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Berufung vom Kammergericht abgelehnt, was nun!

prinzi

Nutzer
Registriert seit
4 Dez. 2009
Beiträge
3
Ort
berlin
HALLO!

Mein Mann wurde vor über 3 Jahren von einem BVG-Bus in Berlin angefahren, seid dem kämpfen wir gerichtlich für unser Recht. Mein Mann stand mit seiner Harley auf einer Einfahrt zu einem Restaurant, er mußte kurz stehen bleiben, da Fahrradfahrer kamen, dabei ragte er nur noch 15 cm auf einer Busspur herraus. Der Bus fuhr das Motorrad um und fuhr einfach bis zur nächsten Haltestelle, er hätte seine Fahrt wieder fortgesetzt, wenn sich nicht ein Fahrgast in die Tür gestellt hätte und den Busfahrer daran gehindert hätte. Dieser Fahrgast rief dann die Polizei und Feuerwehr und war auch später Zeuge vor Gericht. Es gab noch 3 weitere Zeugen vor Ort und der Sozius. Der Busfahrer mußte bei der Polizei eine Strafe zahlen und hatte bei der Polizei eine Falschaussage gemacht, nach seiner Aussage hätte er stark gebremst und versucht auszuweichen, was kein Zeuge bestätigte. Dies alles hat der der Richter beim Landgericht ignoriert, mit der Begründung, das Motorrad hätte nicht gestanden und dem Busfahrer die Vorfahrt genommen, trotz Zeugen, die das Stehen bezeugt haben. Wir sind in Berufung gegangen, doch das Kammergericht ist der Auffassung, das der Richter wohl richtig entschieden hat, trotz bewiesener Fahrerflucht und Falschaussage.
Nun wurde unsere Berufung beim Kammergericht abgewiesen und der Fall ist somit abgeschlossen. Ich möchte mich aber mit solch einer Ungerechtigkeit nicht zufrieden geben!
Vielleicht kann jemand weiter helfen?
Gibt es da nicht noch einen Weg?

Mit freundlichen Grüßen
Prinzi
 
hallo, prinsi

da du aus berlin kommsd, wird dir seenixe besser auskunfd geben können.
ich kenne:
sg - lsg- bei nichsulassung sur revision - beschwerde gegen die nichsulassung beim bsg
mid kammern hab ich nix am hud, ausser meine kleiderkammer - endschuldige, war ein scherds!
sind aber sehr enge frisdsedsungen für die beschwerde.
glaube 4 wochen!
mfg
pussi
 
Hallo Prinzi,
Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie Dir zumute ist. Ich hatte vor Jahren auch einmal einen Unfall mit der BVG und erinnere mich noch gut. Es ging zum Glück nur um eine Schramme im Bus und bei mir um eine verbeulte Stoßstange, aber es war ähnlich. Der Busfahrer war zu 2/3 auf meiner Fahrspur aber bekam Recht.

Aber die Frage ist ja, was kann man jetzt tun. Viele Möglichkeiten gibt es nicht. Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, falls die Revision abgelehnt wurde. Guter Anwalt ist aber Voraussetzung.

Aber es wird schwer.

Gruß von der Seenixe
 
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