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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo,

vielleicht kann mir jemand bezüglich meiner Berufsunfähigkeitsversicherung Auskunft geben.

Ich habe am 25.7.13 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn 01.10.13 abgeschlossen.

Am 10.09.13. hatte ich einen Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma und dachte, dass ich bald wieder genesen bin.

Ab 01.05.14 bin ich zu 100 % berufsunfähig geschrieben, was ich meiner Versicherung unverzüglich mitgeteilt habe.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt die Zahlung mit der Begründung, dass der Unfall zwar nach Vertragsunterschreibung aber vor Vertragsbeginn liegt, ab. Der vorvertragliche Versicherungsschutz liegt bei 2 Monaten. In meinem Fall sind es aber 2 Monate und 4 Tage.

Ist denn nicht der Tag der Berufsunfähigkeit entscheidend? Oder der Unfalltag?
Als der Unfall passierte, bin ich davon ausgegangen, dass ich nach kurzer Zeit wieder arbeitsfähig bin.

Was habe ich falsch gemacht?

LG
 
Unfalltag ist entscheidend

Hallo Rosi70,

nach meiner Kenntnis ist der Unfalltag entscheidend und nicht der Tag, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Der Unfall ist ja ursächlich für die Berufsunfähigkeit.

Falls ich mich irren sollte, sollten die anderen das berichtigen.

Übrigens müßte dazu etwas in den Versicherungsbedingungen Deine BU stehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rosi,

es stimmt das der vorläufige Versicherungsschutz nur 2 Monate gilt, damit liegt Dein Unfall allerdings in der Zeit des vorläufigen Versicherungsschutzes. Da nicht dirket nach dem Unfall absehbar ist, ob und wie hoch eine Berufsunfähigkeit eintritt und es auch bestimmte Wartefristen (in der Regel 6 Monate nach dem Eintritt) mit Prognosevoraussichten gibt, solltest Du dich an einen Fachanwalt wenden.

Meiner Meinung nach hättest Du Pech gehabt, wenn der Unfall innerhalb der 4 Tage nach den 2 Monaten passiert wäre.

Ich bin mir nicht so 100 % sicher, aber ich glaube, das die zwei Monate vorvertraglicher Versicherungsschutz rückwirkend ab Vertragsbeginn gelten - aber in beiden Fällen müßte Versicherungsschutz bestehen, obwohl der Vertragsbeginn später war.
 
ok Rajo,

sollte die Versicherung nicht zahlen, übernimmst du das dann? :) Spaß beiseite.

In diesem Fall habe ich richtig Pech gehabt. Ich sehe den Fall aber ähnlich wie du. Zumal hier auch unterscheiden werden müsste, ob es sich um ein plötzlich unvorhersehbares Ereignis (Unfall) handelt oder eine Erkrankung, die man hätte vorher erkennen müssen, so dass der Eindruck entsteht, schnell noch eine Berufsunfähigkeit abzuschließen.
Von den 4 Tagen Differenz bei dem vorvertraglichen Schutz wuste ich bei Vertragsabschluß gar nicht´s ... aber das ist ja meine Dusseligkeit ... wer ahnt denn auch, so schnell "bedürftig" zu werden.

LG
 
ok Rajo,

sollte die Versicherung nicht zahlen, übernimmst du das dann? :) Spaß beiseite.

Hatte ich auch schon versucht ihn zu einem 2. Standbein zu bekehren...
Naja, Versuch macht klug.;)

Mache das auf alle Fälle mit einem Anwalt und achte darauf das er auch wirklich Versicherungsrecht macht, vielleicht gleich noch gekoppelt mit Medizinrecht.


LG Glückloser
 
Hallo Rosi,

willkommen im Forum.

Bevor hier herumspekuliert wird, schau doch bitte mal in deine Versicherungsbedingungen.
Im Vertrag steht, welche Fristen gelten. Prüfe erstmal die Aussage der Versicherung bzgl der Fristen (oder hast du das schon? das wird nicht klar), meines Wissens unterscheiden sich die BUV-Verträge (auch) darin.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

es geht hier nicht um "Fristen" sondern um vorläufigen Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn.

Dabei ist bei der privaten Berufsunfähigkeit entscheidend wann ein Ereignis eingetreten ist (das würde hier in den vorläufigen Versicherungsschutz einfließen) und ab wann die Folgen eine Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß hervor gerufen haben!

Bitte nicht mit dem "fiktiven" Beginn der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verwechseln.

Mal den Fall von Rosi weiter gesponnen, Rosi entschuldige wenn ich das jetzt etwas übertreibe. Unfall - SHT vor Vertragsbeginn, zunächst sieht alles gut aus, nach 3 Jahren entwickelt sich eine Epilepsie die eindeutig auf das SHT zurück geführt werden kann.

Das maßgebliche Ereignis ist während des vorläufigen Versicherungsschutzes eingetreten, die Berufsunfähigkeit 3 Jahre später. Somit muss die Gesellschaft leisten, da zum Antragszeitpunkt die Schädigung noch nicht vorhanden war und für danach auftretende Gesundheitsstörungen innerhalb der 2-Monatsfrist Versicherungsschutz besteht.
Tritt die Berufsunfähigkeit noch vor Vertragsbeginn ein, dann ist die Gesellschaft von der Leistung befreit.
 
hi rajo,
ich meinte die frist, wann der versicherungscchutz beginnt.
weil ich mal überlegt hatte, eine buv abzuschließen, weiß ich, dass sich die versicherungen darin unterschieden haben - also darin, ab wann nach abschluss die versicherung greift/gilt.

ich weiß, dass du der experte bist, ich kenn mich darin nicht weiter aus.
hatte aber gerade den o.g. punkt als unterschied festgestellt.

Dass Rosi in ihre Versicherungsbedingungen schaut und die Aussage der Vers. prüft, wird schon kein ganz falscher Gedanke sein ;-)

Ich mische mich hier wieder aus :)
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS Schaden,

das was Du meinst ist Karenzzeit und da gibt es Verträge, die man mit einer solch einer Frist abschließen kann (absolut nicht empfehlenswert wegen ein paar Euro Ersparnis). Das bieten manche Vermittler an, nur um den Preis eines anderen unterbieten zu können.

Aber wie gesagt, es wird da nur ein Fachanwalt helfen können, da es darauf ankommt, ab wann eine Leistungspflicht besteht (also die Berufsunfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten eingetreten ist). Der Unfalltag ist das leistungsbegründende Ereignis, welches in den vorläufigen Versicherungsschutz fällt. Die VS-Gesellschaft wird da Streiten um sich der Leistung zu entziehen.
 
Hallo,

ich habe mal den entscheidenden Passus aus dem Versicherungsvertrag raus gesucht:

§ 1 Wann besteht vorläufiger Versicherungsschutz?
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Eingangs Ihres
Antrags auf Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. des Eingangs Ihrer
Annahmeerklärung bei unserer Geschäftsstelle, mittags um 12.00 Uhr, wenn
sämtliche nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
a) Zwischen dem Tag Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular (wenn
Sie einen Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags stellen)
bzw. auf Ihrer Annahmeerklärung (wenn wir Ihnen einen Antrag
unterbreitet haben) und dem beantragten Versicherungsbeginn liegen
nicht mehr als 2 Monate.
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Die Versicherung verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass zwischen der Antragsunterzeichnung und dem Antragsbeginn 2 Monate und 4 Tage liegen ...also 4 Tage zuviel. Somit war von Anfang an klar, dass es gar keinen vorläufigen Versicherungsschutz gibt, der mir aber bei Vertragsunterzeichnung zugesichert wurde. Das entsprechende Hinweisblatt wurde mir erst jetzt mit der Ablehnung mitgeschickt. Unklar ist für mich nach wie vor, ob den das Unfallereignis oder der Beginn der Berufsunfähigkeit entscheidend sind. Leider finde ich dazu nichts in den Vertragsunterlagen. Mein gesundheitlicher Zustand verschlimmerte sich erst im Laufe der Zeit. Nach dem Unfall erhielt ich sogar aus ärztlicher Sicht eine positive Prognose.

LG

"der Pechvogel"
 
Hallo Rosi70,

mache einen Termin bei einem Fachanwalt und lasse Dich beraten. Ich würde von meiner Meinung her sagen, das es ein versichertes Ereignis ist und die Berufsunfähigkeit innerhalb des Vertragsverhältnisses eingetreten ist.

Bei Dir ist das solch ein Grenzfall, das es ohne rechtliche Hilfe nicht gehen wird.
Ich kenne "solche Klauseln" auch noch, aber habe schon lang nicht mehr damit zu tun gehabt. Liest sich nach Debeka oder ähnlicher Gesellschaft. Im Zweifelsfall haftet eventuell der Vermittler für seine Falschaussage zum vorläufigen Versicherungsschutz.

Ich drücke Dir die Daumen, das Du ein klärendes Gespräch findest und ich mit meiner Meinung richtig liege.
 
Hallo Rajo,

danke für deinen Kommentar.
Ich habe die Unterlagen einem Versicherungs-Anwalt übergeben, der z. Zt. die Sachlage prüft. Ich strebe definitiv ein gerichtliches Verfahren an. Zu verlieren habe ich ja nichts.

Liebe Grüße & ein schönes Wochenende

Rosi
 
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