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Bemessungbetrag, Freibetrag, Ausgleichsrente

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,


§ 33 BVG – Einkommensanrechnung - OEG - Ausgleichsrente

(1) Die volle Ausgleichsrente ist um das anzurechnende Einkommen zu mindern. Dieses ist, ausgehend vom Bruttoeinkommen, nach der nach Absatz 6 zu erlassenden Rechtsverordnung stufenweise so zu ermitteln, dass

  1. a)
    bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 1,5 vom Hundert sowie bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 0,65 vom Hundert des Bemessungsbetrags von 29.978 Euro, jeweils auf volle Euro aufgerundet, freibleibt (Freibetrag)
Verstehe ich das richig, wenn meine Einkünfte unter 29.978 = Freibetrag sind bekomme ich die Ausgl.rente. Ich kapier das mit 0,65 nicht, wer kann helfen, vielen Dank! :confused:

Viele Grüße
Marcela
 
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