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Beteiligungsrecht TAD Ermittlung

Andi73

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2016
Beiträge
211
Hallo liebes Forum,

weis jemand ob ich ein Beteiligungsrecht habe wenn die BG beim Arbeitgeber ermittelt?

Danke schon im voraus. ...
 
Hallo Andy

Ja, ich hätte bei der Begehung auch dabei sein können. Aber ich war nicht dabei, weil die BG mir nicht das Recht mitgeteilt hatte. Aber auch der Betriebsrat kann dabei sein. Würde ich dir unbedingt empfehlen, bei de Ermittlung oder Begehung dabei zu sein. Würde zumindest dies anfordern und die Anwort abwarten. Ansonsten, unbedingt Betriebsrat einschalten oder deine Gewerkschaft, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist.
Gruss ************
 
Danke ************ für die schnelle Antwort,

Personalrat war beim Gespräch mit dabei. Der Arbeitgeber wollte mich nicht dabei haben und die haben Ihre Gründe da viele Verstöße gegen UVV vorliegen.

Gibt es ein Gesetz welches dieses Beteiligungsrecht regelt?

VG
 
nach dem Arbeitsrecht, dazu gehört das Arbeitsschutzrecht darfst du dabei sein. Hiier mal ein Link für dich:

http://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbeitsunfall/#Die_Untersuchung_des_Unfalls

Dass der AG nicht will, dass du dabei bist, lach, das kenne ich. Hat er bei mir gegenüber der BG auch abgelehnt. Wollte mit dem Präventionsdienst, bzw. Arbeitssicherheitskraft allein reden, kannst dir denken, warum. Die BG ist eher (nicht absolut zu behaupten) arbeitgeberfreundlich ist, haben die nicht viel dagegen getan. Damals wußte ich nicht, dass ich dabei sein kann. Es ist leider so, dass man von der BG nicht über alle Rechte informiert wird. Sprich mit dem Präventionsdienst deiner BG. Und denke daran, Zeugen mitzunehmen ist auch gut. Möglicherweise noch andere Mittel nutzen, um Beweise mitzusammeln.

Gruss
von ************

Hatte vergessen noch darauf hinzuweisen: Jeder AG muss eine Gefärhdungsbeurteilung durchführen. Der Betriebsrat kann die einsehen. Frag auch den TAD. Es gibt nicht gerade wenige AG, die die gesetzliche Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht ernstnehmen, garnicht durchführen oder nur sehr oberflächlich. Dann ist das Risiko eines Arbeitsunfalles oder einer Berufserkrankung hoch. Bring in Erfahrung, ob eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde und was an Gefährdungen aufgelistet wurde, ob du entsprechend unterwiesen wurdest, die kanntest. Denn auch das ist Pflicht des AG. Keine Gefährdungsbeurteilung ist im Mindesten Bußgeldbewährt. In bestimmten Fällen kann die Unterlassung auch zur Straftat führen.

Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema. Möchte ich am liebsten fett unterstreichen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich mal damit beschäftigen und seine Rechte und Pflichten kennen, bzw. die Pflichten des AG.

Gruss
************

Hab noch was wichtiges vergessen:

Der Verunglückte selbst hat auf Verlangen ein Anrecht auf eines Kopie des Unfallerichts!

Gruss ************
 
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