• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Micha,

Ich bin seit meinem Unfall vor 3 Jahren arbeitsunfähig und verdiene kein Geld. Leider muss ich um mein Recht gegen dir BG, die PUV und BU klagen, d.h. alle zahlen nicht und aus dem Krankengeldbezug bin ich schon lange ausgesteuert und die Ersparnisse aufgebraucht, so dass mir die Beantragung der Prozesskostenhilfe nicht erspart blieb.

LG Rosi70
 
Prozesskostenhilfe wird immer dann verweigert, wenn das Gericht keine Aussicht auf Erfolg sieht.

In der Regel liegt es am Anwalt, eine stichhaltige Begründung zu liefern.

Liebe Rosi, Du kannst auch zu einem Sozialverband gehen. Auch während eines laufenden Verfahrens. Es gibt dort keine Wartefristen.

Liebe Grüße Christiane
 
Hallo Christiane17,

du bekommst auch bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe!
Beratungshilfe bekommt man immer!
Dann brauchst wie du schreibst einen guten Anwalt!
 
Hallo Christine17,

richtig, der Anwalt hat alles eingereicht, aber ich musste zu arbeitet, denn ich musste auflisten, was zu meiner Tätigkeit gehört und war meine Beeinträchtigungen sind. Dem Richter war nicht schlüssig, warum ich meinen Beruf mit meinen Beeinträchtigungen nicht mehr ausüben kann und daher hat er die Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg abgelegt.

Daher war ja meine Frage, ob der Richter die Prozesskostenhilfe bewilligen würde, wenn er den Rehabericht lesen wurde, dass ich nach jetzigem Stand nur 1 Stunde arbeitsfähig wäre und erwerbsunfähig bin.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

ich denke, stelle mit dem Rehaantrag einfach den Antrag auf Prozesskostenhilfe noch einmal und begründe zusätzlich noch selbst etwas ausführlicher, wieso du nicht mehr arbeiten kannst und weshalb du deshalb klagen musst.

Erst, wenn dir die PKH bewilligt wurde, kannst du dir auch einen Anwalt suchen (dabei aber sagen, dass mit PKH prozessiert wird). Ansonsten kannst du es auch über die vorg. Sozialhilfeverbände probieren.

Viel Erfolg!

Rudinchen
 
Danke für die Tipps.

Bedingt durch den Unfall habe ich große Probleme, Dinge zu erklären und dies wird mir eben auch in der Berufsbildbeschreibung deutlich.

Aber was solls. Am Montag habe ich wieder einen Termin beim Anwalt und dann schauen wir weiter.

Irgendwie geht es immer weiter.

Allen ein schönes Wochenende.

LG

Rosi70
 
Daher war ja meine Frage, ob der Richter die Prozesskostenhilfe bewilligen würde, wenn er den Rehabericht lesen wurde, dass ich nach jetzigem Stand nur 1 Stunde arbeitsfähig wäre und erwerbsunfähig bin.

LG

Rosi70

Hallo Rosi,

Dein Anwalt kann Einspruch einlegen. Einen gut begründeten natürlich. Wenn er aber ein Schlafsack ist, kannst Du das vergessen. Dann kommt eine Gebühr für das Gericht sowie die Anwaltskosten auf Dich zu. Ich habe das selbst erlebt.

Es kommt einzig und allein auf die Begründung an. Da sollte der Rehabericht natürlich die tragende Rolle spielen. Sieht der Richter das Aussicht auf Erfolg besteht, bewilligt er die Prozesskostenhilfe.

Meiner Meinung nach ist der schnellstmögliche Gang / Anruf zu einem Sozialverein die bessere Variante. Sofern die einen fähigen Anwalt haben. Den Einspruch kann aber auch der festangestellte Justiziar erledigen.

Überleg es Dir und mach Dich einfach schlau - es gibt den VdK und den Sozialverband. Ich weiß, dass diese Verbände umstritten sind, aber ein Versuch wäre es wert.

Ein Anwalt kann auch viel Geld verbrennen.

Offensichtlich kannst Du diesen Widerspruch auch selbst formulieren >> Ein Anwaltszwang für diesen Rechtszug besteht nicht.


Viel Erfolg! Daumen drück! :)

LG Christiane

......................................................................................


Hallo Micha,

Anspruch auf Beratungshilfe hat man immer, kann nicht verweigert werden. Bei Prozesskostenhilfe sieht das anders aus. Hier werden die Erfolgsaussichten geprüft.

Natürlich immer abhängig von den Einkommensverhältnissen.

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

das mit der Gebühr kenne ich ... hatte ich auch schon.

den Widerspruch muss ich bis zum 21. einreichen ... allerdings weiß ich nicht, ob der Bericht von der Reha bis zum 21. bereits vorliegt. Mir wurde gesagt, dass es 2 Wochen dauern könnte.

Am 5. wurde ich entlasse. 14 Tage hinzu ... heisst also abwarten ;-)

LG

Rosi70
 
Liebe Rosi,

dann reichst Du den Widerspruch ein und teilst mit, dass das Gutachten aufgrund momentan fehlendem schriftlichen Vorliegen nachgereicht wird.

Hauptsache Du hälst die Frist ein.

LG Christiane
 
Moin,

so habe ich es mir vorgestellt.

LG Rosi70
 
Hallo zusammen,

nach nunmehr einem Jahr wurde mir die PKH für die Klage gegen die BU bewiligt.
Ein ungewöhnlich langer Prozess, weil ich dem Richter gegenüber unzureichend meine Tätigkeit und die damit verbundenen Einschränkungen geschildert habe. Mit meinen kognitiven Problemen war dies auch gar nicht so einfach.

Dann gab es noch ein Problem mit dem Versicherungsabschluss, was allerdings das Oberlandesgericht ausgehebelt hat. Nicht der Tag des Unfalls sondern, der Tag der Feststellung der Berufsunfähigkeit ist entscheidend.

Zum Glück hat der Richter auch gleich eine Güteverhandlung und ggf. im Anschluss daran ein früher erster Termin vor der 3. Zivilkammer angesetzt, wo mein Ex-Chef und eine Ex-Kollegin als Zeugen geladen sind. Diese sollen meine Angaben der Tätigkeit bezeugen.

Jetzt hoffe ich natürlich, dass es bei diesem Termin bereits zu einer Entscheidung kommt.

Da ich keine Gerichtserfahrung habe, wollte ich euch mal fragen, wie der Gerichtstermin laufen könnte? Mit welche Überraschungen muss ich rechnen?

Liebe Grüße

Rosi70
 
Gerichtstermin

Hallo Rosi70,

es kommt immer zunächst zu einem Gütetermin. Dort wird vom Richter ausgelotet, ob sich beide Parteien doch noch auf einen Vergleich einigen können.

Sollten die Postitionen beider Parteien jedoch derart unterschiedlich sein, dass eine Einigung nicht möglich ist, schließt sich die Hautpverhandlung an. Als Nichterfahrener merkt man nicht wirklich den Unterschied.

Beim Hauptverfahren wird die Beweisaufnahme eröffnet. Hier müssen die Beweise vorgelegt werden und wenn nötig, Anträge für Gutachten gestellt werden. Spätestens nach der Stellung eines Gutachtenantrages kannst Du davon ausgehen, dass sich das Verfahren hinziehen wird. Ein Urteil fällt der Richter nur in den seltesten Fällen noch am selben Tag.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Top