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Berechnung PUV

ardnas69

Neues Mitglied
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19 Juli 2017
Beiträge
24
Hallo,
ich hatte vor 1,5 Jahren einen Reitunfall. Hieraus resultierte eine Pilon Tibale Mehrfragment Fraktur. Ich habe mich hier im Forum bereits vorgestellt und meinen "Fall" geschildert. Ich habe heute ein Angebot meiner UV erhalten. Ich habe intensiv gegoogelt und auch das Forum durchsucht. Ich verstehe es einfach nicht.

Das Angebot lautet:
Versicherungssumme € 94.000
linkes Bein Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe 80% davon 3/10 = € 22.560

Es wurde zudem ein Invaliditätsgrad von 20% zu Grunde gelegt

Der Rechenweg ist klar. Aber wie kommen die 80% zustande? In den Versicherungspolice werden 75% Bein über der Mitte des Oberschenkels, 65% Bein bis zur Mitte des Oberschenkels, 55% Bein bis unterhalb des Knies und Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 50% angegeben.

Eine kleine Besonderheit:
Das Orthopädische Gutachten weist 2/10 aus und schlägt vor, mich einer neurologischen Begutachtung unterziehen zu lassen. Die UV fragt an, ob ich auf die Begutachtung verzichten will und von 2/10 auf 3/10 erhöhen soll.

Rein gefühlt bin ich mit den 3/10 einverstanden. Mit den 20% bin ich allerdings am hadern. Ich kann max. 45 Minuten (sehr langsam) mit Orthese laufen. Das Versorgungsamt hat mir einen GDB 50 mit G eingeräumt. Ich weiß das beides nix miteinander zu tun hat.

Die folgenden 3 Fragen habe ich hierzu:
1) Kann mir jemand sagen wie die 80% zustande gekommen sein könnten?
2) Wenn der Neurologe eine zusätzlichen Invaliditätsgrad von 10% feststellt und eine Erhöhung auf 30% festgestellt würde, wie hoch wäre dann die Auszahlung? In der Tabelle meiner UV steht bei einem Invaliditätsgrad von 30 bis 39% = Leistung von der Invalsiditätsgradsumme 70%
3) Wie wahrscheinlich ist es, dass ich mit einer erneuten Begutachtung durch einen Neurologen mich schlechter stelle? Macht es z.B. Sinn "privat" zum Neurologen zu gehen und eine erneute Untersuchung zu verlangen? Vor 12 Monaten stellt der Neurologe ein 'CRPS II und eine Peroneusparese fest. Die Nervenleitgeschwindigkeit war deutlich verlängert (18m/S)

Es ist alles so schwierig. Vielleicht packe ich alles ein und suche mir einen Anwalt. Die Alternative, alles abnicken und gut ist. Ich habe noch eine 2. UV bei einer anderen Versicherung die ca 1/2 des Wertes hat.

Viele Grüße

Sandra
 
Hallo Sandra,

ich habe keine Idee und keine Antworten, aber ich "schubs" deine Fragen mal nach oben.
Vielleicht versuchst du zusätzlich in der Rubrik CRPS oder bei einer SHG CRPS Antworten zu erhalten.

LG
 
Hallo Sandra

Ist deine Heilbehandlung schon abgeschlossen, sprich das mit Orthese gehen können ist der Endzustand ?
So wie Du es beschreibst würde ich meinen, hier kann man die 3JahresFrist ausschöpfen.

Der Beinwert wurde zur Bemmesungsgrundlage herangezogen da durch die PilonTibiale Fraktur die Funktion im Bein gehen beeinträchtigt.
Welche AUB hast Du ? (AUB 88 94 99 2001 .... ) , und die vereinbarte Progession ? Verstehe deine 30-39 % = 70% nicht richtig.

Wo bei Dir die 80 % herkommen , kann ich aus der Ferne auch nicht beantworten. Bin aber auch kein Fachmann , mich wundert auch deine X5 werte, hast Du irgendwie eine Sondervereinbarung getroffen ?
Normal ist "normalerweise" voller Beinwert 70% mit erhöterGliedertaxe die 80%.

Gehen wir von den 3/10 bei 80% aus, machen dann 24% ... Progession greift in der Regel ab 25%

Laut meinen Buch Orthopädische Begutachtung von Thomann / Schröter / Grosser ergibt eine

Pilon Tibiale Fraktur von 1/7 - 2/7 Beinwert

Peroneaus - communis - 3/10 Beinw.
- profundus - 3/10 "
- superficialis - 1/10 "

Eigentlich kann die Neurologische Begutachtung nicht die Orthopädische aushebeln, so weit ich weiß. Kann eigentlich nur dazukommen.

Hinzu kommt, das man bei einer PilonTibiale von einer möglichen verfrühten SprungelenksArthrose ausgehen kann. Je nach Zertörung der Gelenkfläche, dies kann auch noch mal eine Erhöhung von 1 - 2/20 Beinw. beziffern.
Ist der Punkt Schmerzen berücksichtigt in dem Gutachten?
Eventuelle Beinverkürzung , bewegungseinschränkung im Sprunggelenk ?

Ich an deiner Stelle würde mit meinen Behandelnden Doc darüber sprechen wie er die Situation sieht. Bei dem was ich bisher alles so hier gelesen habe, werde ich oft Mißtrauisch wenn die Versicherung "freiwillig" erhöt und auszahlen will.

LG
Biggimaus
 
Ich an deiner Stelle würde mit meinen Behandelnden Doc darüber sprechen wie er die Situation sieht. Bei dem was ich bisher alles so hier gelesen habe, werde ich oft Mißtrauisch wenn die Versicherung "freiwillig" erhöt und auszahlen will.

Hallo Sandra,
ich sehe das genauso wie Biggimaus bei ner "freiwilligen" Erhöhung würde ich auch misstrauisch werden. Ich hab bisher noch keine einzige PUV erlebt die auch nur 1 cent mehr auszahlt als Sie muß.
Leider hab ich auch kein Fachwissen über Deinen "Schaden" bei mir sind Schäden ja Wirbelsäule,Schhultern,Kopf.
Aber ebenfalls stutzig macht mich Dein GdB von 50 mit Merkzeichen und sollst "nur" ein GdI von 20 bzw 24% haben oder spielen beim GdB noch andere unfallfremde Faktoren mit?
Ich habe einen GdB von 60 ohne Merkzeichen (ausschließlich Unfallfolgen) aber einer GDI von 84% von der PUV entschädigt bekommen.
Also rein vom Bauchgefühl,würde ich meinen das Dein GDI höher anzusetzen wäre und würde auf das Angebot der PUV nicht eingehen.

LG Hotte
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Das mit der AUB und die Progressionstabelle werde ich morgen raus suchen und abfotografieren.
Die Beinverkürzung beträgt nur 1 cm. Im Sprunggelenk ist keine seitliche Bewegung mehr möglich. Nach oben fehlen ca 30 Prozent und nach unten ca 15 Prozent. Das Fusszehgrundgelenk ist durch den Sudeck komplett eingesteift.

Wegen Schmerzen und Paranese soll ich ggf nochmals zum neurologischen Gutachter.

Mit meinem behandelnden Operateur habe ich Schluss gemacht. 1,5 Jahre machte er alle 8 Wochen lediglich eine Aufnahme vom Schienbein, mit dem Ergebnis: Pseudarthrose. Das Sprunggelenk weigerte er sich anzusehen. War das letzte Mal vor 2 Monaten bei ihm im Krankenhaus. War Zwischenzeitlich in einer Privatchirurgischen Unfallpraxis (was es nicht alles gibt). Er sagte wörtlich:. Nach 1,5 Jahren ist der Heilungsverlauf komplett abgeschlossen. Die Durchblutung im Fuss beträgt
noch max. 20 Prozent. Alle 3 Blutgefäße sind stark beschädigt. Plus CPRS ist der Fuß nicht operabel. Ich soll es so hinnehmen und nicht weiter nach Wunderheilern suchen. Die Bewegungseinschränkung im Sprunggelenk kommt durch den Knorpelabbau.

Den GDB 50 mit G habe ich ohne Gutachten vom Versorgungsamt erhalten. Alleine auf Grund der Arztberichte. Vorher war ich komplett gesund.

Ich hatte heute telefonischen Kontakt zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Jetzt habe ich den folgenden Plan: Ich habe im Februar einen Termin beim Neurologen und werde diese saublöde Stromuntersuchung nochmals über mich ergehen lassen. Das ist an dem Sudeck-Fuss kein Zuckerschlecken. Ich werde ihn dann um eine Einschätzung bitten. Der Anwalt bat mich den "neuen" Unfall-Arzt einschätzen zu lassen wie hoch meine Beeinträchtigtigungen sind. Kein Gutachten! Ich soll dem Anwalt dann alles schicken. Er kalkuliert dann seine Kosten (habe keine RS) und gibt mir sein Feedback, was er hofft "rausholen" zu können.

Was ich mit den Ärzten in den 1,5 Jahren erlebt habe, ich könnte ein Buch schreiben. Aber wem erzähle ich das? Die Generali hat mir heute unaufgefordert 5.500 Euro überwiesen. Direkt nach Meldung des Unfalls waren es schon einmal €11.500.

Übrigens hat der Gutachter nichts ausgemessen, sondern alles nur geschätzt.

Ich habe zudem bei der Cosmos noch eine UV mit 1/2 des Versicherungswertes. Die Cosmos will sich an die Auszahlung der Generali halten und gleichziehen.

Ich werde morgen die fehlenden Werte nachreichen und Berichten, wenn ich was neues weiß.

Viele Grüße
Sandra
 
Hallo Sandra,

vom Versorgungsamt könntest du dir das Gutachten zusenden lassen, falls du es noch nicht hast.
In dem GA ist detailliert aufgeführt, für welche Funktionseinschränkungen welcher GdB und warum Merkzeichen gegeben wurden. Des GA könnte bei den Verhandlungen mit der Versicherung und zur Kalkulation für deinen RA unterstützend sein.

LG
 
Vielen Dank für den Hinweis mit dem Versorgungsamt. Werde ich direkt am Montag erledigen.

@Bittimaus:
Auf meiner Police steht (AUB 2000). Ich werde gleich mal googlen was das heißt. Mir war nicht bewusst, dass es eine AUB gibt und weiß auch nichts damit anzufangen.
 
Ich habe versucht die nötigen Infos zu Fotografieren. Sind das die ausschlaggebenden Seiten?

31645655md.jpg


31645656kn.jpg
 
Hallo Ardnas69,

ich schließe mich Hotte an denn ein GdB von 50% steht in keiner Relation zu einer MDE von 20%.

Fordere das Gutachten an wie HWS-Schaden es empfohlen hat und dann sieht man weiter.

MfG


GSXR
 
Hallo Sandra

Beim Versorgungsamt einfach vorbeigehen oder telefonisch nachfragen, wie du das Gutachten, welches den GdB aufschlüsselt, erhältst und ob du die Kopie bezahlen musst, vielleicht schicken / kopieren sie es dir einfach so.

Ich kenne mich nicht aus mit PUV und deren Versicherungsbedingungen AUB 2000.
Da du schreibst, du wusstest damit bisher nichts anzufangen, solltest du sie dir gründlich durchlesen und bei Fragen fragen, jeweils mit Angabe AUB 2000 (denn dass es unterschiedliche gibt, habe ich beim Mitlesen verstanden).

Vielleicht kann dir ja jetzt schon jemand erklären, was du oben zu den Prozenten fragtest.
Falls du eine Zusatzklausel haben solltest, wäre die auch wichtig für die Füchse der PUVen.

LG
 
Vielen dank für Eure antworten! Ich rufe am Mo direkt beim Versorgungsamt an.

Habe das Gutachten heute erhalten und sitze fassungslos darüber. Im Messblatt wurde eingetragen:
OSG 0 0 40
USG 1/3
beides wurde geschätzt und nicht gemessen. Im Text ist zu lesen, dass OSG eine aktive Bewegungseinschränkung vorliegt, passiv der Fuß frei beweglich wäre. Ist er aber nicht. Er drückte dagegen und räumte die Bewegungseinschränkung ein. Zudem wird aber die Parese in Frage gestellt.

Im Text heißt es weiter: die Zehenbeweglichkeit wurde beidseits unter Schmerzen demonstriert. Rechts hatte ich noch nie
Schmerzen! Die Beweglichkeit wird am linken Fuß vermindert angegeben. Passiv sind die Zehen frei beweglich. Durch den Sudeck ist das Zehengrundgelenk zu 100 Prozent eingesteift!

Beim passiven Bewegen fällt ein Sehnenschnappen am Innenknöchel auf. Das ist falsch - sie springt außen!

Beim Messen des Unterschenkels habe ich mir gemerkt, dass der kaputte Unterschenkel 2 cm weniger Umfang hat. Im Gutachten wird der kaputte Unterschenkel mit 23 cm und der andere mit 22 cm angegeben. Mehr Muskelmasse am kaputten Bein?

Zudem wird immer von einer offenen Fraktur gesprochen. Sie war nie offen.

Im Schlusssatz heißt es:
Zum momentanen Zeitpunkt festzustellende Invalidität aufgrund der verzögernden Knochenbruchheilung mit perisitierenden Schmerzen und Inaktivitätsosteoporose beträgt auf orthopädischem Fachgebiet 2/10 Beinwert. Die Einschätzung betrifft die verzögerte Knochenheilung und verminderte Belastbarkeit.

Hier wird das Sprunggelenk gar nicht mehr erwähnt?!

Ist das normal, dass so viele offensichtliche Fehler in einem Gutachten enthalten sind? Oder bin ich da zu streng?

Viele Grüße
Sandra
 
Nein, Sandra, da bist du nicht "zu streng".

Es ist sinnvoll, einigermaßen zeitnah etwas zu erwidern, wenn das GA Fehler beinhaltet und das sind bei dir ja keine Kleinigkeiten.

Hast du einen Arzt (möglichst gleicher Fachrichtung), der dich analog zum zu bemängelnden Gutachten untersuchen und seine Messwerte und Feststellungen aufschreiben könnte? Das wäre ideal.
Hast du bereits Berichte über zB die Versteifung aufgrund des CRPS, die im Widerspruch zum Gutachten stehen?

Ich weiß nicht, wie schnell du handeln musst, da ich deine Frist nicht im Kopf habe (ich nehme an: 3-Jahresfrist), spontan würde ich keinesfalls handeln und sowieso nur schriftlich.

LG
 
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