kbi1989
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 12 Okt. 2006
- Beiträge
- 949
Hallo Marima,
Selbstverständlich kannst Du auch die Gutachten anfordern, die während eines Antragsverfahrens der gesetzl. Rentenversicherung beauftragt worden sind, wenn die RV-Träger dies nicht schon selber von sich aus veranlassen.
Ich kann mich noch sehr gut an den Fall meiner Frau erinnern, die alle von der DRV beauftragten Gutachten vor dem eigentlichen Rentenbescheid zugeschickt bekam, ohne dass es einer eigenen Aufforderung bedurfte.
Gruss
kbi1989
Selbstverständlich kannst Du auch die Gutachten anfordern, die während eines Antragsverfahrens der gesetzl. Rentenversicherung beauftragt worden sind, wenn die RV-Träger dies nicht schon selber von sich aus veranlassen.
Ich kann mich noch sehr gut an den Fall meiner Frau erinnern, die alle von der DRV beauftragten Gutachten vor dem eigentlichen Rentenbescheid zugeschickt bekam, ohne dass es einer eigenen Aufforderung bedurfte.
Gruss
kbi1989