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Beweislast Umkehr

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Angenommen ich hatte Gerichtsverhandlung und die Beweislage hinsichtlich eines Behandlungs/ Aufklärungsfehlers ist auf meiner Seite, es gibt aber noch kein Urteil.

Nun bestreitet die Beklagte die Folgen des Behandlungsfehlers/ Aufklärungsfehlers nicht aber den Fehler an sich weil der ist offensichtlich.

Wie ist das nun mit der Beweislast Umkehr. Die Beklagte fordert nun Gutachten um Gutachten obwohl die Diagnose bereits gestellt wurd. Die Beklagte bezweifelt nur die Diagnose, sie bezweifelt ob die Diagnose von der richtigen Fachrichtung gestellt wurde etc. etc.

Es soll ein neues Gutachten geben obwohl die Beweislage eindeutig ist.
Ich dachte die müssen mir nun beweisen nicht wieder ich, hab ich da was falsch verstanden?

VG espresso
 
hallo Espresso,

beweislastumkehr ist ein weites feld. da muss man sämtliche umstände kennen. es gibt auch fehler, die weder zur beweislastumkehr und noch nicht mal zu einer haftung führen. mach mal wie in der pn-antwort geschrieben.


gruss

Sekundant
 
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