Hallo Leute,
habe das Urteil nun schriftlich! Ich bekomme nur 1/3 des Schadens ersetzt.
Meine Verletzungen wurden in der Schwere und Kausalität voll anerkannt. Das komische an der Geschichte ist allerdings, plötzlich tauchen bei der Kausalitätsbegründung Sachen auf, die weder im Gutachten standen, noch im Krankenhausbericht, des damals aufnehmenden Krankenhauses. Meiner Frau wurde 2 Tage nach Aufnahme mitgeteilt, dass ein Hämatom an der Halsschlagader vom Gurt gefunden wurde und dadurch die Halsschlagader gerissen ist. Der Richter hat das Gutachten sogar angezweifelt und den Gutachter per Flieger einfliegen lassen. Es lag nicht am Gutachter, dieser war bei seiner Meinung geblieben, dass die Verletzung mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Unfall stammt!
Plötzlich steht die Sache mt dem Hämatom jedoch im Urteil....Wie kommt das Gericht an diese Information? Warum steht es in keiner Krankenakte, die an den Gutachter geschickt worden sind?
Ach ja, ich habe vergessen, ich klage ja gegen das Bundesland!
Weitere Besonderheiten sind u.a.
1. Ich sei, so das Oberlandesgericht, daran Schuld, dass die Tachoscheibe des Schneepflugs verschwunden ist, da ich nicht am gleichen Tag die Anzeige gemacht habe, dann hätte man die Tachoscheibe sichern können.
Nur so nebenbei erwähnt, der Unfall wurde der Polizei am gleichen Tag telefonisch gemeldet. Der Polizist sagte am Telefon wörtlich, ich hätte eben Pech gehabt und nahm den Unfall nicht zur Kenntnis. Außerdem ist das Haarspalterei, das Landesamt hat eine Aufbewahrungspflicht.
2. Man gibt zu, dass der Schneepflug nicht ohne Absicherung des Gegenverkehrs an dem Bus vorbei fahren dürfen, da das Verkehrsgefährdung war. Ich sei jedoch vermutlich zu schnellgefahren oder hätte einen Fahrfehler gemacht und trage deshalb die Hauptschuld.
Ich sage es mal mit meinen Worten, der Unfall hätte nie statt gefunden, wenn, der Schneepflug nicht den Bus überholt hätte und man sich an die Verkehrsregeln gehalten hätte.
Auf den letzten Seiten des Urteils versucht man mich dann zu beschwichtigen,in dem man mir Schmerzensgeld, Haushaltführungsschaden, (die Rente aufgerechnt wird) etc. zugesteht, allerdings von Allem nur 1/3.
Der Umfang Urteil ist beträgt 40 Seiten.
Ach ja, war eigentlich klar, die Revision ist nicht zugelassen
Grüße
Berichter
habe das Urteil nun schriftlich! Ich bekomme nur 1/3 des Schadens ersetzt.
Meine Verletzungen wurden in der Schwere und Kausalität voll anerkannt. Das komische an der Geschichte ist allerdings, plötzlich tauchen bei der Kausalitätsbegründung Sachen auf, die weder im Gutachten standen, noch im Krankenhausbericht, des damals aufnehmenden Krankenhauses. Meiner Frau wurde 2 Tage nach Aufnahme mitgeteilt, dass ein Hämatom an der Halsschlagader vom Gurt gefunden wurde und dadurch die Halsschlagader gerissen ist. Der Richter hat das Gutachten sogar angezweifelt und den Gutachter per Flieger einfliegen lassen. Es lag nicht am Gutachter, dieser war bei seiner Meinung geblieben, dass die Verletzung mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Unfall stammt!
Plötzlich steht die Sache mt dem Hämatom jedoch im Urteil....Wie kommt das Gericht an diese Information? Warum steht es in keiner Krankenakte, die an den Gutachter geschickt worden sind?
Ach ja, ich habe vergessen, ich klage ja gegen das Bundesland!
Weitere Besonderheiten sind u.a.
1. Ich sei, so das Oberlandesgericht, daran Schuld, dass die Tachoscheibe des Schneepflugs verschwunden ist, da ich nicht am gleichen Tag die Anzeige gemacht habe, dann hätte man die Tachoscheibe sichern können.
Nur so nebenbei erwähnt, der Unfall wurde der Polizei am gleichen Tag telefonisch gemeldet. Der Polizist sagte am Telefon wörtlich, ich hätte eben Pech gehabt und nahm den Unfall nicht zur Kenntnis. Außerdem ist das Haarspalterei, das Landesamt hat eine Aufbewahrungspflicht.
2. Man gibt zu, dass der Schneepflug nicht ohne Absicherung des Gegenverkehrs an dem Bus vorbei fahren dürfen, da das Verkehrsgefährdung war. Ich sei jedoch vermutlich zu schnellgefahren oder hätte einen Fahrfehler gemacht und trage deshalb die Hauptschuld.
Ich sage es mal mit meinen Worten, der Unfall hätte nie statt gefunden, wenn, der Schneepflug nicht den Bus überholt hätte und man sich an die Verkehrsregeln gehalten hätte.
Auf den letzten Seiten des Urteils versucht man mich dann zu beschwichtigen,in dem man mir Schmerzensgeld, Haushaltführungsschaden, (die Rente aufgerechnt wird) etc. zugesteht, allerdings von Allem nur 1/3.
Der Umfang Urteil ist beträgt 40 Seiten.
Ach ja, war eigentlich klar, die Revision ist nicht zugelassen
Grüße
Berichter