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Begutachtung psychischer Unfallfolgen am Beispiel der PTBS

Hallo pswolf,

der Link ist gut, leider hat mein Acrobat Reader ein Problem das zu öffnen (Nicht genug Daten für ein Bild).

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,
es liegt an Adobe richtig, der liest die Grafiken in dem Fall nicht korrekt ein.
Du kannst bitte Alternativ Foxit Reader downloaden, hier ein seriöser und sicherer Link: http://www.chip.de/downloads/Foxit-Reader_13014804.html
Bei der Installation drauf achten, das Du die Häkchen bei Toolbar etc. rausnimmst, das ist aber ansonsten schnell installiert und Du kannst danach die PDF- Datei problemlos einsehen.

Eine andere Option wäre noch ein Konverter der PDF- Datein in Word- Datein umwandelt: http://www.chip.de/downloads/PDF-Converter_13014757.html
als 15 Tage Demoversion ebenfalls kostenlos.

Gruss Jan Gunnar
 
Hallo jangun,

vielen Dank. Jetzt konnte ich es endlich ansehen und ausdrucken. Meine BG hat nämlich zu meiner, lt. Gutachten festgestellten MdE bei PTBS geschrieben, dass diese "in keinster Weise den Empfehlungen der Fachliteratur folgt".

Eine abschließende Festlegung der MdE habe ich aber noch nicht. Die Beratungsärztin derr BG scheint alles anzuzweifeln. Ich weiß nicht, was man nach 3 Banküberfällen anzweifeln kann. Ich habe ja versucht damit klar zu kommen und versuche zu arbeiten. Tagsüber bin total kaputt und nachts kann ich nicht schlafen. Momentan geht gar nichts ohne Beruhigungsmittel und Kopfschmerztabletten. Mir ist es sogar zu viel zum Arzt zu gehen. Müsste ja zum D-Arzt, aber das lange Warten und die vielen Leute sind mir einfach zu viel. Am liebsten hätte ich nur meine Ruhe.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Gern gescheh´n.
Ich kenne zwar nicht Deine ganze Geschichte, aber die Definition der Posttraumatischen Belastungsstörung aus dem Diagramm müste es doch bestens treffen für Dich! ;)
Von der BG für die BG.
Ich würde an Deiner Stelle versuchen in eine Therapie zu kommen.
Eventuell eine ambulante Psychotherapie mit den richtigen Medikamenten.
Dann hättest Du auch gleich mal was für die BG parat, soz. als alternativen Nachweis, sollten die zicken.
Ist nur so meine Überlegung dazu,

Gruss Jan
 
Hallo,
mein Unfall war 8.2008 Wegeunfall von der BG anerkannt.
Begutachtung durch IMB Kassel 03.2009, da war ich noch dumm und gutgläubig.
Ergebniss alle Unfallfolgen 6 Wochen nach dem Unfall folgenlos ausgeheilt.
Nachweislich durch die MHH u.a. eine PTBS festgestell und die BG hat auch den 12 wöchigen Aufenthalt andstandslos übernommen 03.09 -06-09.
seitdem auch in ambulanter Behandlung.
Also die BG intressiert diese Diagnosen und die Medis überhaupt nicht.
Warte seit 1 Jahr auf einen Gerichtstermin.
Soviel zur Annerkennung durch BG.
LG Wolfgang
 
Moins Wolfgang,
klar das der BG das nicht interessiert.
Aber solltest Du demnächst für Deine Rechte klagen, ist es sicher von Wichtigkeit -vor Gericht die Ambulante Therapie darzulegen, sowas entscheidet oft noch etwas, wie das berühmte Fünkchen an der Waage.

Jan
 
Mir ist es sogar zu viel zum Arzt zu gehen. Müsste ja zum D-Arzt, aber das lange Warten und die vielen Leute sind mir einfach zu viel. Am liebsten hätte ich nur meine Ruhe.

Hallo Abendsonne,

wünsche Dir und auch an alle anderen hier einen wunderschönen, schmerz- und angstfreien guten morgen.

Bei mir ist es des öfteren auch so, dass mir schon davor graut, wenn ich daran denke zum D-Arzt und damit in ein Wartezimmer zu müssen. Ich bekomme schon Panik wenn mehr als 2 Personen in einem Raum(ihr wisst bestimmt wie groß bzw. klein manche Wartezimmer sind) sind. Dann fange ich an zu zittern, der Kloß in meinem Hals wird immer größer, mein Brustkorb fühlt sich an, als wenn er sich immer weiter zuschnürt und ich muß dann nur noch raus an die Frische Luft.

Ich habe über die BG schon ein psychiatrisches Zusammenhangsgutachten machen müssen, weil die BG mir nicht ganz glaubt, dass ich eine PTBS habe und wenn ja, dass sie nicht vom Unfall herstammt. Das Gutachten selbst ist schon bei der BG und ich habe es auch schon mehrfach in Kopie angefordert. Aber die Aussage meines SB lautet immer wieder, dass er mit Arbeit überhäuft ist und das Gutachten nicht so schnell versenden kann(Anmerkung: meine Anforderung war schon am 15.07.2011).

VG pswolf
 
Hallo PsWolf,

rate Dir nochmals bei der BG schriftlich anzufordern das Gutachten zuzusenden (Akteneinsicht). Jedoch hier mit dem Hinweis einer Wochenfrist und dem klaren Bekenntnis eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen SB anzustrengen.

Du hasst ein Recht auf zeitnahe Information und Akteneinsicht! Das wird hier auf schändlichste verletzt und das Recht wird hier nicht nur gestreckt sondern meiner Meinung nach bewusst gebrochen.

Sofern Diese Unterlagen eine entscheidende Bedeutung für Deinen Verfahrensverlauf darstellen und Du dies Begründen kannst – anliegendes SG Verfahren oder Widerspruchsverfahren - kannst Du darüber einen einstweiligen Rechtschutz beim SG anstrengen und das Gutachten über diesen Anordnungsgrund einklagen - in der Regel wird zum einstweiligen Rechtsschutz binnen 14 Tagen entschieden.


Grüße
moglerfreund
 
Hallo,

diese pdf habe ich seit einem Jahr. Auch sandte dieses Dokument an das LSG.
Ergebnis:
Nach 4 einhalb Jahren beauftragt ddas LSG eine Gutachterin. Die BG hat es damals ignoriert. Was mir auffällt ist, dass Sie immer 6 Wochen nach einem Wegeunfall gewähren, einstellen.

Ich veröffentliche jetzt die Forderung Gutachten seitens des Gerichtes:

Beweisanordnung:

In den Rechtstreit........

gegen

BG HW vertreten durch den Geschäftsführer......

1. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens über die
anliegenden Beweisfragen (§ 106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs.4 SGG).
2. Zum Sachverständigen wird ernannt (§§ 118 Abs. 1 SGG, 404 ff. ZPO):
Frau Dr. ...........
3. Das Gutachten soll nach ambulanter Untersuchung der betroffenen Person
erstattet werden. Die in den übersandten Akten enthaltenen ärztlichen Gutachten,
Befundberichte und anderen medizinischen Äußerungen sind kritisch zu würdigen.
4. Das Gutachten ist dem Gericht 3fach zu übersenden.

gez. Richter

Beweisfragen:

1. Welche Gesundheitsstörungen (Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen
mit Begründung und unter Angabe der üblichen Diagnosesysteme und unter
Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen) bestehen bei dem Kläger
auf psychiatrischen Fachgebiet im Sinne eines Vollbeweises?

Insbesondere: Kann unter Zugrundelegung der üblichen Diagnoseschlüssel mit dem erforderlichen Vollbeweis festgestellt werden, dass bei dem Kläger eine PTBSsyndrom vorliegt, ggfs. aus welchen Gründen nicht?

2. Für welche der vorgenannten Gesundheitsstörungen besteht aus medizinischer Sicht
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit-die bloßeMöglichkeit genügt nicht . ein ursächlicher Zusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie mit dem Vorfall vom 27.01. 2007?

3. Bestehen weitere Ursachen für unter 2.) abgehandelte Gesundheitsstörungen (z.b. Vorschäden, Krankheitsanlagen, anlagebedingte Veränderungen, Nachschäden)?Ggf.
welche?

4. Falls Frage 3.) mit "ja" beantwortet wird:
Welche der mehreren Ursachen kommt als Bedingung der bestehenden Gesundheitsstörungen aus medizinischer Sicht eine wesentliche Bedeutung zu?

5. Welche von dem Kläger auf psychatrischem Fachgebiet vorliegenden Gesundheitsstörungen sind unfallunabhängig?

5. Sofern ein Ursachenzusammenhang bejaht wird:

Wie hoch schätzen Sie aus medizinischer Sicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf-
grund des Unfalls vom 27.01. 2007 seit dem Zeitpunkt des Endes der unfallbedingten
Arbeitsunfähigkeit (ggf. zeitlich gestaffelt) ein.?

Die Schätzung ist unter Berücksichtigung der in der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze, z.B. Schöneberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010; Hausotter, Neurologische Begutachtung, 2. Auflage 2006; Widder/Gaizik, Begutachtung in der Neurologie, 2007 mit Angabe der Seitenzahlen zu begründen.

7. Halten Sie weitere(medizinische) Sachverhaltsaufklärung (ggf. auf neurologischem Fachgebiet) für erforderlich?

Danach Hinweis für die Bewertung der Fragen 1-4.
Dort wird auf die Entscheidung des BSG Urteil vom 09.05. 2006 hingewiesen.

Hatte ich damals u.a. als Begründung für meine Berufung angegeben.

Dies soll eine Hilfe für die UO sein, die an PTBS erkrankt sind. Ich habe das Gericht jetzt gebeten zusätzlich ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ein Algesiologisches Gutachten. Da sich meine Beschwerden chronifiziert haben.

Einen Fixtermin habe ich noch nicht erhalten. Das Ergebnis des Gutachtens werde ich dann hier posten.

LG

Norbert
 
LSG BG Gutachtertermin

Liebe UO,

habe heute den Termin für das oben erwähnte Gutachten erhalten.
Dr. Birgit Birschel Hannover.

Besonderheit:

Formualr mit handschriftlichen Hinweisen. Kommt menschlicher, als nur Maschine.

Darüber hinaus wurde mir ein Fragebogen zugeschickt.

Angaben zu den Krankheiten mit 11 Fragen.

Gewohnheitsanamnese mit 14 Fragen.

Angaben Familie

Darf ich meine Frau als Begleitperson einfordern?
Dieses Gutachten wurde vom LSG in Auftrag gegeben.

Spüre jetzt schon eine Beklemmung. Ich hoffe es wird das letzte Gutachten.
Termin 13.10 2011 um 13 Uhr 20.

Ich werde danach berichten.

LG

Norbert
 
Hallo Norbert,
na wenigstens ist es ein Donnerstag und nicht Freitag der 13te.:p
Ich wünsche Dir viel Erfolg und rate Dir, da auf keinen Fall alleine hinzugehen.
Du kannst ja anbei des Fragebogens erwähnen, das Du nicht in der Lage bist alleine anzureisen, so mal als Tip..;)
Eine Beurteilung über Dr. Birgit Birschel Hannover findet man "noch" nicht, ist vieleicht dann schonmal was positives.

viel Glück für nächste Woche,

L.G. J.G.
 
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