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Berufungsverfahren Oberlandesgericht

Hallo Leute,

habe das Urteil nun schriftlich! Ich bekomme nur 1/3 des Schadens ersetzt.
Meine Verletzungen wurden in der Schwere und Kausalität voll anerkannt. Das komische an der Geschichte ist allerdings, plötzlich tauchen bei der Kausalitätsbegründung Sachen auf, die weder im Gutachten standen, noch im Krankenhausbericht, des damals aufnehmenden Krankenhauses. Meiner Frau wurde 2 Tage nach Aufnahme mitgeteilt, dass ein Hämatom an der Halsschlagader vom Gurt gefunden wurde und dadurch die Halsschlagader gerissen ist. Der Richter hat das Gutachten sogar angezweifelt und den Gutachter per Flieger einfliegen lassen. Es lag nicht am Gutachter, dieser war bei seiner Meinung geblieben, dass die Verletzung mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Unfall stammt!
Plötzlich steht die Sache mt dem Hämatom jedoch im Urteil....Wie kommt das Gericht an diese Information? Warum steht es in keiner Krankenakte, die an den Gutachter geschickt worden sind?
Ach ja, ich habe vergessen, ich klage ja gegen das Bundesland!
Weitere Besonderheiten sind u.a.
1. Ich sei, so das Oberlandesgericht, daran Schuld, dass die Tachoscheibe des Schneepflugs verschwunden ist, da ich nicht am gleichen Tag die Anzeige gemacht habe, dann hätte man die Tachoscheibe sichern können.
Nur so nebenbei erwähnt, der Unfall wurde der Polizei am gleichen Tag telefonisch gemeldet. Der Polizist sagte am Telefon wörtlich, ich hätte eben Pech gehabt und nahm den Unfall nicht zur Kenntnis. Außerdem ist das Haarspalterei, das Landesamt hat eine Aufbewahrungspflicht.
2. Man gibt zu, dass der Schneepflug nicht ohne Absicherung des Gegenverkehrs an dem Bus vorbei fahren dürfen, da das Verkehrsgefährdung war. Ich sei jedoch vermutlich zu schnellgefahren oder hätte einen Fahrfehler gemacht und trage deshalb die Hauptschuld.

Ich sage es mal mit meinen Worten, der Unfall hätte nie statt gefunden, wenn, der Schneepflug nicht den Bus überholt hätte und man sich an die Verkehrsregeln gehalten hätte.
Auf den letzten Seiten des Urteils versucht man mich dann zu beschwichtigen,in dem man mir Schmerzensgeld, Haushaltführungsschaden, (die Rente aufgerechnt wird) etc. zugesteht, allerdings von Allem nur 1/3.
Der Umfang Urteil ist beträgt 40 Seiten.
Ach ja, war eigentlich klar, die Revision ist nicht zugelassen

Grüße
Berichter
 
hi, berichter
gibst du dich mit der 1/3-lösung zufrieden?
wenn nicht, denk an die fristen!
4 wochen sind schneller rum als du denkst.
wann ist das urteil bei deiner rä eingegangen?

falls du rs-versicherung hast, geh weiter, mit der beschwerde gegen die nichtzulassung der revision.
die muss innerhalb der frist von einem ra eingelegt werden.

charly klagt übrigens auch gegen deutschland.
lg
pussi
 
Hallo Pussi,

ich weiß, dass charly gegen die Bundesrepublik, beim EuGh klagt, finde ich Übrigens super. Soweit bin ich noch nicht, habe mir erst ein Bundesland ausgesucht.
Sicherlich werde ich mich nicht mit dem 1/3 begnügen und Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim BGH einreichen, sofern das meine Rechtsschutz mitmacht.

Grüße
Berichter
 
hi, berichter
hurtig, hurtig!

warum habt ihr nicht bereits nach dem mündlichen urteil wegen deckung der rs angefragt?
dir läuft die zeit weg!
lg
pussi
 
Hallo Pussi,

habe meinem Schwarzkittel heute Mittag ettliches an die Hand gegeben, der GGA war frustiert und hat gefragt warum er ihn so angreift! Meinen PGA hat man als Zeugen der Begutachtung degradiert! Man hat sich dann maßvoll auseinandergesetzt.

Jeder Einwand von mir Sofort abgebblockt

Urteil ,wegen Urlaub ,erst am 15.06.10.

Wird sicher wieder sehr lustig. Diese Std. vor Gericht hat mich 9 Std. gekostet, an u. ab.

Sagen darf man ja nichts!

Gruß Fritzi
 
hi, fritzi
egal wer sich über was einigt!
es sind immer deine! fristen!
dein schwarzkittel muss ja innerhalb der frist was von sich geben!
gönn dir auch deinen urlaub, vom stress.
lass es dir gut gehen.
was sind neun stunden, gegen deine gesundheit?
lg
pussi
 
Hallo Pussi,

habe ich da irgendetwas nicht verstanden? Es ist bei den bereits gestellten Anträgen
geblieben.

Was für Fristen muß ich jetzt beachten ?

VG
Fritzi

Habe hier wohl einige Seiten verpasst, muß mich neu einlesen!

Danke @ all
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @ all,

mein RA hat mir telefonisch mitgeteilt das am 15.06.2010 kein Urteil gesprochen wurde!

Die Richterin ( 5 Termin) möchte erneut in die Beweißaufnahme gehen.

Was heißt das für mich?

Sie hat doch beide GA gehört und man hatte sich auf einen frischen Riss geeinigt.

Desweiteren, auf einen für meine Berufsgruppe alterstyischen Verschleißzustand.

Auch die Gelegenheitsursache war vom Tisch.

Kann mir jemand sagen was das zu bedeuten hat?

Gruß Fritzi
 
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