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Berufskrankheit Nr. 4101

drago

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Mai 2007
Beiträge
116
Ich bin lange dabei hier in Forum aber so einen Fall wie meine Habe ich bis jetzt nicht gelesen. Es betriff BK Nr. 4101. Berufsgenossenschaft aber Gerichte wollte nicht ermitteln nach aktuelle wissenschaftliche erkenntnisstand und wollte sich auch nicht die Sachverständige vor Gericht befragen sondern haben Sie die Sache mit Beschluss endschieden und mir Missbräuchlichkeit vorgeworfen und haben mich mit 225 Euro bestrafft.
Dann habe ich Überprüfungsantrag gemäß §44 SGB 10 erstattet und jetzt hat sich rausgestellt das ich unter Silikose leider. Beratender Arzt Herrn Prof. empfiehlt die Berufskrankheit Anzuerkennen.
Meine Frage gibt irgendwelche Möglichkeit dass ich meine zu Unrecht Bestrafung wieder zurück hole von Gericht. Mus Berufsgenossenschaft die kosten nach § 109 SGG was gemacht wurde nicht selber tragen. Für jeder typ und vorschlage werde ich dankbar.
Liebe Grüße
Drago
 
Hallo drago,

also wenn es sich nun herausgestellt hat das du unter Silikose leidest und diese Berufskrankheit anerkannt wird, dann kannste dem Gericht dies ja vorlegen und versuchen die 225 € erstattet zu bekommen.
Bei mir wurde das nach § 109 SGG erstellte Gutachten nicht übernommen, nun hat sich aber herrausgestellt das ich eine Erhöhung der MdE für die Unfallrente bekomme. Mein Anwalt hat gestern das LSG angeschrieben und auch um Übernahme der Kosten für das § 109 Gutachten gebeten. Ich werde dir dann sagen wenn mir die Antwort vorliegt, ob das Gericht dem zustimmt.

Zieht sich leider alles wie Gumme aber wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit.
LG
Wolle
 
Halo an alle
Ich versuche noch einmal die Frage zur stellen und hoffe das ich eine Antwort oder Vorschlag bekomme.
Hatte eine von euch so eine fall gehabt was hatte unternommen und was kann man gegen tun. Es geht um Berufskrankheit Nr. 4101 Silikose. Von Seite BG und Gerichten wurde nicht sorgfältig und nach Leitlinie zur Berufskrankheit Nr. 4101 ermittelt. Mit Rontgen und durch CT ist viel gefunden nur Gutachter konnten nicht sicher feststellen ob es sich um Silikose handle. Wir haben Antrag gestellt es soll HRCT gemacht werden und Silikose nachweisen oder ausschließen. Der Berufung Gericht hatte unsere Antrag nicht gefolgt sondern mir die Mutwilligkeit vorgeworfen und mich mit Beschluss verurteilt wegen Mutwilligkeit bestraft mit 225 €.
Nach Beschluss ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und ich wollte dass er die Nichtzulassung Beschwerde vor BSG stellt. Ja er wurde machen nur er wollte von mir zusätzlich 1000€. Das Geld habe ich nicht und ich habe selber Überprüfungsantrag gemäß 44 X gestellt. Mit meinem Überprüfungsantrag habe ich leider Erfolg weil die Krankheit sehr schrecklich ist. Es ist mit HRCT jetzt Silikose nachgewiesen und Berufskrankheit ist Anerkannt.
Meine Frage: besteht Möglichkeit das ich meine Geld wider zurückbekomme, was soll ich machen und wie Muße ich vorgehen. Es kann nicht sein das Gericht Willkür betreib nicht ermittelt und mich noch bestrafft. Dieser Frage wäre auch extra für Herr Isländer ob er in seine Praxis schon so einem Fall gehabt und was hatte unternommen.
L. G Drago
 
Hallo drago,

wenn du dich schlau machen möchtest, dann hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und suche dir einen Anwalt deines Vertrauens. Denn B- ... Schein bekommst du aber nur wenn ein gewisses Einkommen nicht überschritten wird, dies kannst alles vor Gericht erfragen. Dann könnte der Anwalt für dich auch Prozesskostenhilfe beantragen und dir sagen ob du Geld zurück bekommen kannst.

Vielleicht liest es auch Isländer der kann dir bestimmt einiges dazu sagen.

Bei mir hat bis heute das LSG noch nicht geschafft, dass ich meine selbst bezahlten Gutachten erstattet bekomme, es zieht sich alles wie Gummi.

Wünsche dir alles Gute und hoffe du kannst dein Geld zurück bekommen.
LG
Wolle
 
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