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Berechnungsgrundlage brutto o. netto

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

bitte um Hilfe.

Lt. Kriegsopferfürsorge/BVG ist meine EU- Rente = Sonstiges Einkommen. Zählt hier die Bruttorente oder die Nettorente (nach Abzug v. Krankenkasse u. PflegeV.) als Sonstiges Einkommen?

Aufgr. meiner Schädigungen bekomme ich OEG Grundrente nach 10a.

Diese Sonderform nach 10 a setzt Bedürftigkeit voraus.

Beispiel:
Meine Rente 1000 + OEG Grundrente 300 = 1300
Wenn mein Einkommen unter 1.300 ist, bin ich bedürftig u. bekomme meine OEG Grundrente ohne Abzug.

ABER: Ist hier die Bemessungsgrundlage meine Bruttorente = 1.000 Euro o. der Auszahlbetrag (nach Abzug Krankenkasse u. Pflegegeld) = 900 Euro.

Danke u. Grüße
Marcela

PS: lt. Kriegsopferfürsorge zählt die Nettorente
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...opferfuersorge-693.pdf?__blob=publicationFile

Als Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.

Die wichtigsten Einkunftsarten sind:
• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
• Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
• Einkünfte aus Kapitalvermögen,
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
• sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Pensionen, usw.

Es gelten jeweils die Nettobeträge. Von den Einnahmen sind somit z. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sowie die Ausgaben, die notwendig waren, um die Einnahmen zu erzielen, z. B. Werbungskosten.

Das Amt hat als Einkommen/Bemessungsgrundlage meine Bruttorente hergenommen. Das verstehe ich nicht,...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,
Von den Einnahmen sind somit z. B. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sowie die Ausgaben, die notwendig waren, um die Einnahmen zu erzielen, z. B. Werbungskosten....
Wenn dies so ist, dann hat das Amt einen Fehler begangen. Widerspruch sollte also eingelegt werden. Vielleicht sprichst Du mit dem Sachbearbeiter vorher mal und gibst Ihm Gelegenheit, seinen Fehler zu erkennen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für deinen Beitrag - sehe es genau so wie Du. ABER! Das Amt sieht es anders. :mad:

Meine Bitte an das Amt/Sachbearb., mir doch die rechtl. Grundlage (wg. der Anrechnung meiner Bruttorente) mitzuteilen, wird ignoriert.

Leider ist die Widerspr.frist (4 Wo.) schon abgelaufen, SGB 44 wäre evtl. noch eine Option.

Aufgr. meiner Bruttorenten-Anrechnung wurde mir entspr. weniger ausbezahlt.

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,
wie lange ist die Widerspruchsfrist vorbei? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Du erstmals sehen konntest, welche Auswirkungen dies hat....wäre eine Idee.
Wie weit ist das Amt entfernt? Vielleicht lohnt ja mal ein Besuch und einem Sitzstreik, bis Dir alles erklärt wurde...
§44 ist eine Möglichkeit, die Dir dann auch noch offen steht. Bei offensichtlichen Fehlern ist das Amt aber auch von sich aus in der Lage dieses zu korrigieren.
Termin beim Gruppen- oder Amtsleiter....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Marcela,

wann und wie hast du das vorgebracht?

Meine Bitte an das Amt/Sachbearb., mir doch die rechtl. Grundlage (wg. der Anrechnung meiner Bruttorente) mitzuteilen, wird ignoriert.

Leider ist die Widerspr.frist (4 Wo.) schon abgelaufen

es könnte jedenfalls als widerspruch zu werten sein, eine form dafür ist nicht vorgeschrieben, auch die bezeichnung als solches nicht.
und wenn du es mündlich vorgebracht hast, dann war es eben ein widerspruch zur niederschrift bei der entscheidenden stelle.

in einem erneuten schreiben unter vorbringen des von dir erachteten sachverhalts auf den offenen status hinweisen und auf entscheidung mit rechtsbehelfsbelehrung hinweisen.
wie #seenixe schon sagt: "Bei offensichtlichen Fehlern ...", also nochmal in eindeutiger weise und so bezeichnet auf den fehler hinweisen.


gruss

Sekundant
 
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