Daher war ja meine Frage, ob der Richter die Prozesskostenhilfe bewilligen würde, wenn er den Rehabericht lesen wurde, dass ich nach jetzigem Stand nur 1 Stunde arbeitsfähig wäre und erwerbsunfähig bin.
LG
Rosi70
Hallo Rosi,
Dein Anwalt kann Einspruch einlegen. Einen gut begründeten natürlich. Wenn er aber ein Schlafsack ist, kannst Du das vergessen. Dann kommt eine Gebühr für das Gericht sowie die Anwaltskosten auf Dich zu. Ich habe das selbst erlebt.
Es kommt einzig und allein auf die Begründung an. Da sollte der Rehabericht natürlich die tragende Rolle spielen. Sieht der Richter das Aussicht auf Erfolg besteht, bewilligt er die Prozesskostenhilfe.
Meiner Meinung nach ist der schnellstmögliche Gang / Anruf zu einem Sozialverein die bessere Variante. Sofern die einen fähigen Anwalt haben. Den Einspruch kann aber auch der festangestellte Justiziar erledigen.
Überleg es Dir und mach Dich einfach schlau - es gibt den
VdK und den
Sozialverband. Ich weiß, dass diese Verbände umstritten sind, aber ein Versuch wäre es wert.
Ein Anwalt kann auch viel Geld verbrennen.
Offensichtlich kannst Du diesen Widerspruch auch selbst formulieren >>
Ein Anwaltszwang für diesen Rechtszug besteht nicht.
Viel Erfolg! Daumen drück!
LG Christiane
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Hallo Micha,
Anspruch auf Beratungshilfe hat man immer, kann nicht verweigert werden. Bei Prozesskostenhilfe sieht das anders aus. Hier werden die Erfolgsaussichten geprüft.
Natürlich immer abhängig von den Einkommensverhältnissen.
LG Christiane