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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Rekobär,

vielleicht habe ich mich auch nicht ganz klar ausgedrückt. Mir wurde die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, woraufhin meine Anwältin Beschwerde gegen die Ablehnung einlegte und daher landete der Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht, die über die Bewilligung bzw. Versagung der Prozesskostenhilfe entscheiden sollten.

LG nach Mallorca
 
Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit noch in einer stationären Reha und so wie es aussieht werde ich in 10 Tagen als erwerbsunfähig entlassen.

Wenn dies der Fall ist und ich auf bestimmte Zeit in Rente geschickt werde, bin ich ja auch auch gleichzeitig "berufsunfähig" und die Aussicht, meine Klage gegen die BU-Versicherung zu gewinnen, steigt dann auch, oder?

Kann ja schlecht gleichzeitig berentet und berufsfaehig sein.

LG Rosi70
 
Hallo,

wenn ich das aber richtig verstehe, dann ist Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit zwei unterschiedliche Sachen...
Beides kommt doch nicht von der selben Einrichtung, oder?


Natürlich widerspricht sich beides, aber in unserem Staat geht sicher beides....

Gruß von der Seenixe
 
es wird sich sicher nicht um die gleiche einrichtung handeln, es geht um "erwerbsunfähigkeit" einerseits iS der rentenversicherung, "berufsunfähig" andererseits iS einer privaten bu-versicherung.
insofern würde ich zur frage von #Rosi sagen: jo, zumindest wären widersprüche vorhanden.


gruss

Sekundant
 
Wer berufsunfähig (für einen speziellen Beruf) ist, ist noch lange nicht erwerbsunfähig. Man könnte ja etwas weniger anspruchsvolles machen (z.B. Pförtner oder Schrauben sortieren), das nennt sich abstrakte Verweisung.
Wer aber erwerbsunfähig ist, ist automatisch auch berufsunfähig! Wer also überhaupt nichts machen kann, kann auch keinen speziellen Beruf ausüben. Logisch oder?

Für manche BU-Versicherer möglicherweise nicht logisch genug, aber dazu dürfte es Urteile geben oder es steht sogar in den AVBs deiner BU-Versicherung.

Gruß,
Lindos
 
Hallo zusammen,

Dankeschön für die Antworten.

Lindos hat es für mich ... SHT-geschaedigte ... am besten beschrieben; wer erwerbsunfähig ist, ist gleichzeitig berufsunfähig. Demnach dürfte die BU sich nicht mehr rausreden können.

Fragt sich nur noch, ob die Rentenversicherung dem Rehabilitationsvorschlag, mich vorerst in Rente zu schicken, nachkommt. Ich lass mich überraschen.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi,
bei Allem solltest Du die BG nicht vergessen. Bei vorbestehender Erwerbsunfähigkeit ist eine nicht unerhebliche MdE zumindest nicht unwahrscheinlich. Vorausgesetzt natürlich, es war ein versicherter Unfall. Davon ist aber nach Deinen Schilderungen wohl auszugehen. Alles Gute. Rehaschreck
 
Hallo Rosi,genauso ist es auch!
Auch ich bin ein u.a. SHT Geschädigter deswegen ist dieser Thread leider zulang zum Lesen und verstehen für mich:(.
Aber soviel weiß ich,wenn Du die volle Erwerbsminderungsrente durch hast bist Du automatisch berufsunfähig.
Ich habe ja gegen die deutsche Rentenversicherung geklagt (gewonnen) und in dem Rahmen wurde ein gerichtlich bestelltes Gutachten sowie eine Stellungnahme eines arbeitsmarkt-und berufskundigen Sachverständigen erstellt. Die Ergebnisse sind immer in 2 Kategorien eingeteilt und zwar Berufsspezifisch und in allgemeiner Arbeitsmarkt.
Das ich berufsspezifisch meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann war schon lange klar (auch durch meine Rehaentlassungsberichte) aber die Rentenversicherung meinte bis zum Gerichtsverfahren ich könnte ja noch was anderes machen....das hat sich jetzt ja zum Glück erledigt:rolleyes:.
Meine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat von Anfang an keine Probleme gemacht(gleich bewilligt) die deutsche Rentenversicherung hingegen nur:mad:.
Was ich damit sagen möchte,die Kriterien um die Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderung zu erfüllen sind wesentlich schärfer(weil alle Berufe) als die für die Berunfsunfähigkeitsrente(weil "nur" berufsbezogen).

LG Hotte
 
Hallo Rosi70,

ich kann dir nur sagen, dass jede BUV das anders sieht!
Für die ist Rente nicht gleich Berufsunfähig!
Echt kein Witz ist so!
 
Danke für die zahlreichen Hinweise.

Da eine Reha sehr stressig ist ... besonders für Unfallopfer, die nicht mehr belastbar sind, werde ich die gutgemeinten Hinweise nach der Reha mir nochmals zu Gemüte ziehen ... zumal ich dann erst genau weiß, was im Entlassungsbericht steht.

Aber schon interessant zu lesen, dass jeder andere Erfahrungen gemacht hat. Die BU macht ihrer eigenen Gesetze.

Das mit der BG ist wieder ein anderes Thema.

LG

Rosi70
 
Hallo zusammen,

Bin seit gestern aus der Reha entlassen und es ist wie vermutet so gekommen, dass ich als arbeitsunfähig entlassen wurde und nur 1 Stunde belastbar. Somit wurde empfohlen, mich als erwerbsunfähig einzustufen. Mal schauen, wie der Rentenversicherungsträger reagiert.

Zwischenzeitlich wurde meine Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt, weil ich nicht hinreichend erklärt habe inwiefern meine Einschränkungen meine Berufsunfähigkeit begründet.

Ich dachte ein ärztliches Attest begründet die Berufsunfähigkeit.

Die Einschätzung der Reha, dass ich nur 1 Stunde belastbar bin, dürfte hoffentlich ausreichen, dass ich zumindest dir Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, oder?Hat irgendjemand von euch diesbezüglich Erfahrungen?

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

ich dachte, das es die Prozesskostenhilfe immer dann gibt, wenn man selber finanziell das nicht stemmen kann!
Würde dir eine Beratungshilfe etwas nützen!
 
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