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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Marima,

Selbstverständlich kannst Du auch die Gutachten anfordern, die während eines Antragsverfahrens der gesetzl. Rentenversicherung beauftragt worden sind, wenn die RV-Träger dies nicht schon selber von sich aus veranlassen.

Ich kann mich noch sehr gut an den Fall meiner Frau erinnern, die alle von der DRV beauftragten Gutachten vor dem eigentlichen Rentenbescheid zugeschickt bekam, ohne dass es einer eigenen Aufforderung bedurfte.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Rosi70

hast Du die Gutachten vorliegen wie von kbi1989 beschrieben, die während deines Antragsverfahrens der gesetzl. Rentenversicherung beauftragt worden sind und zu deiner vollen Erwerbsminderungsrente geführt haben.

Ich meine nicht den REHA Bericht oder ähnliches, meiner Kenntnis nach hat die gesetzl. Rentenversicherung eigene Gutachter, die akzeptieren keine anderen Gutachten. (nicht mein Fachgebiet)

Wenn ja, liegen dem Gericht diese vor.

MFG Marima
 
Hallo,
Kbi1989 hat die Frage ja schon beantwortet. Selbstverständlich habe ich alle Gutachten und Bescheide abgeordnet im Schrank.
Bei der letztmaligen (schriftlichen) Nachprüfung der bestehenden BU habe ich den Bescheid der DRV über meine anerkannte volle EMR mitgeschickt. Nach kurzer Zeit kam der Bescheid über den Fortbestand der vierteljährlichen BU Rente und seither war keine Nachprüfung mehr. In dem Zusammenhang kann ich der Versicherungskammer Bayern keinen Vorwurf machen - was ich allerdings bei der BG überhaupt nicht behaupten kann (warte gerade auf den Gerichtsbescheid)
Gruß Prowler
 
Hallo Marima,

für die Berentung habe ich nur ein Gutachten des MDK, die zwei Reha-Aufenthalte mit dem Ergebnis arbeitsfähig unter 3 Stunden und all meine Befunde ausgereicht.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70

du machst es einem sehr schwer dir zu Helfen, um einen verlässlichen Überblick über dein Verfahren zu gewinnen, brauche ich Kopien von den relevanten Unterlagen (Schriftsätze, Sitzungsprotokolle, Beweisbeschluss und das Gutachten usw.) Du solltest dir einmal Gedanken darüber machen ob du mir diese Unterlagen zukommen lassen möchtest, du kannst die Stellen ja schwärzen die du nicht weitergeben möchtest. Anhand der Unterlage kann man verstehen warum dein Verfahren bisher gegen dich läuft und vor allen Dingen mit Hilfe deiner Anwältin einen Schriftsatz ans Gericht schicken der die aktuelle Gesetzeslage und die höchstrichterliche Rechtsprechung beinhaltet.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ganze Gutachten und Beschlüsse werde ich hier nicht öffentlich reinstellen, denn ich weiß ich nicht, wer alles mitliest, aber ich bin bemüht, die wichtigsten Auszüge hier mitzuteilen.

Ich habe am Wochenende tausenden Urteile durchgearbeitet und sehr interessante gefunden, die ich an meine Anwältin weitergeleitet habe.

Es gibt zum Beispiel ein Urteil über "Zumutbarkeit Schmerzen" und "auf Beschwerdeschilderung der Patientin gestützter ärztlicher Diagnose einer Krankheit", was mir sicher helfen wird.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70

du sollst hier nichts persönliches einstellen, ich könnte dir meine E-Mail Adresse oder auch Anschrift geben. Kann man das hier auch Privat mitteilen?

Den mir zur Verfügung stehenden Informationen hat das Gericht nicht über die Frage ob du im vertraglichem Sinne BU bist Beweis erhoben. Selbst wenn der Gutachter dir 100% BU zusteht, wirst du das Verfahren verlieren weil der Gutachter deine Beschwerden nicht auf den Unfall zurückführt. Hier muss deine Anwältin ansetzen. Deine volle Erwerbsminderungsrente ist deutlicher Beweis (aber nicht automatisch) das du im vertraglichem Sinne BU bist. Worauf beruft die Versicherung, dass du nicht BU bist.

Du hast das Fachbuch von Neuhaus gekauft, von den 850 Seiten sind ca. 250 Seiten wichtig für dich, hier wird ausführlich beschrieben und auf die Urteile hingewiesen. Die meisten kannst du dann im Internet aufrufen, nicht alle.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ich habe dir jetzt eine private Nachricht geschickt.

LG

Rosi70
 
Hallo,

habe heute erfahren, dass der Sachverständige mündlich angehört werden soll, was ja auch in meinem Interesse ist, da er die zweite Frage nach der Höhe der Berufsunfähigkeit Auskunft geben soll ... Vorgeschichte bereits erwähnt.

Der Termin soll im Juli 2018 ... also in 7 Monaten ... stattfinden. Ist das normal, dass es so lange dauert und kann ich irgendetwas tun, um den Prozess zu beschleunigen? Wir gehen nun bereits ins 4. Jahr und finanziell ist der Zustand belastend, wenn man eigentlich auf die BU-Zahlung angewiesen ist.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

die langen Termine kommen dadurch zustande, dass es Terminabsprachen zwischen dem Richter, dem SV und den beiden Parteien gibt. Da kommt es schon vor, dass erst relativ spät ein gemeinsamer Termin gefunden wird. Insofern lässt sich das leider nicht beschleunigen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Reköbär,

keine Frage, es ist mit Sicherheit nicht einfach, alle unter einen Hut zu bekommen, aber eine Absprache gab es wenn, dann nur zwischen dem Sachverständigen und dem Richter, denn meine Anwältin wurde nicht gefragt. Ihr wurde der Termin auch nur mitgeteilt.
Die Gegenseite ist auch immer schnell dabei, Termine zu verschieben. Was, wenn an diesem Tag die Gegenseite erkrankt? Muss ich dann wieder 7 Monate warten?
Der Sachverständige hat sein Gutachten gemacht und wir wollten von ihm eine Frage beantwortet haben ... Wieviel % BU?. Ist dies nicht schriftlich möglich?
Zumal ich bezweifle, dass sich der SV nach so langer Zeit überhaupt an mich erinnert.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

eine mündliche Anhörung des SV hat den Vorteil, dass man ihn auch überraschende Fragen stellen kann. Du weißt doch, Papier ist geduldig. Ich persönlich halte nichts von dem Hin- und Her der Schriftsätze. Das Spielchen kann man nämlich ewig treiben. Nützt Dir also nichts.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
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