Hallo RekoBär,
natürlich ist das persönliche Befragen besser und hat Vorteile, weil man viele Fragen stellen kann, aber auch die Gegenseite.
Der Gutachter sieht die Ursache meiner Beschwerden nicht in der Ursache des Unfalls, was ja in der Beurteilung der BU nicht relevant ist.
Meine Beschwerden nach dem SHT (Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörung,Sehstörung) bezeichnet er als "buntes Beschwerdebild" und dass ich nach der Reha berentet wurde bezeichnet er als "Retenbegehren".
Auf seiner Homepage wirbt er damit, dass er Gutachten innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und nun hat er für die Anhörung vor Gericht erst im Juli Zeit?
Das alles deutet darauf hin, dass er nicht unbedingt auf meiner Seite ist. Oder sehe ich grad alles zu schwarz?
LG
Rosi70
natürlich ist das persönliche Befragen besser und hat Vorteile, weil man viele Fragen stellen kann, aber auch die Gegenseite.
Der Gutachter sieht die Ursache meiner Beschwerden nicht in der Ursache des Unfalls, was ja in der Beurteilung der BU nicht relevant ist.
Meine Beschwerden nach dem SHT (Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörung,Sehstörung) bezeichnet er als "buntes Beschwerdebild" und dass ich nach der Reha berentet wurde bezeichnet er als "Retenbegehren".
Auf seiner Homepage wirbt er damit, dass er Gutachten innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und nun hat er für die Anhörung vor Gericht erst im Juli Zeit?
Das alles deutet darauf hin, dass er nicht unbedingt auf meiner Seite ist. Oder sehe ich grad alles zu schwarz?
LG
Rosi70