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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo RekoBär,

natürlich ist das persönliche Befragen besser und hat Vorteile, weil man viele Fragen stellen kann, aber auch die Gegenseite.

Der Gutachter sieht die Ursache meiner Beschwerden nicht in der Ursache des Unfalls, was ja in der Beurteilung der BU nicht relevant ist.
Meine Beschwerden nach dem SHT (Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörung,Sehstörung) bezeichnet er als "buntes Beschwerdebild" und dass ich nach der Reha berentet wurde bezeichnet er als "Retenbegehren".
Auf seiner Homepage wirbt er damit, dass er Gutachten innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und nun hat er für die Anhörung vor Gericht erst im Juli Zeit?
Das alles deutet darauf hin, dass er nicht unbedingt auf meiner Seite ist. Oder sehe ich grad alles zu schwarz?

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

egal, ob es nun ein paar Wochen länger dauert, wichtig ist, dass dieser sogenannte Schlechtachter diese Behauptungen vor den Augen und Ohren der Richter und deiner Anwälte öffentlich begründen muss. Behaupten kann er viel, er muss genau deinen Fall die lückenlose medizinische Erläuterungen offenlegen. Sind es nur Allgemeinplätze kommt er in Schwierigkeiten, den jeder medizinische Fall ist ein Einzelfall der zu belegen ist.

Genau darin besteht deine Chance. Dieser Wortlaut, Beschwerdebild und Rentenbegehren kenne ich nur zu gut. Ich war in der ersten Instanz gegen so einen auch gegen die Wand gefahren. Mein Anwalt hatte schon überlegt nach der Verhandlung diesem Halbgöttchen einen Strafantrag wegen Unterstellung des Betrugs anzuhängen. In der Berufungsinstanz hat er dem nächsten Gutachter dann immer wieder entgegengehalten: ist es dem Sachverständigen bekannt, dass diese und jene ankerkannten Fachärzte in diesem speziellen Fall dies so oder so sehen. Er behaupte, in der Regel sei das so, woher weiß er dass du der Regelfall bist und wieso sollen alle Diagnosen anderer falsch sein und nur er sinnbildlich "die Weisheit mit Löffeln gefressen haben".

Gehe jeden "? Satz" des Gutachtens durch, suche dazu jede Stelle anderer Ärzte dazu und setze sie dagegen. Suche alle falschen Schlussfolgerungen des Arztes, alle Allgemeinplätze wie Rentenbegehren etc, alle Lücken, Fehler, unpassende Verweise etc. Und setzte dagegen alle Fakten und biete Zeugen aus deinem Umfeld an. Spreche dich mit ihnen ab und biete dem Gericht an sie anzuhören und Eides statt - Liste auf, was du alles unternommen hast, um nicht in Rente zu müssen, etc. Füttere damit deinen Anwalt, der ist jener der daraus die Pfeile formt, mit denen er auf dem Schlachtfeld Gerichtsverhandlung für dich in den Kampf zieht. Er muss diese Scheinangriffe abwehren und mit starken Waffen dagegen halten. Mein Anwalt hatte daraus einen Fragenkatalog mit 30 unbewiesenen Behauptungen erstellt und da wurde es interessant weil wir Fakten entgegen setzen konnten. So habe ich die Berufung gewonnen und mein Anspruch auf Unfallruhegehalt wurde anerkannt. Halt dich fest: 10 Jahre nach dem Unfall und fünf Jahre nachdem mir aufgrund des Schlechtachters der Anspruch aberkannt worden war.

Man selber ist da verloren. Je mehr du deinem Anwalt eine Munition an die Hand geben kannst um so besser. Nutze die Tage und Wochen diese Waffen zu schmieden - Kopf hoch - Aug in Aug ist besser und es besteht die Chance nachzuhaken.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

ok, ich versuche den Termin im Juli jetzt mal positiv zu sehen:
- ich habe genügend Zeit, mich vorzubereiten
- die Wahrscheinlichkeit, dass Schnee liegt ist sehr unwahrscheinlich, so dass jeder gut zur Verhandlung fahren kann
und wenn ich länger nachdenke, fallen mir sicher noch viele andere positive Dinge ein ;-)

Dass dein Prozess bei dir so lange gedauert hat, tut mir leid und es war sicher eine nervige Zeit. Du hast gesiegt und das ist das, was am Ende zählt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

Teddy hat Dir ja schon ein paar wertvolle Hinweise gegeben. Der Gerichtsgutachter ist definitiv nicht auf deiner Seite. Das hat aber nichts mit dem Termin zur mündlichen Verhandlung zu tun. Ich denke eher, er steht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis mit der Gegenseite. Das solltest Du mal googeln. Vielleicht hält er ja Vorträge bei der Gegenseite oder bekommt Beratungsaufträge.

Herzliche Grüße vom RekoBBär :)
 
Hallo RekoBBär,

kann ich den Gutachter als befangen nicht ablehnen? Beziehungsweise ein weiteres Gutachten (neuropsychologisch) beantragen, denn ich vermute, dass es darauf hinauslaufen wird, dass weitere Gutachten erforderlich sein werden.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi70,

natürlich kannst Du den Befangenheitsantrag stellen. Du musst ihn allerdings auch begründen und da hilft es ungemein, eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Gerichtsgutachters in Bezug auf die Gegenseite nachzuweisen, wenn denn eine besteht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

beweisen kann ich nichts. Wie auch, also muss ich mich auf die Verhandlung gut vorbereiten ... Zeit habe ich ja nun.

Heute morgen hatte ich so den Gedanken, mal eine BU-Verhandlung mit SV-Anhörung zu verfolgen. Kann ja nicht schaden. Muss mir nur überlegen, wie ich herausfinden, wann solche Termine in meiner Gegend stattfinden.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

schau mal auf die jeweilige Gerichtsseite. Manchmal sind die Verhandlungstermine für die nächsten Tage veröffentlicht. Ansonsten zum nächstgelegenden SG fahren und dort schauen.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Hallo RekoBär,

danke für den Hinweis.
Die Idee hatte ich auch schon, aber bisher habe ich nur abgelaufene Termine gefunden oder wo nur das Fachgebiet dabeisteht und da wird es schwierig, zufällig auf eine BU-Verhandlung mit SV-Anhörung zu stoßen.
Da es bei der BU häufig um Forderungen über 10.000 € geht, wird dann auch nur am Landgericht verhandelt und das nächste liegt 50 km entfernt. Dort täglich spontan hinzufahren wird auf die Dauer zeitaufwendig und kostspielig.

Ich recherchiere weiter.

Danke.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

manchmal haben auch bereits die Landgerichte Spezialkammern für z.B. privates Versicherungsrecht. Dann wären für dich in erster Linie nur die Verhandlungen dieser einen Kammer relevant. Ggf könntest du auch auf der Geschäftstelle anrufen und dort nach solchen Terminen mit SV-Beteiligung fragen oder zumindest nach den Sitzungstagen dieser Kammer.

Ich hatte z.B. die Spezialkammer des LG rausbekommen, indem ich mir in erster Linie OLG-Urteile des Gerichtsbezirks rausgesucht habe, wo dann durchweg vermerkt ist, welche Kammer der Vorinstanz entschieden hat. Und da hat sich dann relativ schnell herausgestellt, welche Kammer des LG in erster Linie die BU-Fälle auf den Tisch bekommt.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

ok ... danke für die Info.

Das mit den Kammern ist ein wenig verwirrend, aber ich habe mal auf meine letzte Ladung geschaut; da steht Zivilkammer. Also werden vermutlich an diesem Gericht ähnliche Fälle in der/an der Zivilkammer verhandelt.

Macht wahrscheinlich Sinn, im Vorfeld zu recherchieren, denn ich vermute, dass es nicht so häufig zu Verhandlungen bezüglich privates Versicherungsrecht mit SV-Anhörung kommt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

auf der Ladung des Landgerichts sollte die zuständige Kammer mit einer Ziffer benannt sein.
Ansonsten hilft google: Geschäftsverteilungsplan
an deinem Landgericht.
Da steht, welche Kammer den Geschäftsbereich
zivilrechtliche Verfahren in Versicherungsangelegenheiten übernimmt.

LG
ellute
 
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