Sonnenschein56
Mitglied
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- 1 März 2018
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- 63
Hallo liebe Forummitglieder,
hat von euch schon jemand ein Gutachten über die arbeitstechnischen Voraussetzungen für Berufskrankheiten von der DEKRA . Ich habe in erster Instanz vor dem Sozialgericht in Regensburg gewonnen. Nun hat die BG-Bau Berufung eingelegt, da es für die Berechnung der kniebelastenden Tätigkeiten eben neue Berechnungen der IFA gibt. Aus dem Grunde hat das Landessozialgericht in München den Dipl. Ing. Sl. von der DEKRA damit beauftragt. Er hat nun die Tätigkeit z.B. Putzer mit weniger
als 1 Std. pro AT geschätzt. In der ersten Berechnung der BG wurde diese Tätigkeit noch mit 1,2 Std. pro AT berechnet. Die Tätigkeit Maurer hat er ebenfalls mit unter 1 Std. geschätzt pro AT geschätzt. Unter einer Stunde heißt gleich null. Für diese Tätigkeiten wurden keine Zeiten in Gesamtberechnung aufgenommen. Somit kam ich nicht mehr über die 13000 Std. sondern nur auf 11500 Std. Leider weiß meine Anwältin anscheinend auch nicht so bescheid, ob die alten Berechnungen z.B. 1,2 Std. noch gelten, solange diese Tätigkeit noch nicht neu laut IFA Report getestet wurde. Meine Meinung nach müsste es gelten, bis neue Zahlen vorliegen. Ich bin schon sehr gespannt, wie das Gericht entscheidet, denn es liegt auch am Richter, ob er dem Herrn von der DEKRA die Frage stellt, ob er ausschließen kann dass die Tätigkeiten Maurer und Putzer über 40 Jahre am Bau tätig nicht mit ursächlich sind an der Gonarthrose. Wenn er das nicht ausschließen kann, könnte der Richter Stunden mit in die Berechnung einfließen lassen, wenn er es ausschließt wird die Berufskrankheit aufgrund der fehlenden arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht anerkannt. Das war es dann, über 10 Jahre Streit mit der BG-Bau wegen Anerkennung.
hat von euch schon jemand ein Gutachten über die arbeitstechnischen Voraussetzungen für Berufskrankheiten von der DEKRA . Ich habe in erster Instanz vor dem Sozialgericht in Regensburg gewonnen. Nun hat die BG-Bau Berufung eingelegt, da es für die Berechnung der kniebelastenden Tätigkeiten eben neue Berechnungen der IFA gibt. Aus dem Grunde hat das Landessozialgericht in München den Dipl. Ing. Sl. von der DEKRA damit beauftragt. Er hat nun die Tätigkeit z.B. Putzer mit weniger
als 1 Std. pro AT geschätzt. In der ersten Berechnung der BG wurde diese Tätigkeit noch mit 1,2 Std. pro AT berechnet. Die Tätigkeit Maurer hat er ebenfalls mit unter 1 Std. geschätzt pro AT geschätzt. Unter einer Stunde heißt gleich null. Für diese Tätigkeiten wurden keine Zeiten in Gesamtberechnung aufgenommen. Somit kam ich nicht mehr über die 13000 Std. sondern nur auf 11500 Std. Leider weiß meine Anwältin anscheinend auch nicht so bescheid, ob die alten Berechnungen z.B. 1,2 Std. noch gelten, solange diese Tätigkeit noch nicht neu laut IFA Report getestet wurde. Meine Meinung nach müsste es gelten, bis neue Zahlen vorliegen. Ich bin schon sehr gespannt, wie das Gericht entscheidet, denn es liegt auch am Richter, ob er dem Herrn von der DEKRA die Frage stellt, ob er ausschließen kann dass die Tätigkeiten Maurer und Putzer über 40 Jahre am Bau tätig nicht mit ursächlich sind an der Gonarthrose. Wenn er das nicht ausschließen kann, könnte der Richter Stunden mit in die Berechnung einfließen lassen, wenn er es ausschließt wird die Berufskrankheit aufgrund der fehlenden arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht anerkannt. Das war es dann, über 10 Jahre Streit mit der BG-Bau wegen Anerkennung.