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Beiträge für freiwillige KV - Verdienstausfallschaden?

BeNuNa

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2017
Beiträge
2
Huhu,

wir haben folgendes Problem:

Verkehrsunfall 2009, Gegner schuld, Schuldfrage geklärt. Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld mit Einmalzahlung abgegolten, jetzt ging es nur noch vor Gericht um den Verdienstausfallschaden. Etwas komplizierter, vorher teils beschäftigt, zum schluss arbeitslos, da auf dem Weg in die Selbstständigkeit, alles schon geregelt, kurz vor Termin der Unfall mit voller EU. Gericht kam auf 1000€ Durchschnittsverdienst, warum auch immer... Versicherung ist in Berufung, Berufungsgericht kam auf 700€ Durchschnittsverdienst, hat noch 200€ EU-Rente abgezogen und zu einem Vergleich von 470€ gedrängt. Unser Anwalt hat uns dann auch zu dem Vergleich gedrängt, der ist unwiderruflich, "damit ist der Erwerbsschaden abgegolten".

Jetzt sind wir zusammengezogen. Bis dahin hat das Sozialamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung gezahlt. Jetzt muss auf einmal von den 700€ pro Monat 190€ KV gezahlt werden, da über der Beitragsbemessungsgrenze.

Anwalt hat immer gesagt, man sei jetzt "Angestellter" der Versicherung, die müsse alles zahlen. Anwalt hat erst die Versicherung aufgefordert, die Zahlungen zu übernehmen, die hat abgelehnt, es sei ja der Vergleich geschlossen worden. Dann hat er die Krankenversicherung aufgefordert, den Schaden nach 116 SGB X geltend zu machen, die hat gemeint, der trifft auf sie nicht zu. Dann hat er die "Rechtslage nochmal geprüft" und gemeint, wir müssten doch selbst zahlen.

Ich habe jetzt viel gesucht im Internet, aber nichts gefunden. Überall steht nur "netto", bei Selbständigen vielleicht "brutto" aber wie ist das mit der freiwilligen KV-Beiträgen? Hätte man das irgendwie mit im Vergleich regeln müssen? Hätte man das regeln können? Hätte man die Übernahme der Beiträge zur freiwilligen KV einklagen müssen/können? Wenn ja, hätte der Anwalt ja Mist gebaut. Bevor ich da aber wieder zu einem anderen Anwalt gehe, möchte ich wissen, ob das überhaupt sinn hat. Wir streiten hier schon so lange...

Vielen Dank!
 
Hallo BeNuNa,

Willkommen im Forum.
Schade, dass Du Dich erst jetzt meldest, wo es meiner Meinung nach eigentlich schon zu spät ist. Da der Wortlaut der Abfindung nicht bekannt ist, kann ich Dir nicht sagen, ob Du da in irgendeiner Weise eine Chance hast. Ich vermute aber, dass dies nicht der Fall ist. Ob Du eine Chance hast, gegen Deinen Anwalt vorzugehen, dass kann Dir am Ende wirklich nur ein Anwalt sagen, nachdem er sämtliche Details geprüft hat.
Am Ende ist Dein Fall ein gutes Beispiel dafür, welche Fallstricke einem in der Zukunft lauern. Für die Versicherung ist ein Vergleich immer ein zu 100% kalkulierbares Risiko. Das ist aber für Dich als Unfallopfer nicht der Fall, da Du nicht weißt, was Dir die Zukunft bringt. Die Versicherung weiß, dass sie bis zum Zeitpunkt X mit den Kosten X pro Monat zu rechnen hat. Dabei spart die Versicherung dann auch noch von Jahr zu Jahr, da es ja immer noch die Inflation gibt.

Aber vielleicht sehe ich das ja nicht richtig. Es gibt Leute in diesem Forum, welche ein fundierteres Wissen haben und sich hoffentlich melden.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo Scheitholz,

vielen Dank und vielen Dank für Deine Antwort.

Dass etwas falsch gelaufen ist haben wir ja erst gemerkt, als das Sozialamt nicht mehr gezahlt hat. Vorher haben wir dem Anwalt geglaubt.

Der Wortlaut des Vergleichs:

"Die Beklagte zahlt an den Kläger 700,00 €. Dieser Betrag wird fällig binnen vier Wochen nach WIrksamwerden des Vergleichs.

DIe Beklagte zahlt an den Kläger ab dem 01.12.2015 bis 01.12.2025 eine vierteljährlich im Voraus zu zahlende Erwerbsschadensrente von monatlich 470,00 €. Die erste Zahlung ist nicht fällig vor vier Wochen nach Wirksamwerden des Vergleichs.

Mit den vorgenannten Zahlungen wird der Erwerbsschaden aus dem Unfall vom 19.10.2009 abgegolten."

Jetzt ist die Zahlung nicht wirklich niedriger, als das, was das Gericht angenommen hätte.

HÄtte es überhaupt die Chance gegeben, die Beiträge zur freiwilligen KV zu fordern oder hat man da als angehender Selbstständiger einfach Pech gehabt? (p.s.: wir sind nicht verheiratet, freundlicher Anwalt hat vorgeschlagen doch zu heiraten wegen der Familienversicherung -.- )
 
Hallo BeNuNa,

ist ja ein netter Vorschlag von Deinem Anwalt, des Geldes wegen zu heiraten. Macht er vielleicht auch in Scheidungsrecht?
Spaß bei Seite. Vom Prinzip her hätte der Anwalt an diesen Posten denken und diesen entsprechend berücksichtigen müssen. Wie sieht es denn mit Deiner Altersvorsorge aus? Wurde diese berücksichtigt?
Die Frage ist, wie weit Du mit Deiner ganzen Sebstständigkeit und der Vorbereitung warst. Es bringt jetzt auch nichts, das ganze noch einmal aufzuwärmen. Für Dich ist der Blick nach vorn wichtig. Entweder beißt Du in den sauren Apfel und lässt das ganze auf sich beruhen oder Du beginnst erneut einen nervenaufreibenden Kampf mit ungewissem Ausgang.
Ich bin gespannt, wie dies andere Mitglieder des Forum sehen.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo BeNuNa,
Willkommen im Forum! Hier können Dir unzählige Mit-/Leitragende/ Mitglieder Rat geben, und Du kannst auch einiges, vieles in den bereits vorhandenen Artikeln nachlesen! Step by Step.
Ich sag Dir, ich wünschte! ich wäre früher hier auf die lieben Menschen gestoßen!
Ich teile die Meinung von Scheitholz, und doch verstehe ich Dich, dem ("seriösen und symphathischen, "freundlichen" Fach-) Anwalt zu glauben, den man doch beauftragt hat und, es ist nunmal sein Beruf!
Daneben, und parallel zum Bewusstsein, froh und dankbar für s Leben zu sein.

Ich kämpfe nun seit 21 Jahren mit den Unfallfolgen. Schuldner zu 100% verurteilt.
Schuldanerkenntnis pp. - mat. und inmaterielle Schäden.
Was das bedeutet, erfuhr ich HIER, im Forum! (und nicht durch den RA)

Wir alle haben genug zu kämpfen, ja und doch, und / oder, aber: verlasse Dich bitte *nicht* (nur) auf Deinen RA!!! Oder gar, Ärzte, einzelne, oder sonstiges!
Suche dringend eine andere Meinung!

Denn das habe ich (nicht) getan und es war/IST ein schlimmer Fehler gewesen!

Ich war selbst, oft genug arbeitslos, und bin in die Situation der freiwilligen Krankenversicherung gekommen. Unzählige Male!
Ich habe lange "Zuhause", Eltern, gewohnt. wegen Gesundheitszustand, und Arbeitslosigkeit/en. Obwohl es ja parallel geht, und mich immer wieder in die AL trieb.
Ich konnte mich auch lange Zeiten, nicht selbstversichern (lebenstechn VS) oder war gar sonstwie auf "eigenen Beinen".

- von o.g. Rückforderung habe *ich*
noch nix gehört. und das würde mich auch interessieren.
Denk Dir nix bei, ich lebte hinterm Mond?! Verlass auf RA zb.
Naiv, dumm genug, nur den gen. "Fachleuten" , einzeln, zu glauben und mich zu fügen. Das ist der blanke Hohn!

Guck nach vorn! Sicherlich! Aber, sei bitte wachsam!
Wie geht's Dir gesundheitlich? Was war, ist, und wird, Dich in Zukunft erwarten diesbez.?
.....
Nimm Dir bitte Zeit und v.a. Geduld! Für Dich allein schon.
Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute, und ganz viel Kraft!
 
Hallo BeNuNa,

wenn du dir einen Job ab 451€ suchst bist du voll Versicherungspflichtig beschäftigt. Habe ich auch gemacht, bei 500€ Brutto bekomme ich 437€ raus und bin Kranken und sogar Renten versichert.

MFG Marima
 
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