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Berufungsverfahren Oberlandesgericht

Urteil Oberlandesgericht

Heute war der Termin beim Oberlandesgericht.
Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend für mich. Ich bekam das Grundurteil, d.h. ich bekomme nur 1/3 des Schadens vom Land ersetzt. Das Verfahren bezüglich des Schmerzensgeldes und alles was damit zusammen hängt, wird wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Dort wird dann über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden.
Klar ist, der Beifahrer des Schneepflugs hätte den Gegenverkehr warnen müssen, als er den Bus in der Kurve überholt hat,das wurde nun von den Richtern auch so gesehen.
Aber mir wurde angelastet, dass ich bei Eis und Schnee unterwegs war und habe deshalb eine größere Betriebsgefahr
Außerdem hätte ich damit rechnen müssen, dass hinter der Kurve auf meiner Seite ein Auto steht bzw. ein Unfall passiert ist und hätte meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen. Das kann ich nachvollziehen.....aber mir kam auf meiner Seite in der Kuve der Schneepflug entgegen! (Der Schneepflug hatte die Tachoscheibe verschwinden lassen, damit man seine Geschwindigkeit nicht festellen kann) Und hier denke ich muss ich meine Geschwindigkeit nicht bzw. den Bremsweg nicht so einplanen, dass ich vor dem entgegenkommenden Schneepflug halten kann. Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Oder Wie seht Ihr das?
Aber alles logisch ich klage ja auch gegen das Bundesland!
Ich plane mit diesem Urteil zum BGH zu gehen ich glaube da habe ich gute Chancen.
Nun meine Frage an Euch:

1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?

2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?

3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?

Viele Grüße
Berichter
 
hi, berichter

hatte dich ausdrücklich gewarnt - alles für nix?
was steht in deinem urteil:
revision zugelassen, abgelehnt?

denk dran:
falls keine revision zugelassen is:
du hast gerade 4 wochen zeit, seit zugang an deine rä
nicht an dich!
schwupps, hast du die frist versäumt.
auf, auf, beweg dich!
wenn du weiter kommen willst!

hattest du nicht geschrieben, dass deine rä kollegen beim bgh hat?
man wach auf!
willst du eine neue baustelle gegen deine rä aufmachen?
die dann haften muss.
für heute
kämpfe und frag deinen schwarzkittel deutlich, schriftlich.
lg
pussi
 
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn Ihr meine Fragen beantworten könntet.
Meine Anwältin kann ich vor Dienstag nicht erreichen. Ich habe die ganze Nacht über diese Fragen nachgegrübelt. Die Antwort auf diese Fragen sind für mich sehr wichtig, da ich ja für eine Revision nur 1 Woche Zeit habe und ich Entscheidungen treffen muss.

Hier nochmal meine Fragen:

1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?

2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?

3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?

Viele Grüße
Berichter
 
hi, berichter

zu 3)
was steht denn im urteil?

wenn gestern erst der termin war, kannst du oder deine rä das urteil noch nicht haben.
die frist fängt an zu laufen, nach erhalt des urteils.
da sollten die rechtsmittel am ende stehen.

wie kommst du auf eine woche?
lies dir mal urteile vom bgh durch, dann wirst du sehen, wie was ausgeht, was gefordert wurde, warum abgewiesen.
das sind aber alles fragen, die deine rä dir beantworten sollte.
lg
pussi
 
Hallo pussi,


Also, das eigentliche schriftliche Urteil bekomme ich erst am 27.04.10.
Der Vorsitzende Richter hat das Urteil vorab mündlich verkündet.
Ich gehe mal davon aus, dass das Einlegen der Revision (incl. Postweg) auf den 30.04.10 terminiert wird, d.h. ab hier gilt dann die einwöchige Frist für die Revision beim BGH.

Was ich nicht weiß, ist u.a. muss die Revision vom Oberlandesgericht in dem Urteil zugelassen werden, oder kann es einfach beim BGH eingereicht werden und der BGH dann über die Zulassung bestimmen?
Habe vor Wochen das mal mit meiner Anwältin thematisiert, ich meine, Sie hat gesagt der BGH prüft die Zulassung.

Wenn die Revision vom Oberlandesgericht zugelassen werden muss, habe ich schlechte Karten, wenn allerdings der BGH das prüft, habe ich gute Karten.
Ansonsten, was im Urteil stehen wird, siehst Du in der Nachricht von gestern.

Schön, das Du Dich gemeldet hast, habe die letzte Nacht nicht geschlafen nur über das bescheuerte Urteil nachgedacht.

Viele Grüße
Berichter
 
Hallo Berichter,

für ein Rechtsmittel beim BGH hat du 4 Wochen Zeit ab Zustellung des schriftlichen Urteils an deinen RA.

Wenn das OLG die Revision zugelassen hat, kann den BGH-RA sofort die Revison einlegen (sofern erfolgversprechend) ansonsten kann der BGH-Anwalt nur Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und dann entscheidet der BGH ersteinmal nur, ob er bereit ist über eine dann einzulegende Revision zu entscheiden (du hast nochmal einen Rechtsweg mehr!).

Da es nur 30 BGH-Anwälte gibt würde ich alle schonmal vorab anmailen, ob sie in den nächsten 4-6 Wochen überhaupt Zeit haben ein neues Mandat zu übernehmen.

Die Zeit ist verdammt knapp....

Aus eigener Erfahrung ist Prof. Dr. Reinelt nur mit äußerster Vorsicht zu geniessen.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

vielen Dank für Deine Info, ich weiß,dass die Zeit sehr knapp ist, bin deshalb auch sehr beunruhigt und bekomme nichts mehr auf die Reihe. Wenn ich die Seite vom BGH aufmache sind es allerdings 41 Rechtsanwälte, die alle im Raum Karlsruhe ansässig sind.
Hast Du Erfahrung mit dem BGH?

Grüße
Berichter
 
hi, berichter,
jetzt mal langsam mit den wilden pferden.

hattest du nicht geschrieben, dass deine rä, einen beim bgh zugelassenen anwalt hat?

wenn du von deiner rä überzeugt bist, wird sie sich auch nicht für eine woche aus dem staub machen.
allerdings könnte zwischenzeitlich das protokoll/niederschrift von der verhandlung eingetroffen sein.
in der mündlichen verhandlung wird am schluss gesagt, ob revision zugelassen ist oder nicht.
waren deine lauscher da schon zu?
egal, wie,
zulassung oder nicht.
du hast 4 wochen zeit ab zustellung.
kann dann revision eingelegt werde oder beschwerde gegen die nichtzulassung - begründung kann später folgen.
ich kann dir aus erfahrung sagen, dass du deiner rä auf die finger schauen solltest.
meine pfeife war im urlaub - somit frist versäumt - ende der fahnenstange!
du selber kannst es nicht - muss vom anwalt kommen - leider.
wer hat dir die 1-wochen-frist ins ohr gesetzt?
mal ganz ruhig!
lg
pussi
 
Hallo pussi,

habe das hier gefund:

Die Frist zur Revisionseinlegung beträgt nach § 341 I StPO eine Woche nach Verkündung des Urteils. Wird das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten verkündet, dann beginnt diese Frist mit Zustellung des Urteils (s. § 341 Abs. 2 StPO).

Aber ich habe jetzt gesehen, dass es die StPO betrifft, sind unterschiedliche Fristen mit der ZPO
Der Richter hat sich nicht geäußert ob Revision zugelassen wird oder nicht.
Er stellt nur meiner RAin grinsend die dumme Frage, ob Sie mit mit dem Urteil einverstanden ist.
Grüße
Berichter
 
hi, berichter
und was hat deine rä auf die frage geantwortet?
m.m. hättest du gefragt werden müssen, da deine rä dich nur vertritt.
jetzt bist du die nächsten tage etwas ruhiger, da du den irrtum mit der wochenfrist bemerkt hast.

du hast nach ablehnung der revision/ablehnung der beschwerde zur nichtzulassung, durch den bgh, noch die möglichkeit bvg und dann eghmr.
mit der revision hat das olg nix mehr zu un.
du klagst ja gegen die urteile vom lg und olg.
das wär ja ein ding, wenn die dann auch noch was zu sagen hätten.
lg
pussi
 
Hallo pussi,

meine Anwältin hat natürlich gesagt, dass Sie mit dem Urteil nicht zufrieden ist.
Das Gute ist ja, dass wir ja mal zumindest 1/3 Recht bekommen haben und das kann uns keiner mehr nehmen.
Ich bin mir sicher wenn wir zum BGH gehen, dass wir mindesten zu 70% Recht bekommen.
Ich habe Vergleichsurteile gefunden bezüglich der Betriebshaftung. Generell gilt die Regel, je größer das Auto, desdo höher ist die Betriebshaftung und wenn es sich um ein Sonderfahrzeug, handelt ist dessen Betriebshaftung ebenso höher, weil von diesem Fahrzeug eine größere Gefahr ausgeht.
Nur bei mir heißt es( obwohl ich einen PKW fuhr), ich habe eine größe Betriebshaftung, da ich bei Eis und Schnee unterwegs war.:confused:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der BGH das auch so sieht. Es gibt noch mehr von diesen witzigen Ungereimtheiten bei dem 1:2 Urteil.

Es ist einfach traurig, dass selbst die Richter beim OLG nicht ganz unabhängig sind und dem Land den Steigbügel halten.

Grüße
Berichter
 
hi, berichter

trotzdem sollte deine rä in die gänge kommen, da sich der, beim bgh zugelassene, ra ja auch einarbeiten muss.

nicht, dass der ra 5 minuten vor toresschluss mitteilt, dass keine aussicht auf erfolg besteht.
hoffentlich bezahlt den deine rs - ist nämlich nicht ganz billg.

lg
pussi
 
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