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Befangenheitsantrag gegen Versorgungsamt

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo,

nachdem das Versorungsamt ja selbst für den unrechten Erstanerkennungsbescheid verantwortlich ist, wird es wohl befangen sein in dem jetztigen Klageverfahren.
Ist hier ein Befangenheitsantrag möglich?

Grüße beiself
 
Hallo Beiself,

keine Ahnung, ob man gegen ein Amt einen Befang.antrag stellen kann, ich nehme an, nur gegen einen Mensch >Sachbearb.

Das habe ich gefunden:

https://www.elo-forum.org/infos-abw...enheitsantrag-gegen-sachbearbeiter-innen.html

§ 17 SGB X
Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn Gründe vorliegen, der geeignet sind, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Bedienstete tatsächlich befangen ist. Neben den unwiderlegbaren Ausschlusstatbeständen des § 16 SGB Xist ein Behördenbediensteter (Amtsträger) vom Verwaltungsverfahren in zwei Fällen auszuschließen, wenn er

a) selbst Zweifel an der unparteiischen Amtsführung hat oder
b) dies von einem Beteiligten behauptet wird.

Den Anstoß zur verwaltungsinternen Überprüfung kann demzufolge der Amtsträger selbst aus eigener Initiative oder auch ein Verfahrensbeteiligter, der eine entsprechende Behauptung aufstellt, geben. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Anregung zur Prüfung von Amt wegen und nicht um ein förmliches Ablehnungsrecht der Beteiligten.

Ganz viel Kraft u. liebe Grüße
Marcela
 
Hallo Beiself,

die vorgesetzte Stelle ist das Ministerium für Gesundheit des jeweiligen Landes. Das gilt auch für den MDK.

LG Christiane9
 
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