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Beschwerde an LSG

Verfassungsbeschwerde...

Hallo @Sekundant!

Hierzu:
'...schon für das BVerfG gibt es sozusagen weithin unbekannte und "unsichtbare" weitere vorher zu durchlaufende rechtsbehelfe, die noch nicht einmal gesetzlich geregelt sind! so soll es zb auch nötig sein (andere stellen sehen das anders) wo möglich eine "Gegenvorstellung" einzubringen.'

Eine Gegenvorstellung ist demnach unbedingt erforderlich und im Textteil: ... und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen... - enthalten und gemeint.

(Zum Landesverfassungsgericht muß ich mich noch informieren. Mir kommt es auf eine weitere Ausfertigung nicht an!)

Gefunden im Merkblatt des BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.../DE/merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Zitat:
a) Allgemeines
Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen. Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein. Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird dagegen für eine
zulässige Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht vorausgesetzt. Zu den Möglichkeiten, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß schon im Verfahren vor den Fachgerichten abzuwehren, gehören auch: ausreichende Darstellung des relevanten Sachverhalts, geeignete Beweisanträge, Wiedereinsetzungsanträge bei unverschuldeter Fristversäumung u.ä. Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nicht zulässig, soweit solche Möglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren nicht genutzt wurden...


Was mich noch interessiert: Welche Verfassungsrechtsverletzung war Gegenstand Deiner Beschwerde?
Und: Wieviele Ausfertigungen müssen an das BVerfG geschickt werden? Habe trotz ausführlicher Recherche nichts darüber gefunden.

Bis später, ich geh' wieder basteln!


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Morgen!

Habe beim Bundesverfassungsgericht angerufen: Einfach reicht!
Wird in's Merkblatt aufgenommen...


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg und andere Erfahrene,

was passiert wenn ich ein Verfahren beim Landessozialgericht Mainz verliere und Revision nicht zugelassen wird?
Kann ich dann Beschwerde beim Bundessozialgericht einreichen.

Wer hat Erfahrung mit Gerichtsbarkeit nach dem LSG. Diesmal werde ich mich nicht geschlagen geben. ich möchte alle Instanzen die sich mir bieten nutzen.

Danke im voraus.

Lg. tdy
 
Hallo tdy,

falls Du die Berufung (LSG) verlierst und die Revision nicht zugelassen wird, kannst du Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG einlegen. Wenn du dieses Wort in die Suchfunktion des Forums eingibst, solltest du auf diverse weiterführende Beiträge stoßen.

Gruß
Joker
 
.
zur Orientierung:

Erfolgsquote bei NZB in den beiden letzten Jahren: gerundet 5 %
Bei den - meist auch noch erforderlichen - Anhörungsrügen dürfte der Wert niedriger liegen.
 
Hallo Joker, Rolandi und andere Erfahrenen,

suche dringend einen unabhängigen Gutachter § 109 unfallorthopädisch Chirurgie geht um die KG. Richtung: Raum Siegburg Köln Bonn Koblenz Neuwied
Dr. A. aus K kann ich nicht schon wieder nehmen, wird von den Gerichten nicht anerkannt. bzw. Gutachten werden nicht anerkannt.

Lg. tdy
 
Zwischenbescheid:

Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wg. Verweigerung rechtlichen Gehörs usw.
AZ habe ich, mal sehen, wie's weitergeht...

Ein so ausgereiztes Thema wie das Recht auf die Akteneinsicht wurde schon so oft zu Gunsten des Antragstellers beschieden - sollte doch einfach sein!

Grüße von
Ingeborg!
 
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