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Berechnung Haushaltshilfeschaden nach Plexuslähmung

Grüß Euch,

eine wirklich wichtige Frage!
Mein Lebensgefährte kann einige dieser Termine auch nicht alleine bewältigen ( mittlerweile GdB von 90 bestätigt).
Für unseren Anwalt sind dass Peanuts... , doch für uns ist das Lebenszeit!
Natürlich ist es für mich selbstverständlich, dass ich meinen Mann zu vielen Terminen begleite, doch er ist dann meist völlig fertig und überfordert- er ist dann anschl. Tage im Ruhemodus - äh, ich stell ihm dann noch was zu Essen/ getränke /Medis hin -gehe dann noch zur Arbeit ( Vollschicht).
Nein, das darf nicht sein, diese Zeit müssen wir einklagen!

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Steven85!

Leider kann ich die Frage beantworten:

01
Verlust von Freizeit ist grundsätzlich kein materieller Schaden, also gibt es auch keinen Schadensersatz dafür (BGH NJW 89/766; BGH NJW 77/1446). Für vertanen Urlaub gibt es eine Ausnahme im Reisevertragsrecht, § 651 f Abs. 2 BGB.

02
Daher gilt das als "mit Schmerzensgeld abgegolten". Betrachtet man die Höhe der Schmerzensgelder, so beginnt man, die Welt als absurd wahrzunehmen.

03
Manchmal merkt man anhand kleiner Anzeichen, wie die Zeit reif wird für Änderungen. Die Anzeichen weisen dahin, dass man bestimmt noch 20 Jahre darauf warten muss.

04
Grundlegend anders aber -beachte: Anderer Fall!- ist es dann:

Ein Anderer -auch jemand aus der Familie- hat die zum Phsiotherapeuten hin und zurück gefahren und Dich jeweils mühsam ins Auto verpackt und die in die Praxis bugsiert. Für dessen Zeitverlust bekommst Du etwas.

Manchmal ist es so, wie der Rechtsanwalt (!) Goethe, gest. 1832 über die Entwicklung des Rechtes sagte:

"Verunft?! Wird Unsinn!
Wohltat-? Plage!....
doch von dem Rechte, das mit uns geboren ist
ist leider nie die Frage!"
(Faust I)

Auf isländisch könnte ich's nicht genauer sagen.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Aramis!

Deine Antwort kam rein, just als ich den vorigen Artikel geschrieben habe.

01
Ich verstehe zwar, wieso Dein Anwalt glaubt, dass das Peanuts sind, die Arbeit mit diesen "Bröserlschäden" erscheint "wie die ägyptische Sphinx mit einer Zahnbürste zu putzen" (Papst Franziskus über Reformen in der Kurie), aber:

Das lohnt sich. Du hast Recht, das stapelt sich zu Tausenden Euros.

02
Liebe Freunde!

(a)
Das wird wesentlich leichter, wenn man Tagebuch führt, das gehört zu den Gründen, weshalb ich oft dazu rate!

(b)
Tut man das täglich, braucht man nur auf jeder Seite unten eine "Summe der Stunden und Auslagen auf dieser Seite" zu bilden. Einmal im Monat zusammenrechnen, der Rest ist dann wirklich kein großer Aufwand mehr.

Das ist wie mit der Steuererklärung. Wer übers Jahr konsequent täglich 2 Minuten an seinen stillen Teilhaber, das Finanzamt denkt und entsprechend täglich laufend Aufzeichnungen führt, die Belege immer sofort abheftet (natürlich mit Erläuterung dazu, was es mit der Ausgabe auf sich hatte), der ist in einer Stunde mit der Steuererklärung fertig. Wirklich! Ich hab's ausprobiert: Was für ein Gewinn an Lebensqualität! Sogar das Finanzamt verliert an Schrecken! Ihr werdet lachen, seither mache ich gerne Buchhaltung, dabei habe ich mich früher immer davor gedrückt.

(c)
Im Prozess wird das natürlich sofort bestritten. Aber bei Vorlage des Buches und Benennung derer, die dem Geschädigten geholfen haben als Zeugen geht das in aller Regel mit Erfolg durch wie das Messer durch die weiche Butter. Meißt, ohne dass ein Zeuge vernommen wird.

(d)
WICHTIG: Das Führen des Tagebuches ist Eurere Sache, nicht die des Anwaltes. Wenn Ihr dem nur einen Schuhkarton iregndwelcher Parkkostenbelege vor die Nase setzt: Worher soll denn der wissen, wieso da geparkt worden ist?

(e)
Wenn ihr das nicht macht: Schimpft nicht auf die Versicherung, die hat nur ausgenutzt, dass die Ansprüche nicht ordnetlich beiwrtschaftet worden sind. Wer nicht richtig aussäht, der erntet auch nichts! Also: Mit Mut ran an den Zettelhaufen!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

mich würde noch interessieren was du dazu sagst Bilder mit in die Anklage aufzunehmen. Beim zusammenlegen von Wäsche, beim umtopfen einer Pflanze, beim Schuhe putzen, ...

Evtl. fallen die/euch noch weitere gute Situationen ein die man mit einem Foto gut darstellen könnte.

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

Nette Idee! Ja, mach mal! Schlimmstenfalls wird's nicht gebraucht, betsenfalls probiert der Richter selbst, wie man so ein Taschentuch zusammenfalten soll.

ISLÄNDER
 
Hallo Steven,

nicht umsonst gibt es das Sprichwort: Ein Bild sagt mehr wie tausend Worte.
Wichtig ist, dass Deine Unterlagen strukturiert sind und nicht in einem Ducheinander präsentiert werden. Das wäre so, als wenn man mit dreckigen Schuhen zum Vorstellungsgespräch geht.

Die Bemerkung von Isländer in Bezug auf eine kontinuierliche Dokumentation kann ich nur bestätigen. Jeden Tag ein klein wenig an Zeit investieren und schon steigen die Chancen. Eine Lückenlose Dokumentation in Form eines Tagebuches sind in der Regel ein Totschlagargument. Schreib auf, was Du alles gemacht hast usw.. Das ist auch eine gute Kontrolle für Dich in Bezug auf die Zeiten.

Gruss
Scheitholz
 
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