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Berufsunfähig und Nebenjob

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Hallo,

ich bin seit 2014 berufsunfähig und klage gegen meine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Gericht sieht mich im Recht, muss mich aber noch zu einem Gutachter schicken, der feststellen soll, zu wieviel % ich berufsunfähig bin. Aus ärztlicher Sicht bin ich zu 100 % berufsunfähig; zusätzlich bin ich voll erwerbsgemindert.

Der Gutachter steht bereits fest, warte nur noch auf einen Termin.

Ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einer kleinen Beschäftigung, die ich auch mit meinen Einschränkungen ausüben kann.

Nun habe ich eine leichte Bürotätigkeit auf bis zu 450 €-Basis und 0 bis höchstens 10 Stunden/wöchentlich in Aussicht.

Mein versicherter Beruf ist eine kaufmännisch/medizinische Tätigkeit, die ich vorerst gesundheitsbedingt nicht ausüben kann.

Die Versicherung sagt nur, dass die neue Tätigkeit nicht identisch mit dem ursprünglichen Beruf sein darf und ich mindestens 20 % und mehr WENIGER verdienen darf als mein voriges Bruttogehalt, um weiterhin Anspruch auf BU-Leistungen zu erhalten.

Selbst wenn ich im Monat den Höchstverdienst von 450 € erreichen sollte, habe ich locker weit über 20 % weniger als mein Bruttoverdienst zuvor und aus meiner Sicht sind die Tätigkeitsfelder sehr verschieden.

Mein Problem und gleichzeitige Frage an euch:

Gefährde ich damit meine Klage?

Auf der anderen Seite möchte ich ja wieder ins Arbeits- und später vielleicht auch wieder ins Berufsleben zurückfinden, um nicht von der BU abhängig zu sein, so dass mein Arbeits-Versuch positiv gesehen werden und nicht zum Nachteil für mich gezählt werden sollte.

Ich bin sehr unsicher, ob ich es wagen sollte, aber es geht eben auch rückwirkend um viel Geld. Angenommen ich verliere dadurch den Prozess und scheitere auch bei dem Arbeitsversuch, habe ich alles riskiert und verloren; Klage und Job.

Theoretisch sollte die Klage noch in diesem Jahr entschieden werde, aber wer weiß das schon ... vielleicht dauert es auch noch ewig, wobei der Richter den Fall so schnell wie möglich zum Abschluß bringen möchte, weil es nun schon 3 Jahre läuft und aus seiner Sicht unzumutbar ist.

Ich möchte so gerne wieder was machen und habe so lange gesucht, was zu finden, was ich mir eventuell zutrauen kann.

Eure Meinung und Erfahrungen interessiert mich.

Danke im Voraus.

LG

Rosi70
 
Finger weg von der kleinen Beschäftigung

Hallo Rosi70,


Zitat:

Mein Problem und gleichzeitige Frage an euch:

Gefährde ich damit meine Klage?


Eigentlich kannst du dir das schon selber beantworten, denn wenn du nun vor einer gerichtlichen Entscheidung einen Job aufnimmst, signalisierst du doch es geht auch wenn erst einmal für wenige Stunden.

Dies kann dir aber schnell so ausgelegt werden, dass du deine Stunden durchaus erhöhen kannst oder auch von Seiten deines Kostenträger dies behauptet wird.

Warte doch erst einmal das Gutachten ab, wenn man dir dort einige Stunden durchaus zutraut bzw. dir deine 100 % herabsetzt solltest du einen guten RA aufsuchen der dir mit Rat und Tat zur Seite steht.

Alles Gute und sei wachsam bzw. lass alles auf dich zukommen, kannst du danach wieder arbeiten gehen prima besser als nur zuhause rum gammeln oder?

LG Wolle
 
Hallo Wolle,

danke für deine Einschätzung. Außenstehende, die emotional nicht beteiligt sind, können meist viel klarer sehen.

Ich sehe auch große Bedenken, den Job anzunehmen, aber wenn ich bis zum 1.8. nicht zusage, ist der Job weg und es ist wirklich nicht einfach, etwa passendes zu finden, was ich überhaupt annehmen könnte.

Sonnige Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

grundsätzlich ist es ja so, dass "berufsunfähig" nicht heißt "arbeitsunfähig". Über diese Begrifflichkeit solltest Du Dir schon im Klaren sein.

Dennoch, jetzt so kurz vor dem Ziel würde ich der BUV kein Futter vor die Füße werfen, auch wenn es sich um 2 verschiedene Schuhe handelt.

Gerne kannst du dieses auch noch mal mit Deinem RA besprechen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich stimme dir voll und ganz zu und tendiere auch dazu, den Prozess zunächst abzuwarten; auch mit der Gefahr, den Job nicht annehmen zu können.

Lieben Dank für deine Meinung.

Rosi70
 
Hallo,

hast du inzwischen neutralen Neuro-Gutachter gefunden ?

Gruss
 
Hallo Busch38,

ich war kürzlich bezüglich meiner PUV vom Gericht zu einem neurologischen Gutachter geschickt worden, der mich wiederum zu einem neuropsychologischen Gutachter schicken muss, um abschließend beurteilen zu können.

Ob das Neurologische Gutachten neutral ist, kann ich erst dann einschätzen, wenn es vorliegt.

LG

Rosi70
 
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