Hallo,
bitte um Hilfe.
Lt. Kriegsopferfürsorge/BVG ist meine EU- Rente = Sonstiges Einkommen. Zählt hier die Bruttorente oder die Nettorente (nach Abzug v. Krankenkasse u. PflegeV.) als Sonstiges Einkommen?
Aufgr. meiner Schädigungen bekomme ich OEG Grundrente nach 10a.
Diese Sonderform nach 10 a setzt Bedürftigkeit voraus.
Beispiel:
Meine Rente 1000 + OEG Grundrente 300 = 1300
Wenn mein Einkommen unter 1.300 ist, bin ich bedürftig u. bekomme meine OEG Grundrente ohne Abzug.
ABER: Ist hier die Bemessungsgrundlage meine Bruttorente = 1.000 Euro o. der Auszahlbetrag (nach Abzug Krankenkasse u. Pflegegeld) = 900 Euro.
Danke u. Grüße
Marcela
PS: lt. Kriegsopferfürsorge zählt die Nettorente
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...opferfuersorge-693.pdf?__blob=publicationFile
Als Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.
Die wichtigsten Einkunftsarten sind:
• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
• Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
• Einkünfte aus Kapitalvermögen,
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
• sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Pensionen, usw.
Es gelten jeweils die Nettobeträge. Von den Einnahmen sind somit z. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sowie die Ausgaben, die notwendig waren, um die Einnahmen zu erzielen, z. B. Werbungskosten.
Das Amt hat als Einkommen/Bemessungsgrundlage meine Bruttorente hergenommen. Das verstehe ich nicht,...
bitte um Hilfe.
Lt. Kriegsopferfürsorge/BVG ist meine EU- Rente = Sonstiges Einkommen. Zählt hier die Bruttorente oder die Nettorente (nach Abzug v. Krankenkasse u. PflegeV.) als Sonstiges Einkommen?
Aufgr. meiner Schädigungen bekomme ich OEG Grundrente nach 10a.
Diese Sonderform nach 10 a setzt Bedürftigkeit voraus.
Beispiel:
Meine Rente 1000 + OEG Grundrente 300 = 1300
Wenn mein Einkommen unter 1.300 ist, bin ich bedürftig u. bekomme meine OEG Grundrente ohne Abzug.
ABER: Ist hier die Bemessungsgrundlage meine Bruttorente = 1.000 Euro o. der Auszahlbetrag (nach Abzug Krankenkasse u. Pflegegeld) = 900 Euro.
Danke u. Grüße
Marcela
PS: lt. Kriegsopferfürsorge zählt die Nettorente
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...opferfuersorge-693.pdf?__blob=publicationFile
Als Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.
Die wichtigsten Einkunftsarten sind:
• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
• Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
• Einkünfte aus Kapitalvermögen,
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
• sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Pensionen, usw.
Es gelten jeweils die Nettobeträge. Von den Einnahmen sind somit z. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sowie die Ausgaben, die notwendig waren, um die Einnahmen zu erzielen, z. B. Werbungskosten.
Das Amt hat als Einkommen/Bemessungsgrundlage meine Bruttorente hergenommen. Das verstehe ich nicht,...
Zuletzt bearbeitet: