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Bauarbeiter Allergie Kaliumdichromat/Quecksilber-amidchlorid/Cotrim

reithose56

Mitglied
Registriert seit
2 Sep. 2015
Beiträge
58
Hallo,

ich war im letzten Jahr in der Reha und davor im Krankenhaus. Derzeit ist für mich die DRV zuständig.


Ich habe allerdings ein Gefühl, was mich sehr bedrückt und was ich gerne einmal teilen möchte:

Im Jahr 1999 wurde bei mir eine Allergie fest gestellt. Cotrim
Dann im Jahr 2003 wurden weitere Allergien festgestellt Kaliumdichromat und Quecksilber-amidchloridund da ist bei mir jetzt der springende Punkt:

Ich bin der festen Ansicht, das mich der damalige Arzt nicht umfangreich aufgeklärt hat über meine Allergien und dessen Auswirkungen. Ich habe dem damaligen Dermatologen gesagt was ich einmal beruflich machen möchte und zwar eine Ausbildung zum Gas-Wasser-Installateur. Daraufhin sagte er nichts.

Im Jahr 2004 bemerkte ich schon im Arbeiten mit Sicherheitsschuhen, das meine Füße darauf sehr allergisch reagierten. Der Arzt gab mir eine Creme aber es wurde nicht besser.

So quälte ich mich mehrere Jahre durch meine Ausbildung und hatte anschließend durch diese Allergie mehrere Wochen/Monate Krankheiten und wurde oft arbeitslos.

Nun frage ich mich aber warum nie mal eine Meldung an die Unfallversicherung gemacht wurde? Man hätte mich doch damals schon darüber aufklären müssen da es meiner Meinung nach eine Berufskrankheit ist. Das sehe ich doch richtig.

Gibt es irgendwie für mich eine Chance, das noch zu melden bzw das dieses mal aufgenommen wird?
 
Hallo Reithose56,
ohne auf deine Beschwerden / Erkrankung hier näher einzugehen,
bitte deinen Hausarzt oder deinen Hautarzt eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft zu erstatten. Das ist deren Pflicht und sie bekommen auch Geld dafür.
Fall die sich "weigern", stelle du einfach selbst einen formlosen Antrag. Die BG muss dann aktiv werden.
Das ist der 1. Schritt und dann abwarten, was passiert.
Gruß und Erfolg
 
vielen dank für deine nachricht.

wie meinst du das mit dem Antrag? kannst du das etwas konkretisieren?
 
Hallo Reithose56,

für die Anzeigen gibt es Vordrucke. Die hat jeder Arzt. Wenn der dieser Anzeige an die BG richtet, ist es für die zunächst erledigt. Die BG schreibt dich dann schon an - müssen das tun.

Wenn du den Antrag selbst stellst, schreibe an deine zuständige BG, dass du lt. Aussage deines Arztes, an einer Kaliumdichromat-Allergie leidest. Eine Quecksilber-Allergie ist mir nicht bekannt und würde ich im Antrag auch nicht erwähnen.
Der Antrag ist formlos zu stellen. Also keine Befunde, keine großen Erklärungen. Das kommt alles später.

Unabhängig davon: Du bist Installateur - wobei hast du mit Kaliumdichromat zu tun und auch mit Quecksilber? Der Umgang mit solchen Stoffen muss gesichert sein.
Schreibe doch bitte hier dazu etwas. Vielleicht können dir dazu auch ein paar Hinweise gegeben werden.
Gruß
 
Ja das ist eine gute Frage wie man so eine Allergie bekommen kann.

Hmm da fällt mir im Moment ehrlich gesagt nur eine Sache ein da muss ich jetzt ziemlich lange zurück gehen und zwar in die Jahre 2000 - 2003.

In der Zeit habe ich einmal ein Praktikum absolviert bei einem Stahlbauunternehmen wo ich Stahlbauteile entfettet habe mit einer Nitroverdünnung. Da habe ich zwar Handschuhe getragen aber diese haben sehr viel durch gelassen. Das kann mir im Moment nur eine Erklärung sein. Aber das ja keine Verbindung mit dem Kaliumdichromat.

Aber ich weiß beim besten Willen nicht wie ich mit den beiden genannten Allergien in der Ausbildung zum Installateur in Kontakt getreten bin. Zumal diese Allergien ja vor der Ausbildung entdeckt wurden, bzw. im Berufsgrundbildungsjahr Metall.
 
Jetzt bin doch etwas überrascht.
Du hast eine Chromat- und Quecksilber-Allergie.
Diese wurden vor Beginn deiner Ausbildung festgestellt.
Jetzt hast du den Verdacht, dass es sich hierbei um eine Berufskrankheit handelt.
Eine Berufskrankheit ist nur dann eine, wenn die Ursachen auf die beruflichen Tätigkeiten zurückzuführen sind. Das ist bei dir nicht der Fall. Also auch keine BK.
Unabhängig davon sollte geklärt werden, wieso du Hauterscheinungen in deinem jetzigen Beruf hast. Ein Umgang mit Produkten, die diese Stoffe beinhalten ist doch eher unwahrscheinlich.
Oder wie siehst du das?
Gruß
 
Es wurde dann fest gestellt als ich ein Berufsgrundbildungsjahr gemacht habe. Dieses war im Jahr 2003.

Nun müsste man sich natürlich streiten ist es im Beruf passiert oder eher in der Schule.

Ich war ja während meiner Lehrzeit immer wieder krank geschrieben aufgrund der stark anhaltenden Schübe.

Ich sehe dies selbstverständlich als Berufskrankheit an. Der Arzt hätte doch damals schon schalten müssen das ich so eine Tätigkeit nicht machen kann
 
Du schreibst, dass deine Allergie im Berufsgrundschuljahr festgestellt wurde und es sich somit um eine Berufskrankheit handelt?
Prinzipiell ist das erst einmal nicht falsch.
Wichtiger ist jedoch, dass du während dieser Zeit (egal ob in der Schule oder in der praktischen Ausbildung) Kontakt mit Kaliumchromat und Quecksilber hattest. Und du weißt es nicht mehr so richtig. Das ist aber wichtig. Praktisch musst du nachweisen, dass du damit Umgang hattest. Aus meiner Sicht in der Schule nicht. Im Beruf kann ich nicht einschätzten. Quecksilber kann ich mir nicht vorstellen. Quecksilber-Allergie kenne ich auch nicht. Ist aber eine Sache des Arztes und der Berufskrankheitenverordnung.
Stelle oder lass doch erst einmal einen Antrag stellen. Das wäre der erste Schritt.
 
Ich bin ja selbst auch total am Überlegen wie man damit in Verbindung gekommen wäre. Aber auf Schlag fällt es mir nicht ein
 
ja, das ist das Problem. Wenn du es nicht weißt, wer soll es denn wissen?
Das ist zunächst deine Aufgabe. Die BG wird sich auf deine Angaben berufen. Wenn du nichts angeben kannst, dann war auch nichts. Eine Vermutung könnte auch schon reichen. Die sollte aber glaubwürdig sein. Überlege genau. Gehe deine Tätigkeiten durch. Viel Erfolg.
 
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