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nachdem das Versorungsamt ja selbst für den unrechten Erstanerkennungsbescheid verantwortlich ist, wird es wohl befangen sein in dem jetztigen Klageverfahren.
Ist hier ein Befangenheitsantrag möglich?
§ 17 SGB X
Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn Gründe vorliegen, der geeignet sind, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Bedienstete tatsächlich befangen ist. Neben den unwiderlegbaren Ausschlusstatbeständen des § 16 SGB Xist ein Behördenbediensteter (Amtsträger) vom Verwaltungsverfahren in zwei Fällen auszuschließen, wenn er
a) selbst Zweifel an der unparteiischen Amtsführung hat oder
b) dies von einem Beteiligten behauptet wird.
Den Anstoß zur verwaltungsinternen Überprüfung kann demzufolge der Amtsträger selbst aus eigener Initiative oder auch ein Verfahrensbeteiligter, der eine entsprechende Behauptung aufstellt, geben. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Anregung zur Prüfung von Amt wegen und nicht um ein förmliches Ablehnungsrecht der Beteiligten.