, die ich aber hier namentlich nicht nennen möchte!
Danke!
 
Hallo lady1601,
dank meiner Rechtsschutzvers. konnte ich auch einen Anwalt einschalten da es auch gegen eine größere Vers. geht, aber bei mir ist der Fall noch etwas verzwickter. Mein Anwalt sagte mir erst letzte Woche wieder das es dauern kann wenn überhaupt Geld fließen sollte, mein Unfall war Ende April gewesen.
War es bei Dir denn ein normaler Freizeit Unfall oder auf dem Weg von/zur Arbeit?
Eine Frage habe ich an Dich, ist Dein Bandscheibenvorfall an der HWS schon anerkannt und wenn JA wie war denn da das Prozedere? :confused:
Bist Du in einem Alter (ich weiß Frauen fragt ;) man so etwas nicht) wo Deine HWS noch keinen Verschleiss unterliegt?

ondgi
 
Hallo lady ,


Das Problem ist das nach einem Verkehrsunfall und dann wenn dadurch Probleme an der HWS etc. entstehen das du in die Beweisbarkeit kommst .
Du könntest dir z.B. wenn du noch vor her nix an der HWS hattest , von deiner Krankenkass einen Ausdruck geben lassen an was du bei welchen Ärzten vor dem Unfall behandelt wurdest ,
geht bei den Kassen ohne Probleme . Dies gibst du dann deiner Anwältin .

Was war das für ein Unfall ?

Es gibt hier einige die dir zu den Verletzungen noch ein paar tipps geben könnten
beschreibe ihn mal .

Das mit der gegnerischen Versicherung dauert sehr sehr lange , die haben leider auch einen sehr langen Atem und versuchen Unfalopfer mürbe zu machen ...

lg
Pinki
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Ondgi,
ersten bin ich 38 und verschleiss liegt defenitiv nicht vor. Der Unfall ereignete sich in der Freizeit, hätte knapp 2 Stunden später aber zur Arbeit gemusst.
Und anerkannt ist der HWS, weil er sehr akut aufgetreten ist und ich vorher noch nie Probleme im Nacken bereich hatte!

Hallo Pinki,
wenn ich hier den Unfallhergang beschreibe, habe ich die Lacher bestimmt auf meiner Seite:)
Passiert ist das Ganze im Mac Drive, vor mir stand ein Typ am Schalter und ich ungefähr 2-2,5 Meter hinter Ihm, auf einmal sehe ich nur noch die Rückleuchten angehen und der Typ setzt mit Vollgas zurück!
Frag mich bitte nicht was der sich dabei gedacht hat!:confused::)
Wir haben dann die Polizei gerufen, und die haben auch gefragt ob ich irgendwelche Schmerzen hätte und ob alles okay wäre, aber ausser der Stossstange an meiner Schwester ihrem Auto war nichts.
Nachdem alles aufgenommen worden war so ca. 1 Stunde später, bin ich noch ca. 1 km zur Werkstatt gefahren um einen Termin auszumachen wegen dem Gutachten. Nachdem ich bei der Werkstatt rausgefahren bin habe ich sehr starke Kopfschmerzen bekommen und Schwindel, daraufhin bin ich sofort auf den Parkplatz gefahren und habe von dort aus bei meiner Arbeit angerufen und mich krankgemeldet und dann sofort zum Arzt!

Hoffe mal damit kann jemand was Anfangen!

Kann nur sagen TEURER CHESSBURGER UND TEURE COLA!;):)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo liebe Lady ,

Ja , allerdings teuere Burger !
Was Ondgi meint ist vermutlich das die Versicherung auch gerne auf Verschleiserkrankungen geht , weil das dann damit abgetan werden kann .
Oder die Versicherung wird WAHRSCHEINLICH sagen, entweder das der Bandscheibenvorfall voher schon da war oder bei so einem Unfall diese Verletzungen erst gar nicht entstehen können und wenn das ganze nach einer kleiner Zeit ausgeheilt sein wird .
Ich empfele dir gehe zu deiner Krankenkasse hole dir diesen Ausdruck , damit deine Anwältin dem entsprechend schalten kann .

Wie schon geschrieben das kann lange dauern ... Viele von uns hier streiten sich seit Jahren mit den Versicherungen herum ...:mad: obwohl die Verletzungsmuster eindeutig sind .

Ich wünsche dir auf jedenfall viel Glück , und denke das der ein oder andere dir auch noch etwas da zu schreiben werden .

lg
Pinki
 
Hallo lady,

also du bist sicher, dass der BSV in der HWS als Unfallfolge anerkannt ist?
Wurde evtl. auch ein Schleudertrauma als Diagnose festgehalten?

Was dir für die Zukunft hilft, ist viel lesen... im Forum, in den angegebenen Links etc., denn hinterher ist man/Frau immer schlauer. Das muss dir nicht passieren, da du rechtzeitig hier gelandet bist.

Nicht unbedeutend ist nämlich u.a. der Haushaltsführungsschaden (hätte ich vor Jahren nicht gedacht.)

Solltest du so eine 'zähe' gegnerische Versicherung wie ich haben, kann es sein, dass du klagen musst und noch nach langer Zeit alles belegen/ausführen musst.
Also am besten immer mal Bestandsaufnahme machen: Arztberichte besorgen, Belege/Daten notieren und aufbewahren, was an Kosten zusammen kommt für Fahrten und Zuzahlungen, wenn du behandelt wirst.
Notieren was du im Haushalt nicht machen kannst, welche Beschwerden dich daran hindern.
Ich musste dies nach Jahren aus dem Gedächtnis aufführen und das ist dann nicht einfach.
Leg schonmal einen Ordner an ;).

Vergiss bitte nie, dass du alles nachweisen musst. Wie lange du krank bist, welche Bemühungen du danach unternommen hast (wenn du deine Arbeitsstelle verlierst) eine neue Stelle zu bekommen etc. Evtl. auch, ob dein Arbeitgeber dich ohne Unfallbeschwerden weiter beschäftigt hätte. Dies alles ist eines Tages für die Berechnung des Erwerbsschadens wichtig.

Und für alles gilt: Voraussetzung ist, dass deine Beschwerden/Arbeitsunfähigkeit als Unfallfolge anerkannt ist - dazu hat ja auch pinki schon Bedenken geäussert..

Ich wünsche dir gute Besserung.
Cindy
 
Hallo lady,
Du schreibst:
"Dadurch ist nun nach mehreren Untersuchungen bei verschiedenen Ärzten und nach einem CT festgestellt worden, das ich einen Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich habe"
Aber ist der durch diesen Unfall ? Hast Du das schriftlich?
Und ich denke das Du durch dieses "Auffahren" nicht unter das anzuerkennente Schleudertrauma fällst da sich die Gelehrten ja noch streiten wegen der "minderen" Geschwindigkeit.
Ich war ohne Bewusstsein beim Aufprall des Unfallfahrzeuges mit ca. 140Km/h und bei mir hat man eine "spinale Enge und Bandscheibenschaden" festgestellt aber ich muss jetzt zum Gutachten um den "kausalen zusammenhang" zum Unfall erötern lassen.
So will man versuchen den Schaden als schon vorher gewesen zu deklarieren da sich mit zunehmenden Alter die HWS Bandscheiben abnutzen.:eek:
Also lass Dich richtig untersuchen (Neurochirurgen) und Dir Bescheinigen das der Schaden durch den Unfall geschehen ist. Alles andere erkennt die Versicherung eh nicht an wenn Sie nicht gar selber ein Gutachten anfordert.

ondgi
 
nun war ich letztens in einer neurologischen Klinik, zur Untersuchung und dort hieß es, OP ja, aber die Kraft in ihrem rechten Arm können wir ihnen nicht ganz wiedergeben, und die Schmerzen im Nacken bleiben.
Darauf hin habe ich die OP abgelehnt.Weil was bringt es mir, wenn ich in meinem rechten Arm nicht die Ganze Kraft wiederkriege.
Bin seit Juli07 auch krankgeschrieben, und werde von RA vertreten. Nun hat die Versicherung des Gegners, meiner RA geschrieben, sie möchten von der KK wissen wieviel sie an Haushaltshilfe bezahlt haben, und heute kam der Brief das der MDK wegen sozialmedizinischer Sicht keine ausreichende Begründung dafür sieht, das ich eine Haushaltshilfe benötige.
Und nun sehen die keine Begründung, ist doch lachhaft, ich habe Schmerzen im Arm, Schwindelanfälle, Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen
und ab und zu garkeine Kraft irgendetwas zu tragen oder zu tun mit meinem rechten Arm und nun das.
Aber ich werde gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen und mir von meinem Arzt eine Begründung schreiben lassen.
Mal sehen was dann passiert.
Weiß irgendjemand irgendwas oder hat jemand selbes schon mal erlebt, was kann ich noch tun?
LG ANgie
 
Hallo Lady,

vielen Dank für deine Information. Das ist ja echt idiotisch, wenn einer einem mit dem Rückwärtsgang auffährt. Ich bin jetzt schon fast 2 Monate krankgeschrieben und es ist immer noch keine Besserung in Sicht. Die Kopfschmerzen sind nach wie vor rasend da- vor allem, wenn ich versuche mich zu konzentrieren. Schwindel, Taubheitsgefühl im linken Arm- Ameisenkribbeln- nach wie vor unverändert.
Mittlerweile war ich beim CT (Kopf und Halswirbel) sowie zur Nervenstrommessung. Der Arzt hat nichts gefunden und konnte mir nur mitteilen, das dies 3- 6 Monate andauern kann, manchmal auch Jahre. So ein Frust.

Ich hab alles meinem Anwalt übergeben- aber der hat mir wenig Hoffnung gemacht, da ich auch noch Selbstständig bin. Da wäre es schwer zu Beweisen, was nun mein Verdienst oder Erwerbsschaden ist.

Also wenn das noch Monate andauern würde müsste ich meinen Laden zu machen. :mad: Und mein Anwalt sagt, er kann erst etwas machen, wenn die Krankheit abgeschlossen ist. Hat hier vielleicht jemand eine Ahnung? :confused:

Viele Grüße

siggi61
 
Der Arzt hat nichts gefunden und konnte mir nur mitteilen, das dies 3- 6 Monate andauern kann, manchmal auch Jahre. So ein Frust.

Das ist das entscheidende Problem bei manchem Wirbelsäulenschäden. Die Zeit.
Bei manchen WS-Patienten ist bereits nach Tagen alles wie weggeblasen, als ob nichts gewesen wäre. Bei anderen dagegen dauert es Monate und Jahre bis sich wieder eine Besserung einstellt. Nur wird einem diese Zeit nicht gegeben. Weder von den Versicherungen, die eigentlich die dauerhafte Behandlung und die finazielle Existenz des Patienten sicher stellen sollten, solange er an Beschwerden leidet. Noch von den Therapeuten und Ärzten.
Deswegen werden viele dieser chronischen Wirbelsäulen-Patienten in die Hände von Chirurgen getrieben, deren Eingriffe die Situation nicht selten noch verschlechtert.
 
So nach nun sehr sehr langer Zeit, habe ich durch meine Rechtsanwältin ein schreiben der gegenerischen Versicherung bekommen.
War mittlerweile auch wiedermal bei einem gutachter und laut seinem Bericht, leide ich an
Ostechondrose und Retrospondylose mit konsekutiver Bandscheibenverlagerung HWK 56 rechtsbetont mit deutlicher Reduktion des ventralen Subarachnoidalraumes sowie des Innendurchmessers des Neuroforames C6 rechts, dazu noch Depressionen

Laut Gutachter liegt eine erhebliche Gefährdung der EF vor.

Nun hat dieser Gutachter in seinem Gutachten geschrieben, Ein Unfallzusammenhang mit dem Bandscheibenvorfall zumindest im Bereich der HWS kann auf Grundlage der vorliegenden Bild und Befundlage ausgeschlossen werden. Bei vorbestehenden degenerativen Veränderungen, war das Unfallereignis schmerzauslösende Gelegenheitsursache.

Die gegnerische Versicherung, will nun garnichts mehr bezahlen, und möchte sogar die angeblich zuviel gezahlten Beträge zurückfordern, wenn ich nicht sofort eine Verzichtserklärung unterschreibe.

Nun meine Frage:
Ich habe vorher nie etwas gehabt im HWS Bereich, nie irgendwelche Beschwerden.
Ja ich habe einen befristeten Arbeitsvertrg gehabt, aber der wurde gekündigt aufgrund der langanhaltenden Arbeitsunfähigkeit.
Ich konnte vorher alles, aber auch wirklich alles bei mir im Haushalt machen und nun bin ich auf Hilfe angewiesen.

Nun weiß ich nicht was ich tun soll.
Ich sehe nicht ei, das die gegnerische Versicherung, damit durchkommen soll, mir nichts mehr zu zahlen, wenn ich doch vorher nichts gehabt habe.

Was sagt Ihr dazu?

LG Angie
 
Hallo Angie,

tut mir leid, das sich bei dir die Versicherung auch so querstellt. Ich hatte ja fast den gleichen "blöden" Unfall wie du...

Mein RA hat vor 3 Wochen schon ein Schreiben der Versicherung erhalten, indem sie jede Kostenübernahme auf Grund eines technischen sachverständigen- Gutachten ablehnen, da die Aufprallgeschwindigkeit zu gering gewesen wäre um eine HWS 3 auszulösen.

Bei mir liegt der Fall aber noch ein bisschen anders:
Laut Gutachten des behandelnden Neurologen (das die Versicherung von diesem eingeholt hat) sagt dieser ihren Fragen:

1. An welchen Krankheiten hat die Patientin vor dem Unfall gelitten:
Gelitten hat der Patient bis zum Zeitpunkt des Unfalles nicht an irgendwelchen Gesundheitsstörungen welche mit den aktuellen Beschwerden in Verbindung stehen. Die weiterführende Diagnostik hier zeigt einen partiell verkalkten rechts mediolateralen Bandscheibenvorfall bei C5/6 mit möglicher Irritation der Wurzel C6 rechts. Der Bandscheibenvorfall ist teilweise verkalkt, wurde allerdings durch den Unfall aktiviert und ist für die Beschwerden der Patientin mitverantwortlich.

2. Bei besondere Bemerkungen hat er noch folgendes hinzugesetzt:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein ausgeprägtes anhaltendes und bis heute beinahe therapieresistentes Zervikalsyndrom infolge einer HWS- Distorsion nach Angaben der primär dehandelnden Ärzte (Unfallärzte) von Grad 3.
Durch Folgen des Unfalles vom 17. Januar ist eine bereits vorhandene Bandscheibenschädigung bei C5/6 aktiviert und für die aktuellen Beschwerden mitverantwortlich. Er geht hier von einer vorübergehenden Verschlimmerung aus...

So und jetzt hat dieser Gutachter doch klar geschrieben, das mein HWS- Bandscheibenvorfall auf Grund des Unfall aktiviert wurde- und die Versicherung hat bis heute noch keinen Cent bezahlt und möchte auch weiterhin nichts bezahlen.

Es gibt auch sehr viele Urteile, wo sich die Versicherungen "Nicht" rausreden können mit der Aussage, hier war schon ein Schaden vorhanden.

Also ich habe nun meinem RA gesagt, er soll Klage einreichen- auch unter dem Aspekt, das ich dies jetzt erstmal bezahlen muss.

Und das würde ich dir auch raten: Auch du warst vor dem Unfall gesund (selbst wenn du schon Verschleißerscheinungen an der HWS hattest, wie bei mir).

Ausschlaggebend ist doch, das das Unfallereigniss deine jetzigen Probleme verursacht hat!


Liebe Grüße


Siggi
 
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